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Änderung der IGF-Weisung

Begonnen von ulli76, 27. Februar 2013, 19:58:43

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Ralf

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LwPersFw

Man muss hier 2 Sachverhalte trennen :

Im Rahmen IGF (neu) und Erwerb "Abzeichen für Leistungen im Truppendienst" gilt :

>> Das 100m Kleiderschwimmen ist durchzuführen.

Für den Erwerb des DSA gilt (Quelle: Prüfungswegweiser):

>> "Der Nachweis der Schwimmfertigkeit (siehe Kapitel 3.2) ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des DSA."

>> "Für diesen Nachweis gibt es vier Möglichkeiten:

1. Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung
2. 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich)
3. <12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung)
    ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung)
4. Vorlage des ,,Deutschen Jugendschwimmabzeichens" in Gold oder der ,,Deutschen Rettungsschwimmpässe" der DLRG ab Bronze"

Unter 1. würden dann, auf Grund der Altersstruktur in der Bw, folgende Schwimm-Möglichkeiten fallen :

Gruppe Ausdauer

> 800m Schwimmen ( Alter 18 - 49 )
> 400m Schwimmen ( Alter 50 - ....)

Gruppe Schnelligkeit

> 25 m Schwimmen



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Genau das wollte ich darstellen: 100 m Kleiderschwimmen ist fürs DSA "wertlos" - d. h. im ersten Jahr sind ZWEI Schwimmstrecken notwendig (einmal IGF, einmal DSA).

Wenn dann die DSA Schwimmfähigkeit nachgewiesen ist, gilt diese einige Jahre - in diesen Jahren wäre dann nur Kleiderschwimmen "fällig".

Also: Die "Nichtschwimmer" haben durch die Änderung eher eine größere Aufgaben.

LuftwaffenSLD

Es wird auch immer schlimmer mit diesem IGF Kram: die Sinnhaftikeit erschließt sich mir nicht ein Kleiderschwimmen durchzuführen. Kann man dann nicht wenigstens für alle TSK den Marsch gegegen das Kleiderschwimmen ersetzen bzw. als Alternative anbieten?

Naja, es wird sich dabei schon jemand was gedacht haben...

Firli

Jetzt mal vielleicht ne doofe Frage von jemandem mit weit weniger Fachwissen: Was macht denn eigentlich ein wirklich schlechter Schwimmer oder Nichtschwimmer? Ist ja nun nicht mehr selten sowas. Für den sind 100m Kleiderschwimmen in 4min ein Ding der Unmöglichkeit.


SanFw/RettAss

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Wenn es einen normal gesunden Soldaten gibt, der nicht schwimmen kann,
hat/machen er und sein Disziplinarvorgesetzter etwas falsch, weil :

Im Rahmen IGF (alt und neu) war das Schwimmen schon immer Bestandteil.

Die Weisung IGF ist ein Befehl der für alle Soldaten der Bw gilt.

Ergo, wenn der Soldat seinem Vorgesetzten meldet, dass er Nichtschwimmer ist und deshalb
Teile dieses Befehls - objektiv - nicht ausführen kann, muss dafür gesorgt werden, dass der
Soldat das Schwimmen erlernt.

Die Grundlage dazu bildet dann die ZDv 3/10:

211.
Zu Beginn der Allgemeinen Grundausbildung ist festzustellen, ob die Soldaten und Soldatinnen schwimmen können.

Als Schwimmer und Schwimmerin gilt, wer die Bedingungen des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze erfüllt.

Nichtschwimmer bzw. Nichtschwimmerinnen sollen nach der Allgemeinen Grundausbildung Schwimmausbildung erhalten.


Aber bitte jetzt keine Diskussion über Befehl und Gehorsam !!!!

Fakt ist, die IGF-Weisung (neu) fordert das der Soldat das Kleiderschwimmen 1x jährlich absolviert!

Also ist der Nichtschwimmer in der Pflicht das Schwimmen zu erlernen
und
der Disziplinarvorgesetzte in der Pflicht dafür zu sorgen und die Möglichkeiten sicherzustellen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

lino2

Zitat von: Firli am 21. März 2013, 17:18:03
Was macht denn eigentlich ein wirklich schlechter Schwimmer oder Nichtschwimmer?

Darauf wurde ja nun von den Nachrednern nur bedingt eingegangen. Da wird der Soldat wohl einfach nur bis zum Erbrechen Schwimmen üben müssen. Mit den Klamotten wird das ja tatsächlich nicht einfacher. Wenn man da eine bescheidene Schwimmtechnik hat, kann das schon zum Problem werden. Und Schwimmen lernen, das sagt sich so einfach. Wenn man die besagte Technik nicht bereits (früh) erlernt hat, wird eben das mit zunehmendem Alter auch nicht einfacher. Für viele Soldaten könnte das ein Problem werden.
Davon abgesehen ist ein Kleiderschwimmen von jedem zu fordern alltagspraktisch auch besonders mühselig. Einen Sack voll patsch-nasser Kleider lässt sich nicht in jeden Dienstalltag gescheit integrieren.  ;)

miguhamburg1

In den Dienstalltag kann man Vieles integrieren, das, was Sie da schreiben, wäre allerdings eine denkbar schlechte Ausrede fürs Nichtstun.

Viel schwieriger ist es an manchen Standorten Zugang zu geeigneten Hallen -/Freibädern zu bekommen, ohne stundenlang dafür fahren zu müssen. Und mit den infrage kommenden Bädern auch noch Nutzungsverträge vorliegen zu haben.

christoph1972

Zitat von: miguhamburg1 am 21. März 2013, 19:44:32

Viel schwieriger ist es an manchen Standorten Zugang zu geeigneten Hallen -/Freibädern zu bekommen, ohne stundenlang dafür fahren zu müssen. Und mit den infrage kommenden Bädern auch noch Nutzungsverträge vorliegen zu haben.

Da sehe ich als Außenstehender schon eher das Problem. Die wenigsten Standorte dürften eine eigene Schwimmhalle haben und wenn es Frei- und/oder HHallenbäder gibt, haben die sicherlich eine Menge Zeit für Schulschwimmen geblockt bzw. sind Spaßbäder, die sich nicht oder nur sehr bedingt zum Kleiderschwimmen eignen.

Dann ist da auch noch die Frage nach der Miete für die Zeit.

Da hat die Generalität wohl die praktischen Umsetzungsschwierigkeiten einer solchen Weisung außer Acht gelassen  :-X
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

Normalerweise hat jeder Standort seine "Stammschwimmhalle" in der auch bisher die Schwimmausbildung stattgefunden hat.
Auch bisher wurde an vielen Standorten Rettungsschwimmen angeboten- incl. Kleiderschwimmen.

In sehr vielen Schwimmhallen gibt es eine Ortsgruppe des DLRG oder der Wasserwacht- also wird dort auch Kleiderschwimmen durchgeführt.
In der Regel ist es kein Problem, nach Rücksprache mit der entsprechenden Schwimmhalle Kleiderschwimmen mit sauberen Feldanzügen oder ggf. speziellen Anzügen für´s Kleiderschwimmen (sind so weisse, dünne Hosen und Jacken) der DLRG durchzuführen.

Sucht doch keine Probleme, wo keine sind.

Und wo ist das Problem, vor Dienstantritt oder auch nach der AGA (währenddessen) seine Schwimmfähigkeiten zu verbessern, wenn man merkt dass man da Defizite hat. In der Stammeinheit ist es sogar noch einfacher: Man schaut, welcher der Kameraden gut schwimmen kann und fragt einfach mal, ob derjenige mal mit einem schwimmen geht und einem Tips geben kann.
Mal davon abgesehen, dass in vielen Schwimmhallen Erwachsenenschwimmkurse angeboten werden und wenn nicht kann man immernoch den Schwimmmeister fragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Firli

Hab halt nachgefragt weil ich eben einen solchen Kurs besucht habe. War vorher eine Niete im Kraulschwimmen und bin jetzt schon Stolz auf mich das ich 15-20 Sekunden für eine Bahn brauche.Mag manch einer drüber lachen aber vorher hätte ich deutlich länger gebraucht. Jetzt hab ich bisher nie Kleiderschwimmen gemacht und überlege natürlich ob da 4min nicht extrem schwer für mich werden. Aber wie ulli ja schrieb: Üben! :)


SanFw/RettAss

ulli76

Dann hast du doch genau das Richtig gemacht.

Nur es kann kein Bewerber erwarten, dass die Bundeswehr alle seine Defizite ausbügelt und der Eindruck entsteht bei mir bisweilen.
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miguhamburg1

Liebe Ulli, es gibt tatsächlich Standorte, an denen die jeweils "zugeordnete" Schwimmhalle/Freibad 30 km und mehr entfernt ist. Da die Bundeswehr dort Mitnutzer neben anderen Organisationen und Schulen ist, ist da mal eben so zusätzliche Schwimmausbildung oft mit erheblichem OrgAufwand verbunden.

Außerdem bezog ich mich auf die vom LwPersFw richtig bezeichnete Befehlslage: "Ergo, wenn der Soldat seinem Vorgesetzten meldet, dass er Nichtschwimmer ist und deshalb
Teile dieses Befehls - objektiv - nicht ausführen kann, muss dafür gesorgt werden, dass der Soldat das Schwimmen erlernt. Nichtschwimmer bzw. Nichtschwimmerinnen sollen nach der Allgemeinen Grundausbildung Schwimmausbildung erhalten.

Heißt also: Die Bundeswehr fordert, dass ihre Soldaten insoweit schwimmen können, dass sie die IGF bestehen. Das bedeutet also, dass hierfür Dienst-/Ausbildungszeit einzuräumen ist, der Nichtschwimmer durch zumindest einen Rettungsschwimmer begleitet wird und, und. Genau das ist in den von mir bezeichneten Fällen durchaus ein Problem.

F_K

ZitatGenau das ist in den von mir bezeichneten Fällen durchaus ein Problem.

Nö. Kein Problem - eine Aufgabe.

Und wie heisst es - wenn es einfach wäre, bräuchte man keine Offiziere, um diese Aufgaben zu lösen.

Also bitte ....  Witz erkannt?

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