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Einschreiben von der Bundeswehr - aber ich bin nicht in Deutschland

Begonnen von bladexXx, 20. September 2005, 12:23:01

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bladexXx

Ich habe ein problem, ich sollte entweder zum 1.10.2005 oder zum 02.01.2006 gezogen werden, jetzt habe ich ein Einschreiben von der Bundeswehr erhalten, welches ich jetzt persönlich bei der Post abholen muss aber ich bin grade nichtmal in Deutschland was mache ich jetzt???

Fitsch

I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

F_K

VORSICHT bladexXx,

wenn du ordnungsgemäß gemeldet bist und einen Briefkasten hast (was ja der Fall zu sein scheint), dann gilt das Einschreiben RECHTLICH als zugegangen, unabhängig davon, ob du es tatsächlich abholst. (und du hast ja sogar Kenntnis von dem Einschreiben, spielt aber keine Rolle).

"Dummheit schützt vor Strafe nicht".

Seh also zu, das du an das Einschreiben kommst, um dich über den Inhalt zu informieren.

T5-Breft

Zitat von: F_K am 20. September 2005, 18:10:19
VORSICHT bladexXx,

wenn du ordnungsgemäß gemeldet bist und einen Briefkasten hast (was ja der Fall zu sein scheint), dann gilt das Einschreiben RECHTLICH als zugegangen, unabhängig davon, ob du es tatsächlich abholst. (und du hast ja sogar Kenntnis von dem Einschreiben, spielt aber keine Rolle).

"Dummheit schützt vor Strafe nicht".

Seh also zu, das du an das Einschreiben kommst, um dich über den Inhalt zu informieren.

Bei einem Einschreiben muss eine Person direkt unterschreiben. Bei meiner Einberufung mußte ich auch gegenschreiben. Das müßtes du als Rechtsfachmann eigentlich wissen.

Aber warte zuerst mal ab was bladexXx zu seinem Auslandsaufenthalt sagen wird.

Immer direkt reingewürgt F_K. Diese Floskel heißt normalerweise "Torheit schützt vor Strafe nicht".
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

F_K

@ Alle:

Bei einem Einschreiben KANN eine Unterschrift erforderlich sein, was aber EINZIG WICHTIG ist, ob ein solches Einschreiben als rechtlich ZUGEGANGEN gilt.

(Und das ist mit der Zustellung per Post halt passiert).

(Mitdenken - Mitgewinnen: Dann müßte der "dumme Tor" ja nur nie ein Einschreiben von der BW entgegennehmen / abzeichnen, und dann könnte er nie gezogen werden ..  8)  8)

Ich habe schon mal auf einer Truppenwehrübung den Leuten hinterhertelefoniert, die meinten, so clever wie Haumichblau-breft zu sein ..  Seid euch also sicher, was meine Einschätzung der Rechtslage hier angeht, die Feldjäger / Polizei und die Mitarbeiter vom KWEA und ich damals als "Vertreter der Truppe" wissen schon, was sie tun  ;D

zum Thema Dummheit siehe z. B. unter http://de.wikiquote.org/wiki/Dummheit folgendes:""Dummheit schützt vor Strafe nicht." - Sprichwort, nach dem Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

"Mein" Spruch bringt übrigens bei Google 1910 links, "Torheit" bringt 175 links .... welcher Spruch ist also weiter verbreitet?)

bladexXx

#5
Ja aber das Problem ist ich bin grade in der Schweiz, ich wäre zum Einberufungstermin wieder in Deutschland, aber ich kann das einschreiben nicht abholen und ohne Vollmacht kann das auch niemand anders machen und was soll ich da jetzt machen???
Ich meine dafür muss es ja ne rechtliche Grundlage geben ansonsten könnte ja niemand mehr Deutschland verlassen oder???

Kenntnis von dem Einschreiben habe ich weil meine Eltern dieses entgegen nehmen wollten aber dies rechtlich nicht durften

T5-Breft

Zitat von: F_K am 20. September 2005, 19:18:02
...
http://de.wikiquote.org/wiki/Dummheit folgendes:""Dummheit schützt vor Strafe nicht." - Sprichwort, nach dem Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

"Mein" Spruch bringt übrigens bei Google 1910 links, "Torheit" bringt 175 links .... welcher Spruch ist also weiter verbreitet?)
Natürlich der Erstere, welcher von vielen aroganten Kleingeistern gepostet wird. "Toxicity (Version 7 point 0)", "looking through the eyes of a tight hub".

Die proletenhafte Stammtischmanier kannst du dir ruhig sparen.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Gräfin

is doch gut jetzt. wie im kindergarten hier!!!!
einschreiben sind dazu da, dass der absender weiß, dass sie auch wirklich angekommen sind. er kann es auch beweisen, da er von der post einen gewährleistungsschriebs bekommen hat. der empfänger selbst WEIß auch von dem einschreiben...ob er es aber abholt, ist seine sache. trotzdem gilt es rechtlich als angekommen.
für den, der es empfangen soll, aber grad nicht kann, weil er nicht abkömmlich ist: vollmacht schreiben, an die eltern oder sonstawen per post verschicken und gut is. weitere möglichkeiten gibs nicht, da sich ein einschreiben meist nur an einen empfänger richtet. und nur der kanns abholen. sonst könnte ja hinz und kunz kommen.
gut is
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

mib

Zitat von: bladexXx am 20. September 2005, 20:11:58
Ich meine dafür muss es ja ne rechtliche Grundlage geben ansonsten könnte ja niemand mehr Deutschland verlassen oder???

