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"Chancen" auf DU-Verfahren

Begonnen von MVH, 15. Februar 2013, 14:36:25

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MVH

Hallo Kameraden,

ich bin mittlerweile im 4. Dienstjahr und war letzte Woche bei einem Augenarzt zu einer Routineuntersuchung. Ich konnte es kaum glauben, als der Arzt mir dann erzählte, dass ich eigentlich nie bei der Bundeswehr hätte eingestellt werden dürfen und ich die OPZ nur aufgrund eines Fehlers bestanden habe.
So wie es aussieht, habe ich mit meinem Augenwerten (-7,25 sph und -2,25 cyl) einen Wert, der zusammengerechnet die in ZDV 46/1 (Anlage 3.1/24) gültigen -8 um ganze 1,5 überschreitet. Damit bin ich T5/untauglich. Ich habe den Teil der ZDV mal angehängt.
Der Arzt hat dies netterweise nicht in die Akte geschrieben und mir damit die Chance gegeben, meine Möglichkeiten genau in Erfahrung zu bringen.

Versteht mich nicht falsch, ich hatte nicht geplant die Bundeswehr vorzeitig zu verlassen, aber ich habe mich genauso wenig hier beworben um aufgrund meiner eingeschränkten Sehfähigkeit nur noch in der "Aktenablage" zu versauern... und so wie es aussieht bleiben mir da nicht viele Möglichkeiten das ganze zu vermeiden.

Ich habe mich im Verlauf der letzten Woche mit diversen Personen unterhalten und mich in die Thematik eingelesen. Ich weiß nun grundsätzlich wie ein DU-Verfahren abläuft etc.
Was ich bisher noch nicht erfahren konnte (und ich tue mich etwas schwer wegen der Brisanz des Themas einfach mal zum Truppenarzt zu gehen und nachzufragen) ist, ob diese Überschreitung bei der Sehstärke für ein DU-Verfahren ausreicht oder nicht. Oder würde eine solche Beeinträchtigung eher dazu führen, dass ich eingeschränkt verwendungsfähig bin, nicht entlassen werden würde und stattdessen aber noch auf einer "nicht fordernden Dienststelle" tätig sein könnte.
Kann mir hierzu jemand aus Erfahrung sagen wie da die Chancen in beide Richtungen stehen? Denn der nächste 90/5er kommt unweigerlich irgendwann auf mich zu und spätestens da wird es rauskommen...

Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe und klar geworden ist, dass ich bis zur letzten Woche über so etwas nicht nachgedacht habe. Von jetzt auf gleich wird man dazu gezwungen dies zu tun...

Mit kameradschaftlichem Gruß und schonmal Danke für die Infos,

Michael

[gelöscht durch Administrator]

ulli76

Doch- das kann bei deiner Einstellung gepasst haben. Ich weiss nicht ,wie die Werte früher aussahen, aber die Vorschrift wurde vor ca. 2 1/2 Jahren geändert.
Ein DU-Verfahren wirst du damit nicht durch bekommen, weil du ja deinen Dienst machen kannst. Das heisst auch nicht, dass du nur in der Aktenablage landest.

Was passieren kann ist, dass du für Lehrgänge etc. eine Ausnahmegenehmigung brauchst. Beim Führerschein kann das ein größeres Problem darstellen, bei anderen Tauglichkeiten sehe ich ganz gute Chacen. Immerhin konnstest du die letzten 4 Jahre ja deinen Dienst ganz normal ausüben.

Ein DU-Verfahren kommt nur in Betracht, wenn- auch mit einer Ausnahmegenehemigung in der gesamenten Bundeswehr kein adäquater Dienstposten zu finden ist. Und das kann ich mir in deinem Fall beim besten Willen nicht vorstellen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MVH

Das heißt ich würde sogar für die meisten Verwendungen sogar mit Ausnahmegenehmigung verwendungsfähig bleiben? (Ich rede jetzt nicht von Pilot/Scharfschütze, sondern von FlaRak und Logistik)
Die letzten 4 Jahre habe ich bisher mit Lehrgängen und Studium verbracht, also nicht wirklich vergleichbar. Aber ja, ich kann mein Leben auch mit der Sehschwäche schon noch bestreiten ;)

