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Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen

Begonnen von StierNRW, 11. März 2013, 11:06:01

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StierNRW

Wie ein mir bekannter Reservist mir heute mitteilte, sei es - angeblich - ab diesem Jahr üblich, daß Reservisten *vor* ihren Wehrübungen gemustert werden sollten;

wohlgemerkt: Durch Musterungsärzte der Bw und durchgeführt in einem Karrierecenter (in dem Fall einem Ex-KWEA), zumindest sei das so angedacht, also weg von den Truppenärzten.

Dies sollte wohl alle zwei Jahre stattfinden, wenn man WÜ machen wolle. Hintergrund sei, die Truppenärzte zu entlasten.

Das Problem sei aber, daß durch die Musterungsärzte - überspitzt gesagt - jeder Reservist so gemustert werden würde wie früher die Wehrpflichtigen.

Das bedeute nach seiner Aussage, daß die Musterrungsärzte (die ja mit den Fehlerziffern ihre Systematik hätten), bei älteren Reservisten reihenweise etwas finden würden.

Ich meine, ein Reservist ab 40 ist logischerweise nicht mehr in dem körperlichen Zustand einen 20jährigen.

Mein Bekannter sagte mir, daß sich ihm bekannte SanOffz (aktiv und Reserve) schon über diese Vorgehensweise unerfreut gezeigt hätten.

Er sagte aber auch, es wäre ihm noch nicht klar, ob diese Untersuchung nicht auch alternativ von den SanBereichen wahrgenommen werden könnten.

Meine Fragen:

a) Stimmt das so, daß man ab diesem Jahr vor jeder WÜ (bzw. alle zwei Jahre) neu gemustert werden solle (also ein 90/5er mit Befragung bis zu zwei Wochen Wehrübung nicht mehr ausreicht) ?

b) Wenn das stimmen sollte: Hat da jemand bereits Erfahrung mit ? Die Musterungsärzte in seinem Karrierecenter ständen in dem Ruf, sehr penibel alles abzufragen (auch ganz genau Krankheitsvorgeschichte) und wirklich alles ihnen Mögliche zu prüfen.

F_K

@ StierNRW:

- Eine Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung ist schon seit vielen Jahren (eigentlich immer) vorgesehen.

- Vor einer Wehrübung soll diese Untersuchung ja nur dann durchgeführt werden, wenn man keine aktuellen Untersuchungsergebnisse (jünger als 2 Jahre) mehr verfügbar hat.

- Truppenärzte und Musterungsärzte arbeiten aus Basis der gleichen Vorschriften - kommen also zu den gleichen Ergebnissen.

- Truppenärzte sind tatsächlich "rar", während Musterungsärzte eher im "Überhang" sind.

Meine letzte Musterung in einem (damals) KWEA war zu Zeiten meiner ROA Bewerbung - war eine ganz normale Musterung - nichts Wildes, die Dame war freundlich - wollte lediglich wissen, warum man so etwas macht ...

Im Übrigen zeigen ja die aktuellen Erfahrungen, dass eine "Vor-"Untersuchung sehr wohl hilfreich ist, um eben Untaugliche rechtzeitig auszumustern und so ggf. den Wehrübungsplatz nachzubesetzen.

StierNRW

Danke für Ihre Antwort, F_K  :)

Das würde also heißen, daß die Musterungsärzte mit den Truppenärzten 1:1 zu vergleichen sind.

Dann ist es okay.

F_K

Ja.

Wenn es um die Frage "Einstellung" RSU Kräfte geht - da werden es wohl "zwangsweise" Musterungsärzte sein - weil Truppenärzte in der Regel keine Zivilisten behandeln und es wohl tatsächlich zu einigen Ausmusterungen kommt.