Mit dieser Vermutung hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen.

Das Problem liegt ganz klar auf Deiner Seite denn der Blick in das Wehrpflichtgesetz würde Dir verraten:

Verstoß gegen §24 Abs. 6 Satz 2:
Du hast dafür Sorge zu tragen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde Dich unverzüglich erreichen können.

(Vermutlicher) Verstoß gegen §24 Abs. 7 Satz 1:
Wenn Du Deinem ständigen Aufenthaltsort länger als 8 Wochen fernbleiben möchtest, musst Du das der Wehrersatzbehörde unverzüglich melden.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Timid

Erstmal: Ruhe bewahren. Es ist keinem damit gedient, wenn es hier "ruppig" zur Sache geht.

@bladexXx
Als mögliche "Sofortmaßmnahme": Ruf morgen beim KWEA an, schilder den Sachverhalt und frag, ob es möglich wäre, auch direkt per Telefon den Inhalt des Einschreibens zu erfahren. Wenn es die Einberufung ist, dann wird man dir beim KWEA auf jeden Fall sagen können, zu welchem Termin diese gilt. Schließlich sind das beim KWEA auch nur Menschen, und mit ein bisschen Glück haben die auch Verständnis für deine Situation.

Dann könntest du, wie Die Gräfin geschildert hat, auch einfach eine Vollmacht ausstellen und per Post deinen Eltern zukommen lassen, womit die dann bei der entsprechenden Postfiliale den Schrieb abholen können.
Losgelöst davon kannst du ihnen die Vollmacht (wenn möglich) natürlich auch nochmal zufaxen, damit sie direkt nach Erhalt des Faxes zur Post können. Oder du faxt der Postfiliale selber einen kurzen Brief zu, in dem du deine Eltern bevollmächtigst, Einschreiben in deinem Namen abzuholen.
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schlammtreiber

@all:

Was Frank anspricht ist das sogenannte "Einwurfeinschreiben", hier bestätige der Postbote lediglich die Zustellung, es ist keine Unterschrift des Empfängers notwendig. Das existiert durchaus, so werden z.B. Kündigungen oder auch Arbeitszeugnisse zugestellt um ein "totstellen" des Empfängers zu verhindern. Eine ganz clevere Geschichte  ;)
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bladexXx

Also ich habe Deutschalnd erst seit ein paar Tagen verlassen, aber so komme ich auch nicht weiter.

Wie wäre den die rechtliche Grundlage wenn ich nicht mehr nach Deutschalnd zurückkommen würde???

Timid

Zitat von: bladexXx am 21. September 2005, 12:10:34Also ich habe Deutschalnd erst seit ein paar Tagen verlassen, aber so komme ich auch nicht weiter.

Wie ich schon schrieb: Ruf beim KWEA an und frag nach dem Inhalt des Einschreibens. Lass deinen Eltern per Post oder per Fax eine Vollmacht für den Empfang dieses Briefes zukommen. Dann klappt das schon.

ZitatWie wäre den die rechtliche Grundlage wenn ich nicht mehr nach Deutschalnd zurückkommen würde???

Wenn du nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig vor dem 4.10. nach Deutschland zurück kommen würdest?

Je nachdem kannst du es dir aussuchen: Verstoß gegen §15 Wehrstrafgesetz (Eigenmächtige Abwesenheit), wenn du nicht innerhalb von drei Kalendertagen nach Beginn deines Wehrdienstes bei der Einheit auftauchst (davor wird es wohl "nur" ein ganz gewaltiges Diszi mit allem drum und dran geben), oder Verstoß gegen §16 WStG (Fahnenflucht), wenn du dich durch Aufenthalt in der Schweiz dem Dienst dauerhaft entziehen wolltest. Gäbe also entweder ein fettes Diszi, bis zu 3 (§15) oder bis zu 5 (§16) Jahre Freiheitsstrafe.

Ansonsten hat mib ja schon den §24 WPflG genannt - dort steht ganz eindeutig, dass der Wehrpflichtige dafür Sorge zu tragen hat, dass ihn Mitteilungen des KWEA unverzüglich erreichen können.
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bladexXx

also zu nächst mal hatte ich nicht geplant mich durch den Auslandsaufenthalt dem Wehrdienst zu entziehen aber da der deutsche Staat in diesem Punkt ja scheinbar die Menschenrechte mit Füßen tritt kommt mir diese Lösung immer besser vor.

Also wenn ich nach am 4.10 Deutschland verlassen würde, dann würden die o.g. Verfahren gegen mich laufen, aber wenn ich Deutschland nicht mehr betrette, bzw. erst wieder wenn diese Verfahren verjährt sind, dann passiert mir nichts oder ist die Strafverfolgung auch in andere Länder möglich???

schlammtreiber

Zitat von: bladexXx am 21. September 2005, 12:53:08
also zu nächst mal hatte ich nicht geplant mich durch den Auslandsaufenthalt dem Wehrdienst zu entziehen aber da der deutsche Staat in diesem Punkt ja scheinbar die Menschenrechte mit Füßen tritt kommt mir diese Lösung immer besser vor.

Sach mal hassu jesoffen? Weil der deutsche Staat Dir wie jedem anderen Wehrpflichtigen so´n Wisch zustellt tritt er Deine Menschenrechte mit Füßen?

Zitatdann passiert mir nichts oder ist die Strafverfolgung auch in andere Länder möglich???

Ich würd mir tunlichst ein Land aussuchen mit dem die BRD keine Auslieferungsabkommen geschlossen hat!!!
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