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Impfschema "Mehrere Einsatzoptionen" - Meningokokkenimpfung

Begonnen von Tommie, 18. Januar 2013, 12:41:39

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Tommie

Das würde ich auch dringend anraten, StOPfr ;) !

Ich habe gerade einmal nachgeschaut bei mir:

1. Impfung 12/2003, 2. Impfung 01/2004, 3. Impfung 06/2004 allesamt mit "FSME-Immun"!
1. Auffrischung nach 3 Jahren (!!!) in 06/2007 ebenfalls mit "FSME-Immun"
2. Auffrischung nach 5 Jahren in 06/2012 mit "Encepur (Erw.)"

Tommie

Ich chatte gerade mit einem Kameraden OSA, der meint auch, dass nach den drei Impfungen für den kompletten Impfschutz mit "FSME-Immun"  die erste Auffrischung nach drei Jahren notwendig war. Solltest Du mit dem gleichen Impfstoff geimpft worden sein, wäre das dann schon im Jahre 2010 gewesen! Und die 2. Auffrischung hätte dann 5 Jahre Zeit gehabt.

Daher mein erneuter Rat zum Termin beim Hausarzt ;) !

StOPfr

#17
Danke für die Tipps. Ich habe das in meiner Liste nochmal überprüft und mit dem Impfpass (und meiner Erinnerung) abgeglichen. Der Arzt hat in seinem Diagnose-Resümee einen Eintrag vergessen, bleibt aber bei der 10-Jahres-Frist:

1. Impfung 5/2006, 2. Impfung7/2006, 3. Impfung 5/2007;
1. Auffrischung 4/2010;
2. Auffrischung terminiert für 4/2020

Der Schutz ist auf jeden Fall intakt. Wegen der Frist muss ich nachfragen.
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Tommie

OK, so wie das Schema sich jetzt darstellt, würde ich daraus ein "2. Auffrischung 04/2015" machen und alles wird gut ;) !

ulli76

#19
Jap-
FSME: 1. Auffrischung nach Abschluss der Grundimmunisierung nach 3 Jahren, 2. Auffrischung 5 Jahre nach der ersten (verspätete erste Auffrischungen werden dann nicht vom geplanten Termin aus gerechnet, sondern vom tatsächlichen). Alle weiteren 5 Jahre nach der vorhergehenden.
Nach dem letzten Anruf bei unserer Bw-Impfhotline ist das unabhängig vom Impfstoff.

Tollwut: 1. Auffrischung nach Abschluss der Grundimmunosierung nach 2 Jahren, 2. Auffrischung 5 Jahre nach der ersten. Gilt für beide "deutschen" Impfstoffe. Für den französischen, der mal zwischenzeitlich genutzt wurde, gibt es andere Abstände.

Wir haben manchmal das Problem mit unterschiedlichen Impfstoffen- da müssen auch wir immer wieder nachfragen. Bei gleichen Abständen scheint das aber kein Problem darzustellen, auch wenn es nicht empfohlen ist.

Genauso gibt es oft Probleme, wenn eine Hep A-Grundimmunisierung nicht richtig abgeschlossen wurde- z.B. 1. Impfung mit einem Einzelimpfstoff und 2. mit der Kombi. Wann soll man dann die Auffrischung geben? In der Kombi ist nämlich weniger Impfstoff drin- deswegen gibt man da ja auch 3 Impfdosen für die Grundimmunisierung, mit dem Einzelimpfstoff nur 2.

@StoPfr: Also die Auffrischung wurde 2010 durchgeführt? Dann wäre die nächste tatsächlich 2015.

Edit: Wir machen hier natürlich keine medizinischen Onlineberatungen. Im Zweifel den Hausarzt fragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

StOPfr

Zitat von: ulli76 am 18. Januar 2013, 16:22:22
Edit: Wir machen hier natürlich keine medizinischen Onlineberatungen. Im Zweifel den Hausarzt fragen.

Ist klar! Wie schon geschrieben:
ZitatWegen der Frist muss ich nachfragen.
Den Hausarzt natürlich. Der muss mich zu gegebener Zeit ja auch impfen ;)!
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F_K

ZitatDen Hausarzt natürlich. Der muss mich zu gegebener Zeit ja auch impfen !

Wie beantworte ich immer die Frage bei der Blutspende nach dem Hausarzt: "Hab ich nicht, brauch ich nicht ...".

Die Anzahl / Häufigkeit meiner Wehrübungen ist deutlich größer als die Impfabstände ..

(Die letzte Grippeimpfung habe ich "privat" gemacht - durfte mir also den Impfstoff besorgen, der war gerade schwierig zu besorgen - hat mich also 4 Telefonate und Rennerei gekostet - da ist SanZentrum schon die bessere Option.)

Tommie

Zitat von: F_K am 19. Januar 2013, 19:32:45Die Anzahl / Häufigkeit meiner Wehrübungen ist deutlich größer als die Impfabstände ..