Dieser Fragenkomplex stellt sich sowieso nur für Res, die schon jahrelang nicht mehr geübt haben. Die "Öfterüber" haben ja aktuelle G Akten.

alter Geist

Ich habe mich nach Ausmusterung bei Dienstzeitende, auf Antrag neu Untersuchen lassen. Das war dann auch beim damaligen KWEA, ich kann da nichts beanstanden, die wussten was sie fragen und untersuchen mussten. Bei meinen WÜs glaubte ich so manchesmal das der Truppenarzt im Nebel stochert, na die hatten warscheinlich andere Schwerpunkte die mir nicht ganz klar waren.
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

miguhamburg1

Die Grundlage für Art und Umfang der Musterungs-/Einstellungs- und Entlassungsuntersuchungen ist für alle Militärärzte der Bundeswehr dieselbe: Die ZDv 46/1. Im Rahmen der dokumentierten Ergebnisse vorheriger Untersuchungen entscheiden dann die untersuchenden Ärzte unter Beachtung der o.g. Vorgaben, in welchem Umfang sie die Untersuchungen durchführen und zu ihrer Tauglichkeitsbewertung gelangen.

Opa_Hagen

Zitat von: F_K am 11. März 2013, 11:13:52
@ StierNRW:


- Vor einer Wehrübung soll diese Untersuchung ja nur dann durchgeführt werden, wenn man keine aktuellen Untersuchungsergebnisse (jünger als 2 Jahre) mehr verfügbar hat.



+


In den letzten 2 Jahren habe ich 5 WÜ´s geleistet - und bei JEDER eine Einstellung/ Entlassungsuntersuchung gehabt.

Und mal davon abgesehen: sollte das wirklich in Kraft gesetzt werden mit den Karrierecentern, dann wird´s eng. Ick fahr nicht zig mal im Jahr nach Bärlin Köpnick, ist für mich am Arsch der Welt :(


HCRenegade

Meine letzte Entlassungsuntersuchung war im Okt 2010, zwischenzeitlich 2 kürzere WÜs (5/12 Tage) ohne Einstellungsuntersuchung und jetzt bin ich seit Anfang März wieder am wehrüben - ganz normale Einstellungsuntersuchung in der ersten Woche, alles wie gehabt.

12345678


Zwischenzeitlich liegt ja die Sanitätsdienstliche Mitteilung 1/2013 vom 12.06.2013 vor, die hierzu etwas nähere Angaben macht. Hier heißt es im letzen Satz:
"Ebenso wird bei Wehrübungen mit einer Dauer bis zu 14 Tagen, die keine körperlichen
Belastungen abfordern, nach Einberufung lediglich eine Befragung durchgeführt. Vor
Einberufung siehe 3.a.."

Unter 3.a steht dann
"Sind vor Einberufung seit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mehr als 24 Monate
verstrichen, sind die Reservisten immer anzuhören und ggf. erneut im Rahmen der
Überprüfung der Verfügbarkeit ärztlich zu untersuchen (§73 SG, ZDv 46/1 Ziff 101). Sie
stehen in diesem Fall noch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses. Daher erfolgt diese
Untersuchung in den Karrierecentern."

Dies verstehe ich so, dass bei Wehrübungen < 15 Tage ohne körperliche Belastung auch weiterhin grundsätzlich keine Untersuchung stattfindet, es sei denn, die letzte Wehrübung liegt länger als 24 Monate zurück, dann erfolgt vor Einberufung eine Anhörung und "ggf." eine Untersuchung im Karrierecenter.
Jetzt frage ich mich, was "ggf." bedeutet. Ist dies so zu verstehen, dass eine Untersuchung nur erfolgt, wenn man im Rahmen der Anhörung gesundheitliche Beschwerden mitteilt (was wohl hieße, dass sich grundsätzlich im Vergleich zu früheren Jahren nichts geändert hätte), oder ist dieses "ggf." anders zu verstehen, und falls ja, wie?

F_K

@ 12345678:

Du verstehst es FALSCH.

Wenn eine aktuelle Tauglichkeitsuntersuchung (nicht länger her als 2 Jahre) vorliegt, dann, und nur dann, kann eine Befragung (am Antrittstag der RDL) ausreichend sein.

Liegt diese aktuelle Tauglichkeit NICHT vor, bzw. ist diese "zu alt", dann wird Dich Dein KC vor der RLD (VORHER als Zivilist) einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen und ggf. halt tauglich / untauglich schreiben.

Merke also: Alle 2 Jahre ist eine komplette Untersuchung fällig.

StOPfr

Zitat von: 12345678 am 07. November 2013, 13:17:18
"Sind vor Einberufung seit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mehr als 24 Monate
verstrichen, sind die Reservisten immer anzuhören und ggf. erneut im Rahmen der
Überprüfung der Verfügbarkeit ärztlich zu untersuchen (§73 SG, ZDv 46/1 Ziff 101). Sie
stehen in diesem Fall noch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses. Daher erfolgt diese
Untersuchung in den Karrierecentern."

Ein "ggf." an dieser Stelle verstehe ich genau so wie es dort steht, nämlich als "gegebenenfalls" und nicht als "auf jeden Fall". Die Anhörung erfolgt nach mehr als 24 Monaten immer, die Untersuchung im KC gegebenenfalls (> falls es dafür Grund und Anlass gibt, der sich aber lt. Text nicht zwingend an den 24 Monaten zu orientieren scheint).

Frage also: Wie könnte dies "ggf." gemeint sein? 
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F_K

Lieber StOPfr:

.. man kann einen einzelnen Satz nicht "herauslösen" - und diesen dann isoliert betrachten (zumindest führt dies nicht  zu sinnvollen Ergebnissen).

Im genannten Dokument sind alle Vorschriften / Gesetze benannt und auch die Absicht / Lage ist erläutert.

Es soll eben folgendes erreicht werden:

- Die Eignung sicherstellen - im Interesse des Res und des Dienstherrn
- Die "Truppe" (hier insbesondere SanZentren) zu entlasten
- (steht da nicht, ist aber auch Hintergrund) die Entlassung von Res am ersten Tag wegen mangelnder Tauglichkeit deutlich reduzieren.
- Auch die Zeit für eine Ausnahmegenehmigung zu haben

.. und dazu sind die KC halt angehalten, wenn keine Tauglichkeit vorliegt (bzw. die älter ist als 2 Jahre), die zu aktualisieren.

.. und das machen die KCs nicht über Fragebögen, sondern (wie es auch sinnvoll ist) durch eine ärztliche Untersuchung.

-> Nur so kann man nämlich erreichen, dass der TrArzt bei einer RDL mit körperlicher Belastung / oder längerer RDL die Untersuchungsergebnisse "übernimmt" und keine aufwändige Untersuchung mehr machen muss.

Anders kann es nicht funktionieren.

schlammtreiber

Aus der Praxis kenne ich das "ggf." so: alle Reservisten werden im Sportanzug zum Doc beordert, alle werden dann einzeln reingerufen und befragt: "Fühlen sie sich noch immer tauglich, oder gab es seit der letzten Untersuchung etwas, was dies geändert haben könnte?"
Alle, die den ersten Halbsatz bejahen und den zweiten verneinen, können wegtreten und sind tauglich.
Nur, wenn man "negativ" antwortet, wird man untersucht - DAS ist dann wohl "ggf."  ;)

(bezieht sich auf WÜ unter 15 Tagen Dauer...)
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F_K

@ Schlammtreiber:

"Kriegsgeschichten von damals", oder?

So "einfach" wird das  heute nicht mehr gehandhabt - lest doch bitte alle mal diese Mitteilung im Gesamtkontext sowie die ZDv 20/3 und 46/1 -  hier ein anderes Zitat:

ZitatSollte im Falle der Einberufung die letzte ärztliche Untersuchung innerhalb von 12 Monaten erfolgt sein, wird gem. ZDv 46/1 Kap. 1 Ziff 104 und 115 nur eine Befragung des RDL durchgeführt. Ein RDL muss gem. o. a. Rechtsgrundlage also höchstens einmal im Jahr ärztlich untersucht werden .... wäre nur bei der ersten WÜ eine Einstellungsuntersuchung erforderlich.

-> EINE (vollständige) Einstellungsuntersuchung pro Jahr ist also notwendig (wenn man in dem Jahr üben möchte). Das ist der Kerngedanke.

-> .. und diese notwendige Untersuchung wird halt bei zwei Jahren "Abstinenz" im KC durchgeführt.

schlammtreiber

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