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Wann kommt der Einberufungsbescheid?

Begonnen von Belty, 14. März 2013, 13:54:41

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Belty

Hallo zusammen,

anfang Februar habe ich meine Einplanungsunterlagen bekommen, in denen war ersichtlich das ich zum 01.07.2013 für meine AGA und Eignungsübung eingeplant wurde. Anschließend weitere Verwendung im Stammtruppenteil.

Ebenso wurde ich aufgefordert noch bestimmte Unterlagen einzusenden. Dieses habe ich auch getan, per Einschreiben sind diese am 14.02.2013 im KC eingetroffen.

Nun geht es mir darum zu wissen wann der Einberufungsbescheid kommt, damit ich mir auch wirklich sicher sein kann das es zum besagten Termin losgeht.
Denn bis dahin möchte ich noch meine Wohnung kündigen und umziehen, eine Pflegeversicherung abschließen und noch diverse andere Sachen abwickeln.

Allerdings möchte ich z.B. die Wohnung erst kündigen wenn ich mir sicher sein kann das ich zum 01.07.2013 anfange. Doch habe ich auch eine Kündigungsfrist von drei Monaten. und wenn ich pünktlich zum Ende Juni raus möchte, müsste ich bis Ende diesen Monats kündigen.

Herausgefunden habe ich, dass der Einberufungsbescheid wohl spätestens vier Wochen vor Dienstantritt zugestellt werden muss, in meinem Fall wäre das Ende Mai. Besteht die Chance das ich meinen Bescheid früher bekomme? Oder ist das von Situation zur Situation unterschiedlich?

Ich habe es auch bisher vermieden im KC anzurufen, da die fehlenden Unterlagen erst seit vier Wochen vorliegen, und ich möchte auch nicht aufdringlich sein.


Gruß

KlausP

ZitatIch habe es auch bisher vermieden im KC anzurufen, da die fehlenden Unterlagen erst seit vier Wochen vorliegen, und ich möchte auch nicht aufdringlich sein.

Darum werden Sie aber nicht herum kommen. Hier kann Ihnen das niemand beantworten, weil hier niemand in das Verfahren involviert ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Belty

Das dachte ich mir schon. Trotzdem vielen Dank.

Eine Frage vielleicht noch, da ich ja schon meine Einplanungsunterlagen bekommen habe, kann ich ja eigentlich davon ausgehen das es auch zum besagten Termin losgeht, sofern nichts mehr dazwischen kommt?

Ich werde noch ein wenig warten und Ende nächster Woche mal anrufen, bis dahin ist ja genug Zeit verstrichen.

Firli

Sind Sie bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung oder Privat? Oder wollen Sie die Pflegeversicherung nur zusätzlich? Denn wenn ich das richtig verstanden habe sind Sie Pflegepflichtversichert wenn Sie bei einer GKV sind und das reicht aus. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.


SanFw/RettAss

Belty

Derzeit bin ich gesetzlich pflichtversichert.

Doch muss man als SaZ zum Dienstantritt eine eigene Pflegeversicherung abschließen.

Firli

Zitat von: KlausP am 17. Februar 2013, 18:45:55
ZitatIst es eigentlich Pflicht eine private Pflegeversicherung abzuschließen?

Nein, ist es nicht. Man muss nur nachweisen, dass man eine Pflegepflichtversicherung hat.

ZitatBin zurzeit bei einer GKV und zahle dort automatisch in die Pflegekasse.

Aber nicht vergessen, der Krankenkasse anzuzeigen, dass Sie Soldat werden.

Daher mein Frage


SanFw/RettAss

KlausP

Zitat von: Belty am 14. März 2013, 14:22:19
Derzeit bin ich gesetzlich pflichtversichert.

Doch muss man als SaZ zum Dienstantritt eine eigene Pflegeversicherung abschließen.

N3e, wieso? Sie haben doch eine. Ob privat oder gesetzlich ist erstmal egal. Sie dürfen die Pflegeversicherung nur nicht kündigen
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Firli

Das heißt Sie gehen mit dem Schreiben für die Versicherung zu eben dieser, damit diese Bescheid wissen ab wann Sie Soldat sind. Lassen sich noch einen Versicherungsnachweis austellen(hab ich zumindest gemacht) und nehmen diesen mit beim Dienstantritt. Nur wie Klaus ja schrieb dürfen Sie die Versicherung nicht kündigen.


