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Nachzahlungen Weihnachtsgeld FWDL ab 6.Monat

Begonnen von louveteau, 06. März 2013, 09:08:16

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louveteau

Guten Morgen Kameraden! :)
Ich habe eine Frage, die mir hier in der Truppe niemand richtig beantworten kann. Undzwar steht auf der Infoseite der Bundeswehr ja geschrieben das man als FWDL (in meinem Fall 23) ab dem 7. Dienstmonat, also nach der Probezeit, Weihnachtsgeld und Entlassungsgeld bekommt. Meine Frage ist nun, bekomm ich dieses Geld im 7. Monat von den vorherigen 6 zurückbezahlt?

Grüße :)

F_K

.. mit ein bisschen VERSTAND, ersatzweise mit googeln könnte man solche Fragen selber beantworten.

(Es gibt zwar keine dummen Fragen, aber eben ...)

Zitat§ 7 Besondere Zuwendung
(1) Soldaten, die mehr als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes geleistet haben, erhalten eine besondere Zuwendung. Sie unterliegt dem Kaufkraftausgleich nach dem Bundesbesoldungsgesetz, wenn der Soldat nach § 2 Abs. 2 doppelten Wehrsold erhält. Die Zuwendung ist im Dezember zu zahlen. Wird der Soldat vor dem Dezember entlassen oder in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen, ist die Zuwendung bei der Entlassung oder der Berufung zu zahlen. Treten Soldaten aus einem Dienstverhältnis nach Satz 1 in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ein, ist die Zuwendung zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.

Zitat§ 9 Entlassungsgeld
(1) Soldaten, die mehr als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes geleistet haben, erhalten bei der Entlassung ein Entlassungsgeld. Als Entlassung im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes. § 7 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Das Entlassungsgeld beträgt für jeden vollen Monat des freiwilligen Wehrdienstes mit Anspruch auf Wehrsold 76,80 Euro, im Übrigen 2,56 Euro je Tag.

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