Der Arzt hat mir auch gesagt, dass ich zumindest mit diesen Werten keine Aussicht auf weiterverpflichtung udn BS habe. Das mit dem BS ist schade, aber da ich dies ja nun rechtzeitig erfahre zu verkraften.
Bei der Offizierslaufbahn gibt es allerdings eine stufenweise Erhöhung bis zum SaZ 13. Aktuell bin ich SaZ 6 und werde wohl im Oktober verlängert. Das würde also heißen ich würde keine Verlängerung bekommen, wenn das vorher rauskommt? Oder gibt es da Unterschiede zwischen "weiterverpflichten" und "verlängern"?




ulli76

Ja,das ist win Unterschied.Die Verlängerung geht automatisch bei Bestehen bestimmter Ausbildungsabschnitte.
Zu FlaRak kann ich nichts sagen,aber Logistik sollte passen. Als Offz ist da ja auch der Führerschein nicht soo entscheidend wie woanders.

Wenn deine Werte sich nicht vershlechtert haben muss man auch sagen,dass die Bw dich ja mit den Augen eingestellt hat,also könnte man wenn es hart auf hart kommt argumentieren,dass es jetzt das Problem der Bundeswehr ist und nicht deins.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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MVH

Also sollte es bei der Verlängerung kein Problem geben auch wenn es rauskommt?
Meines Wissens nach sind diese Verlängerungen doch genau dazu da, um den Soldaten bei eventuellen Veränderungen nicht weiterverpflichten zu müssen...

F_K

@ MVH:

... nimm einfach das Beispiel Übergewicht / BMI - die aktiven Kameraden, die damit ein Problem  haben, sind zwar untauglich, werden aber deswegen nicht mit DU Verfahren entlassen.
Es wird halt geschaut, dass der Dienstposten mit dem Übergewicht noch bewältigt werden kann und "gut ist". (Eine Weiterverpflichtung oder BS ist natürlich ausgeschlossen).

Bei Dir geht es aber nicht um Weiterverpflichtung, sondern lediglich um die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit.

Pilot und / oder Scharfschütze wärest Du auch  mit perfekten Augen nicht geworden ...

ZitatMeines Wissens nach sind diese Verlängerungen doch genau dazu da, um den Soldaten bei eventuellen Veränderungen nicht weiterverpflichten zu müssen...

Nein - diese Verlängerungen sind dazu da, um bei entgültigem Nichtbestehen von Ausbildungsabschnitten eine Trennungsmöglichkeit zu haben.

MVH

Ja das macht durchaus Sinn...
Wobei man gegen Übergewicht ja etwas tun kann, nicht aber gegen eine Sehschwäche.

Meine Angst ist einfach nur, dass dieser Status quasi das Todesurteil für meine Karriere beim Bund ist. Die Untauglichkeit wird von nun an mit Sicherheit bei jeder größeren Entscheidung im Weg stehen, da jedes Mal zumindest eine Ausnahmegenehmigung vorliegen muss. Außerdem weiß ich nicht mal, ob ich meine bisherige Stelle damit überhaupt besetzen kann. Das nagt ziemlich an mir. Fängt ja schon beim Führerschein an, Berufssoldat, Empfehlung für bestimmte Lehrgänge (da muss erst wieder ne Ausnahmegenehmigung her...dauert zu lange, dann nehmen wir lieber nen anderen...)

ulli76

Das Problem macht deine Karriere sicher nicht einfacher,muss sie aber auch nicht völlig zerlegen.
Das Hauptproblem seh ich zur Zeit beim Führerschein-da ist beim Ersterwerb nämlich keine Ausnahme vorgesehen. Für alles andere kann man prinzipiell eine Ausnahmegenehmigung bekommen-auch für den BS.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MVH

Denkst du denn ich kann mit einem Truppenarzt über mögliche Szenarien reden ohne das ganze gleich offiziell zu machen?
Inwiefern ist er da an die Schweigepflicht gebunden? Soweit ich weiß kann er nur von sich aus einen 90/5er beantragen, oder?

ulli76

Ja, er kann einen 90/5er beantragen- in der Regel wird er das aber in so einem Fall wie bei dir nicht machen. Macht nur Arbeit und bringt ihm nix.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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