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Widerruf Verpflichtungs- / Weiterverpflichtungserklärung

Begonnen von wheretogo, 22. Januar 2013, 15:45:09

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wheretogo

Guten Tag Kameraden,

Ich hätte mal eine Frage bezüglich Widerrufsrecht bei Verpflichtungs- / Weiterverpflichtungserklärungen.
Wie lange gilt das Widerrufsrecht nach einer Verpflichtungs- / Weiterverpflichtungserklärungen?
Ich habe im Internet hier etwas über 6 Monate gelesen? Passt das?


MkG

wheretogo

BZW. wie lange hat Soldat "X" die möglichkeit widerspruch einzulegen?

KlausP

Nach Dienstantritt kann der Soldat innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen (sogenannte "Probezeit"). Bei einer Weiterverpflichtung gibt es so eine Möglichkeit nicht. Warum auch? Der Soldat kennt den Laden ja schon.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Man muss 3 Bereiche trennen:

1. Erstverpflichtung als SaZ über das KC/AC

Hier haben Sie 2 Möglichkeiten

> Einstellung mit einer "normalen" Verpflichtungserklärung

Hier haben Sie eine 6-monatige Bewährungszeit.
Zum Ablauf dieser Zeit kann die Bw Sie für ungeeignet einstufen und wieder entlassen.
Sie haben dieses Recht nicht !
Selbst wenn Sie die Unterlagen zur weiteren Dienstzeitfestsetzung nicht unterschreiben ... Sind Sie dann trotzdem z.B. SaZ 02 !

> Wenn Sie sich das Recht sichern wollen, müssen Sie beim KC/AC eine sogenannte "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschreiben.

Mit dieser haben Sie innerhalb der 6 Monate das jederzeitige Recht, schnellstmöglich wieder entlassen zu werden.

2. Weiterverpflichtungen als SaZ

Wenn Sie einmal SaZ sind -z.B. SaZ 4- und eine Weiterverpflichtung beantragen -z.B. auf SaZ 8-,
gilt wieder - sobald die WV-Bescheide erstellt sind - sind Sie SaZ 8 !
Die Verweigerung der Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis für die Unterlagen ändert daran nichts!

Dies ist die "reine Gesetzeslage". Das man im Truppenalltag andere Lösungen findet - KANN passieren - muss aber nicht.

Besteht die zuständige Stelle auf der Gesetzeslage, könnte dieser Soldat nur über andere gesetzliche Regelungen
die Verkürzung der Dienstzeit, oder die vorzeitige Entlassung beantragen.

Werden diese Anträge aber abgelehnt - bleibt der Soldat SaZ 8 !

Also ... vor Antragstellung genau überlegen ... will ich auch wirklich länger dienen...?

3. Einstellung als FWD

Hier haben Sie ebenfalls, wie bei der widerruflichen Verpflichtungserklärung als SaZ, eine 6-monatige Probezeit, in der Sie "kündigen" können.

"Der Wehrdienst ... besteht aus 6 Monaten freiwilligem Wehrdienst als Probezeit..."

"Während der Probezeit ... kann die Soldatin oder der Soldat zu jedem 15. und Letzten eines Monats entlassen werden."

"Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wheretogo

Sie scheinen sich FGG1-Technisch sehr gut auszukennen.
Wäre es möglich Sie mal über PM zu kontaktieren?

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tiesto18

Hallo Kameraden!! Anker Wirf

Kurze Beschreibung meines Problems. Bin im Jahr 2009 zur BW und habe dann FWDL 18 gemacht. In der Zeit ist mir aufgefallen das BW richtig klasse ist. Die Leute im Zug und und und...
Darauf hin SaZ gestellt. Das bin ich dann auch geworden im Dezember 2010. Dienstzeitende wäre bei mir dieses Jahr 30.9.2013! Quasi Saz4. Weil es mir so gut gefällt habe ich nun Saz 12 Mannschafften gestellt was auch zu 99% bewilligt wird.

Nun meine Frage. Wenn ich demnächst (1-2 Monate) verlängert werde habe ich Anspruch auf die Weiterverpflichtungsprämie? Weder Spieß noch PersFw noch ReFü konnte mir das sagen.

Deswegen bitte ich euch um eine genaue und schnelle Antwort.

Vielen Dank euch im Vorraus. Anker Wirf

KlausP

ZitatNun meine Frage. Wenn ich demnächst (1-2 Monate) verlängert werde habe ich Anspruch auf die Weiterverpflichtungsprämie?

Nein.

ZitatWeder Spieß noch PersFw noch ReFü konnte mir das sagen.

Traurig, traurig ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tiesto18


KlausP

Soweit mir bekannt ist gibt es keine Weiterverpflichtungsprämie, die ist Ende 2012 ausgelaufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tiesto18

hmmm.... wäre natürlich doof...
Gut verpflichte mich ja nicht weiter wegen der Kohle, aber haben ist besser als brauchen...

Mal sehen ob mir meine Vorgesetzen etwas brauchbares sagen können.

Rollo83

Meiner Meinung nach gibt es die Weiterverpflichtungsprämie schon nur in andere Form.
Sie ist jetzt gültig für Soldaten aller Laufbahnen aber nur in ich nenn es mal Mangelverwendungen.
Es kommt also nicht generell jeder Mannschaftsdienstgrad diese Prämie.
Der LwPerser wird sicher gleich die genauen Ausführungsbestimmungen aus dem Hut zaubern.

Ralf

So siehts aus, allerdings gibts die Prämie nur für eine handvoll Verwendungen (wenig Msch, mehr Uffz und Fw) und das auch erst ab 01.05.
Der Feststellungserlass und die Durchführungsbestimmungen sind draußen, die entsprechenden Tätigkeiten werden darüber hinaus auch in einem VM-Blatt bekannt gegeben.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen