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Riesen Problem

Begonnen von Granit, 03. September 2005, 18:22:23

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Granit

Ich war am Freitag bei der Polizei und habe da meine Sachen vorgetragen. Der Polizist sagte das die Sachen jetzt zur Staatsanwaltschaft gehen und da entschieden wird ob es fallen gelassen wird, geldstrafe oder vor gericht geht. Jetzt hoffe ich mal das ich glück habe. ab wann muss man so einen Vorfall eigentlich dem chef melden?

T5-Breft

An deiner Stelle würde ich das erst melden wenn Anklage gegen dich erhoben wird, wenn es zu einer Verhandlung kommt kann man das immernoch erklären.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Timid

Nachdem es eine Tat in der Öffentlichkeit war und bei einer Verurteilung die Möglichkeit der Entlassung aus der Bundeswehr besteht, würde ich sowas auf jeden Fall dem Disziplinarvorgesetzten melden - auch, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache fallen lässt. Wie Wolverine weiter oben schon schrieb: DV/Spieß "vertraulich" über die Sache informieren, bei Anklageerhebung offiziell Meldung erstatten.
Wenn der DV dann erst mit Anklageerhebung über die Sache informiert wird, allerdings mehrere Wochen oder gar Monate dazwischen lagen, dann wird er nicht gerade in Begeisterungsstürme ausbrechen ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

wolverine

Ich schrieb genau "eventuell den Spiess oder Chef vertraulich"!
Hintergrund: Wenn Verdacht auf ein Dienstvergehen besteht, muss der Disziplinarvorgesetzte ermitteln und gegen Dienstpflichten ist allemal verstoßen worden (und sei es nur durch Volltrunkenheit in der Öffentlichkeit). D. h.: selbst wenn das ganze (wie von mir erwartet) im Sand verläuft, wird das doch disziplinar ruchbar. Ich würde das nur melden, wenn ich ein besonderes Vertrauenverhältnis zu meinen Spiess hätte (Originalton HFw K: So etwas kann unter Deutschen Fallschirmjägern schon einmal vorkommen. Ich erwarte eine großzügige Spende an das Soldatenhilfswerk und dann Schwamm ´drüber!)
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