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[Für Reservisten] Tätigkeitsabzeichen (allg. Heeresdiesnt) erhalten?!

Begonnen von Der Reservist, 24. März 2013, 11:55:02

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F_K

@ Tommie:

Es steht damit aber fest - nicht allen AVR ist ein TA zugeordnet.

Wenn unsere Personaler hier eine Liste der AVR für Offz / Uffz im Heer einstellen, dann kann man einen Vergleich mit der Liste machen - da wird sich noch mehr finden.

HCRenegade

Ist ja interessant - ich kenne einen Kameraden, der auf einer SichUffz/Fw-Stelle saß und dafür das TA "Sicherungspersonal" verliehen bekommen hat (und dieses auch trug).

Wenn solchen Einheiten kein TA zugeordnet ist, dann müsste dieses TA ja fälschlicherweise verliehen sein. aber wäre ja nichts Neues, dass hier falsch gehandelt wurde ;)

Aber mal aus reinem Interesse:

In welcher Verwendung würde man denn das o.g. TA erhalten können?

F_K

@ HCRenegade:

TA Sicherungsdienst gibt es im Heer NICHT (wohl aber in Luftwaffe / Marine).
HSchBtl waren Heer - also ein "Doppelfehler".

Zitataber wäre ja nichts Neues, dass hier falsch gehandelt wurde

Roger that - ich habe in einem HSChBtl das TA allgemeiner Heeresdienst erhalten (auch falsch - habe mich erst später damit beschäftigt).

asgardtmh

Zum Thema Tätigkeitsabzeichen (allg. Heeresdiesnt):

Ich bin Uffz (RFA) und habe in diesem Jahr mein PersFwLg (44Tage) (den FwLg grün habe ich noch nicht). Mit bestandenem Fach-Lehrgang müsste ich doch die Vorraussetzung erfüllt haben um das TA in Bronze zu erhalten, oder?

F_K

NEIN.

(nur dann Ja, wenn die AVR stimmig ist - und das hat nichts mit Trainings und ATNs zu tun).

christoph1972

Vielleicht jetzt eine total überflüssige und entlarvende Frage, welchen Nutzen habe ich als Reservist vom Tragen eines Tätigkeitsabzeichens? Bei aktiven Soldaten leuchtet mir das auch nicht recht ein, aber es ist manchmal hilfreich, um in der Masse schon mal den richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.

Auf dem FA finde ich das persönlich ziemlich überflüssig.

Auf dem Dienst-/Gesellschaftsanzug mag das ja mal ganz nett aussehen ...

Aber die Tätigkeitsabzeichenkenner mögen mich da bitte mal informieren, welchen Sinn und Zweck das Tätigkeitsabzeichenwesen erfüllt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

asgardtmh

Zitat von: F_K am 25. März 2013, 09:00:26
NEIN.

(nur dann Ja, wenn die AVR stimmig ist - und das hat nichts mit Trainings und ATNs zu tun).

Bin in AVR 25813 (Stabsdienst S1). Müsste doch passen.

@christoph1972
TA am FA finde ich auch nicht angebracht, aber am Dienstanzug... Gleiches Recht für alle!

F_K

@ Christoph1972:

Zitatwelchen Nutzen habe ich als Reservist vom Tragen eines Tätigkeitsabzeichens? Bei aktiven Soldaten leuchtet mir das auch nicht recht ein, aber es ist manchmal hilfreich, um in der Masse schon mal den richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.

Dann erkläre mich doch mal bitte, warum es einen Unterschied zwischen Res und Aktiven geben soll?

KlausP

Ich habe weder als Aktiver noch als Reservist (WÜb) am FA ein Tätigkeitsabzeichen getragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

.. ich auch nicht. Ist aber eine persönliche ENTSCHEIDUNG - solange nicht im Einsatz, hat der Soldat das RECHT dazu (und das verteidige ich als braver Soldat natürlich).

@ asgardtmh:

"Früher" haben sogar Regimenter / Btl unterschiedliche Uniformen - und auch das war sinnvoll (Identifikation mit der Gruppe, Abgrenzung zu anderen Gruppen, Motivatin, Zuordnung usw. ...).
Tätigkeitsabzeichen haben auch diese Aufgaben.

christoph1972

Zitat von: F_K am 25. März 2013, 09:49:32
@ KlausP:

.. ich auch nicht. Ist aber eine persönliche ENTSCHEIDUNG - solange nicht im Einsatz, hat der Soldat das RECHT dazu (und das verteidige ich als braver Soldat natürlich).

