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Kündigung in der Probezeit ?

Begonnen von SubSeven02, 17. Februar 2013, 13:20:16

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SubSeven02

Hey,
also ich habe am Januar mein Dienst angetreten und durch einen Dienstunfall kann ich nun erstmal nicht mehr arbeiten. Mir wurde gesagt ich brauche min. 1 Jahr bis ich wieder "voll Dienstfähig" bin. Nun bin ich also die ganze Zeit KzH geschrieben...

Nach einem Telefonat mit meinem Zugführer und Spieß, die beide mir es schmackhaft machen wollten das ich selbst kündige, meinte mein Spieß ich sollte doch mal zur Kaserne kommen wegen DU-Verfahren und beim Arzt vorstellen.

Meine Frage ist: können die mich auch trotz Krankschreibung durch ein Dienstunfall in meiner Probezeit einfach kündigen oder müssen die das DU-Verfahren abwarten ?

ulli76

Ja, du kannst auch von dir aus kündigen.
Wenn du aber nicht gerade nen zivilen Job in Aussicht hast, hat das für dich allerdings eigentlich nur Nachteile.
Auf jeden Fall solltest du einen Beratungstermin beim Sozialdienst in Anspruch nehmen.

Wenn deine Dienstzeit stufenweise festgelegt ist, wirst du aber wahrscheinlich auch unabhängig vom DU-Verfahren mit Ablauf des aktuellen DZE entlassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

"Die" können in Ihrer Probezeit nicht so einfach kündigen und das DU-Verfahren wird sich auch ein paar Wochen hinziehen. Ummehr dazu sagen zu können:

- in welchem Dienstverhältnis stehen Sie?
- Sie schreiben was von Dienstunfall: wurde eine Unfallmeldung dazu geschrieben?
- hat der Truppenarzt ein "WDB-Blatt" (Wehrdienstbeschädigung) angelegt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Zitatdie beide mir es schmackhaft machen wollten das ich selbst kündige,

Auf keinen Fall !!!! Was genau sollte denn daran "schmackhaft" für Sie sein? Wie Ulli schon sagte, ohne, dass du einen neuen Job hast, solltest du das auf keinen Fall machen.


SubSeven02

- Ich bin SaZ12
- Ja die Unfallmeldung hab ich direkt 2 Tage nach dem Unfall erstellt
- Die WDB wollen wir jetzt auch machen wenn ich mich in der Kaserne vorstellen muss.

Mein Problem ist es ja das ich selbst noch mir eine Ausbildung im Zivilen dann suchen müsste und wenn ich gekündigt werde keinerlei Geld vom Arbeitsamt bekommen werde, weil ich ja noch zu wenig gearbeitet habe in meinem Leben. Ich will der Bundeswehr auch nicht unnötig auf der Tasche liegen aber durch meine Verletzung kann ich bis zur meiner Ausbildung keinen Nebenjob besorgen und stehe somit ohne Geld die ganze Zeit da was etwas doof wäre.

KlausP

Als SaZ 12 ist Ihre Dienstzeit ja erstmal auf 6 Monate bis zum 30.06.13 festgesetzt worden, in dieser Zeit kann mann Sie nicht ohne weiteres entlassen sondern nur über ein DU-Verfahren. Wie das bei einem Dienstunfall über den 30.06. hinaus aussieht, kann ich jetzt nicht sagen, müsste man anhand der Vorschriften erst herausbekommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

ZitatMein Problem ist es ja das ich selbst noch mir eine Ausbildung im Zivilen dann suchen müsste und wenn ich gekündigt werde keinerlei Geld vom Arbeitsamt bekommen werde

Genau so ist es. Daher sollten Sie natürlich nicht kündigen. Haben Chef und Spieß zu deren erstaunlichem Vorschlag auch eine Begründung geliefert oder wollen die Sie nur schnell loswerden, wobei denen ihr weiteres Schicksal egal ist? 

Sie brauchen auch keine Sorgen zu haben, dem Bund "auf der Tasche zu liegen", insbesondere dann nicht, wenn Sie im Dienst einen Unfall erlitten haben.

Wie lange ist Ihre aktuelle Dienstzeit jetzt festgesetzt?


ulli76

Was für eine Verletzung hast du denn erlitten. Musst es nicht hier öffentlich schreiben, kann aber die Einschätzung erleichtern.