SanFw/RettAss

Belty

Aber man fällt doch aus der gesetzlichen Pflichtversicherung raus sobald man Soldat ist, und genießt anschließend die truppenärztliche Versorgung.
Zum gleichen Tag fallen doch dann auch die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung weg.

Ich bin ja ab diesem Datum kein Arbeitnehmer mehr im zivilen Leben und habe die Abzüge auf meinem Bruttogehalt nicht mehr.

Und jedem SaZ ist es doch gesetzlich vorgeschrieben eine Pflegeversicherung zu haben. Deshalb muss ich mir doch eine private zulegen, oder habe ich das falsch verstanden.

KlausP

ZitatAber man fällt doch aus der gesetzlichen Pflichtversicherung raus sobald man Soldat ist, und genießt anschließend die truppenärztliche Versorgung.

Aus der Krankenversicherung aber nicht aus der Pflegeversicherung. Krankenversicherung brauchen Sie als Soldat nicht, Pflegeversicherung müssen Sie haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Belty

Jetzt versteh ich es, also brauche ich keine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Es reicht vollkommen der Krankenkasse mitzuteilen das ich ab Datum X Soldat werde und ich weiterhin meine Pflegepflichtversicherung aufrecht erhalten möchte.

Meine Sachbearbeiterin teilte mir nämlich mit ich müsste eine private Pflegeversicherung abschließen, und dise würde sich auf um die 50,00 € pro Monat belaufen.

Vielen Dank für die Aufklärung.

KlausP

ZitatMeine Sachbearbeiterin teilte mir nämlich mit ich müsste eine private Pflegeversicherung abschließen, und dise würde sich auf um die 50,00 € pro Monat belaufen.

Welche Sachbearbeiterin? Die bei der GKV? Dann sollten Sie sich das schriftlich geben lassen und sich nach einem Konkurrenzangebot umsehen. Müssen Sie ja nicht sofort machen, kann auch während Ihrer Dienstzeit passieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Firli

Mir wollte man auch eine private Pflegeversicherung andrehen als ich nach dem Nachweis gefragt habe. "Das ist so üblich!" war die Begründung. Ich sagte das ich nur den Nachweis möchte und jetzt keine neue Versicherung abschließen möchte und gut war :D


SanFw/RettAss

Belty

Korrekt, die Sachbearbeiterin bei der GKV teilte mir dieses mit.
Vermutlich wollte man mir eine Versicherung andrehen, genauso wie Firli es geade geschrieben hat.

christoph1972

Zitat von: Belty am 14. März 2013, 14:32:43
Aber man fällt doch aus der gesetzlichen Pflichtversicherung raus sobald man Soldat ist, und genießt anschließend die truppenärztliche Versorgung.
Zum gleichen Tag fallen doch dann auch die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung weg.

Ich bin ja ab diesem Datum kein Arbeitnehmer mehr im zivilen Leben und habe die Abzüge auf meinem Bruttogehalt nicht mehr.

Und jedem SaZ ist es doch gesetzlich vorgeschrieben eine Pflegeversicherung zu haben. Deshalb muss ich mir doch eine private zulegen, oder habe ich das falsch verstanden.

Eine private Pflegepflichtversicherung ist kein muss, Du kannst innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der gesetzlichen Pflichtversicherung einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der GkV-Pflegeversicherung stellen. Aus den Zweigen gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung scheidest Du kraft Gesetzes mit Eintritt in das Dienstverhältnis eines SAZ aus.

Bist Du Eignungsübende sieht das etwas anders aus, da ruht während der Eignungsübung die Mitgliedschaft in den drei Zweigen der Sozialversicherung und Du musst der Kasse mitteilen, dass Du während der EÜ dort pflegeversichert bleiben willst.

Beitragsberechnung der Pflegepflichtversicherung in der GKV => 2,05 % vom Brutto + evtl. 0,25 % Kinderlosenzuschlag, abhängig vom Alter (bis Vollendung 25 Lj. fällt der auch ohne Kind nicht an).

Sobald Du Deine erste Gehaltsmitteilung von der WBV hast, reichst Du die Abrechnung ein und die Pflegekasse setzt dann den Beitrag fest.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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