Geht mir so ähnlich, aber für den einen oder anderen Arztbesuch "zwischendrin" leiste ich mir trotzdem einen Hausarzt ;) ! Sehr oft ist das alleridings wirklich nicht der Fall.

bayern bazi

Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 11:50:57
Zitat von: F_K am 19. Januar 2013, 19:32:45Die Anzahl / Häufigkeit meiner Wehrübungen ist deutlich größer als die Impfabstände ..

Geht mir so ähnlich, aber für den einen oder anderen Arztbesuch "zwischendrin" leiste ich mir trotzdem einen Hausarzt ;) ! Sehr oft ist das alleridings wirklich nicht der Fall.

woher kenn ich das ???  ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

OK, der Termin im SanZ Stetten am kalten ... Markt ist vereinbart und wenn ich dort meine G-Karte abgebe, die ich für einen Nachuntersuchung nach dem Einsatz am BWK Ulm mit hatte, werde ich auch gleich mit Menveo gegen Meningokokken geimpft! Ich habe nachgefragt, welcher Impfstoff verwendet wird und ob dieser vorrätig ist und erhielt als Antwort: "Menveo haben wir mehr als genug da!" ;) !

bobbele

Mal ne Frage nebenbei. Bin ich als Soldat verpflichtet, mich impfen zu lassen? Oder kann ich eine Impfung auch ablehnen?

Ralf

Ja, es gibt hier auch irgendwo im Forum einen Thread, der die Grundlage dazu nennt.
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LwPersFw

Siehe hier > http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40491.30

Mein Beitrag vom 30. November 2012

Es gibt zu diesem Thema 2 juristisch korrekte Antworten :

1. Kein Soldat unterliegt einer generellen Impfpflicht / Duldungspflicht

ABER

2. Unter bestimmten Voraussetzungen - z.B. geplanter ISAF-Einsatz - unterliegt der Soldat einer Impfpflicht / Duldungspflicht

Es muss also immer durch die zuständigen Vorgesetzten der konkrete Einzelfall geprüft werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguhamburg1

Halt, die Impfung gegen Tetanus ist meines Wissens nach aber schon duldungspflichtig.

LwPersFw

Hallo miguhamburg,

dies dachte ich auch einmal...

Aber die aktuelle Impf-Weisung führt dazu aus:

"1.7 Duldungspflicht

Soldatinnen und Soldaten, Wehrübender, Beamte / Beamtinnen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
zu einer Wehrübung zu den Einsatzkräften zugeordnet wurden, haben die entsprechenden Prophylaxemaßnahmen
und Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 Soldatengesetz als Maßnahme zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu dulden,
soweit nach Feststellung des Truppenarztes / der Truppenärztin in der Person der jeweiligen Soldatinnen und Soldaten keine
Kontraindikation vorliegt."

Die Ausführung "Soldatinnen und Soldaten" schließt alle Statusgruppen ein - FWD, SaZ und BS.

Zum Punkt Tetanus folgt dann :

"GWDL stehen grundsätzlich nicht für Einsätze zur Verfügung. Damit entfällt die rechtfertigende Indikation für
einsatzbezogene duldungspflichtige Impfungen. Für GWDL ist lediglich eine Immunisierung gegen Tetanus
verpflichtend vorgegeben, sofern kein hinreichender Impfstatus vorliegt. Weitere Schutzimpfungen sind
GWDL auf Basis der jeweils aktuellen STIKO Empfehlung anzubieten.
Hierbei ist Kombinationsimpfstoffen der Vorzug zu geben.
Ist ein Statuswechsel zum FWDL beantragt, können die Impfungen bereits vor Entscheidung über den Antrag
begonnen werden, sofern die Soldaten den Einsatzkräften (siehe 1.3) zugeordnet werden. Abweichend
hiervon sind GWDL der Marine, die für eine Bordverwendung vorgesehen sind, bereits im Rahmen der
Grundausbildung gemäß Basisimpfschema (siehe Nr. 2) zu immunisieren, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit
für die Teilnahme an einem Einsatz besteht. Dieses Verfahren wird sinngemäß bei Bedarf für GWDL anderer TSK
ebenfalls zur Anwendung gebracht."

Da wir keine GWDL mehr haben ... gibt es diese Impfpflicht Tetanus auch nicht mehr...

Weiter aus der Weisung :

"1.8.2 Andere

Die in dieser Weisung aufgeführten Impf- und Prophylaxemaßnahmen stellen für alle nicht erfassten Personen
eine Empfehlung dar. Es besteht keine Duldungspflicht. Die Impfungen sind vom zuständigen Betriebsarzt/
Betriebsärztin durchzuführen."

Alle "nicht erfassten Personen" sind alle Soldaten, für die nicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes
schriftlich festgelegt wurde, bzw. für die es Sonderregelungen gibt (z.B. Piloten).

"2.10.1 Impfungen

Folgende Impfungen sind für alle Einsatzkräfte vorgegeben:

Tetanus
Diphtherie
Polio
Influenza
Mumps/Masern/Röteln
Hepatitis A
Hepatitis B
oder
Hepatitis A/B (Twinrix®)"

Dies ist der sogenannte "Basisimpfschutz"

Ergänzt wird dieser dann durch spezielle weitere Impfungen nach Einsatzbedarf.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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