- Solange du Soldat bist, bekommst du jeden Monat deine Dienstbezüge und genießt umfangreiche Sozialleistungen.
- Bist du überhaupt gesund genug, dass du eine Ausbildung machen kannst?
- Wenn du jetzt kündigst, wirst du ja vermutlich erstmal arbeitslos sein. Und die Anerkennung des DU-Verfahrens dauert richtig lange. Es gibt eine Art Schnellverfahren, damit wenigstens die Behandlungskosten abgedeckt sind- aber alles viel einfacher wenn du Soldat bist.
- Solltest du eine Ausbildungsstelle finden, dann könntest du immernoch kurzfristig kündigen- hast ja immerhin noch ca. 4 1/2 Monate.
- Auf welche Zeit ist deine Dienstzeit denn aktuell festgesetzt- bei SaZ 12 ist das ganz sicher stufenweise? 6 Monate?

Du siehst- wenn du jetzt kündigst hast du an sich nur Nachteile. Wie gesagt- einzig sinnvolle Konstellation wäre, wenn du jetzt einen Ausbildungsplatz hättest und du gesund genug wärst, die Ausbildung auch zu machen.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SubSeven02

Ich hab mir mein Kruezband gerissen, Meniskus soweit angerissen das es mit operiert werden muss, Knochen haben was abbekommen, Kniescheibe war rausgeflogen und die Bänder sind alle Überdehnt.

Es ist jetzt fast 5 Wochen her und noch nicht schmerzfrei. Warte zur Zeit auf die Bestätigung zu einer zivilen Operation.

Ich hoffe natürlich das ich bis September soweit wieder laufen kann das ich meine Ausbildung antreten könnte.
Also bei mir steht überall aktuelles Dienstzeitende Jan. 2025

ulli76

Was meinst du mit Bestätigung zu einer zivilen OP?
Kann das nicht bundeswehrintern gemacht werden? Einfach zu weit weg? Wird die Kostenübernahme gerade über den SanBereich und das zuständige SanKdo beantragt?
Die Kostenübernahme läuft übrigens über komplett andere Wege, sobald du wieder Zivilist bist.

Ich würde mit einer Kündigung MINDESTENS warten, bis die OP rum ist und die Wundheilung plus Reha abgeschlossen ist.
Solange wirst du ja auch keine normale Ausbildung machen können- selbst wenn du ne Ausbildung ohne wesentliche körperliche Beanspruchung machst, ist das alleine ein Zeitproblem.
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KlausP

ZitatAlso bei mir steht überall aktuelles Dienstzeitende Jan. 2025

Bis dahin ist Ihre Dienstzeit aktuell aber nicht festgesetzt. Bei FA erfolgt die Dienstzeitfestsetzung stufenweise, zuerst auf 6 Monate, dann auf 3 Jahre und erst mit Ernennung zum Feldwebel auf die volle Verpflichtungszeit. Bei Ihrer "Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ" (auch "Ernennung" genannt) haben Sie neben der Urkunde auch ein Schreiben bekommen, in dem Ihnen mitgeteilt wird, bis wann Ihre Dienstzeit festgesetzt wird ("Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses" heisst das, glaube ich). Das sind, wie schon geschrieben, zuerst immer 6 Monate.

Mein rat: Auf keinen Fall selber kündigen!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SubSeven02

Ulli nein zu weit nicht aber das BWK Berlin hat eine völlig falsche Diagnose gestellt gehabt nach welcher ich schon eig. schon seit einer Woche wieder arbeiten könnte..

Ja genau als ich letztens in SanBereich war in Berlin wurde ich zu einer Person geschickt die diesen Antrag macht.

Ich will auch absolut noch nicht jetzt kündigen ich will mich auch erst Bewerben etc. Die Ausbildung fängt an sich eh erst im September an. Mein Problem was ich nur hatte war, das ich dachte das wenn ich die kommende Woche nun zur Kaserne fahre, die mich direkt Kündigen können durch die Probezeit.

justice005

Nein, die können Dich nicht kündigen. Wenn überhaupt, läufst du zum Ende der festgsetzten Diestzeit aus. Es wäre wirklich sinnvoll, wenn Sie in Ihren Unterlagen die "Mitteilung zur Festsetzung Ihrer Dienstzeit" finden könnten. Dann weiß man mehr.

Lassen Sie sich vor allem auf keinen Fall von Ihrem Chef oder Spieß zu irgendetwas überreden. Fragen Sie lieber hier noch einmal nach!


SubSeven02


KlausP

Zitatdie mich direkt Kündigen können durch die Probezeit.

Wie schon geschrieben: Das geht nicht so ohne Weiteres, schon gar nicht bei einem Dienstunfall. Ach ja, lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen, wenn Sie nicht verstanden haben, was Sie da genau unterschreiben! Lassen Sie sich das erklären! Holen Sie den Sozialdienst der Bundeswehr dazu!

Zitat von: SubSeven02 am 17. Februar 2013, 14:45:36
Ich habe grad geguckt, es steht drin für 6 Monate erstmal

Meine Rede von Anfang an.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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