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KDV nach Zivilidienst zurückziehen - werde ich eingezogen?

Begonnen von MarkusM84, 10. März 2013, 16:03:26

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MarkusM84

Hallo liebe community.

Ich habe 2003 meine KDV eingereicht, Zivildienst abgeleistet und bin seit nun mehr 4 Jahren im Job.

Jetzt will ich meine KDV widerrufen. Dies kann ich schriftlich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben machen, wie ich bereits in Erfahrung gebracht habe.

Jetzt meine Frage: Wenn ich nun die KDV widerrufe, werde ich dann den Grundwehrdienst nachträglich ableisten müssen und eingezogen?

Oder ist das nur eine Veränderung auf dem Papier?

Danke für eure Antworten!

KlausP

ZitatJetzt meine Frage: Wenn ich nun die KDV widerrufe, werde ich dann den Grundwehrdienst nachträglich ableisten müssen und eingezogen?

Warum sollten Sie? Zum Einen haben Sie anstelle des Grundwehrdiensts Ersatzdienst geleistet und zum Anderen gibt es Grundwehrdienst schon seit fast 2 Jahren nicht mehr. Keine Zeitung gelesen?  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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KlausP

Deshalb: 
Zitathttp://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41400.msg401205#msg401205

Eigentlich waren die Antworten dort schon gegeben. Aber ... na ja ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Ralf

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MarkusM84

Hallo,

Natürlich habe ich die Nachrichten verfolgt und weiß, dass der Grundwehrdienst freiwilliger Natur ist. Ich fragte, weil ich meine KDV vor dieser Änderung gestellt hatte und daher nicht weiß, ob der damalige Rechtsstand gilt oder der aktuelle.

Gründe für einen Widerruf gibt es genug. Siehe Veränderung der Weltpolitischen Lage im letzten Jahrzehnt. Es ging mir damals nicht darum den Zivildienst zu absolvieren weil ich keine Lust am Bund hatte.

Danke für die Antworten, Thema kann geschlossen werden.

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