@ asgardtmh:

"Früher" haben sogar Regimenter / Btl unterschiedliche Uniformen - und auch das war sinnvoll (Identifikation mit der Gruppe, Abgrenzung zu anderen Gruppen, Motivatin, Zuordnung usw. ...).
Tätigkeitsabzeichen haben auch diese Aufgaben.

Ich sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit, außer sie sind in der Truppe als Übender, weil es einfach für mich unnütz ist. Es ist ja schön zu wissen, dass ein Reservist im allgemeinen Heeresdienst ist oder Rohrwaffen oder ABCler, etc. pp.. Das Recht will ich natürlich nicht einschränken. Seltene Tätigkeitsabzeichen (sofern es sie denn gibt), sind natürlich eine Auszeichnung, die zur Schau gestellt werden darf/muss.

Am Dienst-/Gesellschaftsanzug finde ich es als Auszeichnung i. w. S. völlig angebracht.

Im Truppenalltag, naja, in der Regel weiß ich, dass mein Gegenüber seine Funktion wohl zu Recht ausübt, wenn ich es nicht weiß, frag ich eben, ob er der ob sie die Person ist, die die Funktion ausübt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

ZitatIch sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit

... und bei AKTIVEN?

Zitataußer sie sind in der Truppe als Übender

Hä?

Was denn nun? (Deine Argumentation ist nicht wirklich durchdacht - ich spare mir mal eine härtere Ausdrucksweise ...)

KlausP

ZitatIch sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit, außer sie sind in der Truppe als Übender,

Wenn ich als "Übener" in der truppe Dienst leiste, erkennt man meine Funktion auch ohne entsprechendes Tätigkeitsabzeichen - an der gelben Kordel nämlich, die ich dann gemäß der Vorschrift trage, weil ich den aktiven Spieß vertrete, mit Allem was dazugehört.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Zitat von: F_K am 25. März 2013, 10:38:59
ZitatIch sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit

... und bei AKTIVEN?

Zitataußer sie sind in der Truppe als Übender

Hä?

Was denn nun? (Deine Argumentation ist nicht wirklich durchdacht - ich spare mir mal eine härtere Ausdrucksweise ...)

Reservisten mit UTE dürfen - da darf man mich gerne korrigieren - bei VVag des VdRBw Uniform tragen, soweit das vorgesehen ist oder wie auch immer. Der Reservist befindet sich ja da nicht auf einer WÜ. Deshalb die Differnzierung zwischen Übenden und anderen Reservisten.

Bei einer VVag oder auch manchen DVag erschließt sich mir persönlich die Sinnhaftigkeit eines Tätigkeitsabzeichen nicht. Es ist sicher mal ganz interessant zu wissen, ob mein Gegenüber im allg. Heeresdienst war. Da ergeben sich dann Anknüpfungspunkte für Gespräche. Toll.

Im aktiven Dienst sind sie sicher dann sinnvoll und dienen der Identifizierung, wenn ich nicht gerade einem Spieß gegenüber stehe, den ich ja an der Goldkordel erkenne. Es gibt schließlich Kasernen oder Ämter, wo verschiedene Einheiten zusammen untergebracht sind. Einen Soldaten des Führungsdienstes brauche ich sicher nicht zu einem Thema des Objektschutzes zu befragen, weil es nicht sein "Thema" ist.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Andi

Das neue "Wording" kennt ihr schon?


"Reservistinnen und Reservisten, die in der Bundeswehr als Soldatinnen und Soldaten Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt 1 des Soldatengesetzes leisten, werden ab sofort als ,,Reservistendienst Leistende" oder Reservistendienst Leistender", abgekürzt ,,RDL", bezeichnet.
Die bisherige Bezeichnung als ,,Wehrübender" oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht mehr zu verwenden.
Die Abkürzung ,,RD" steht für den Begriff ,,Reservistendienst". Nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall wird es Wehrübungen geben. Ab jetzt stellen alle Reservistinnen und Reservisten ihre professionellen Fähigkeiten im Frieden als Reservistendienstleistung (RDL) in Übung wie auch in Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) nach dem Soldatengesetz zur Verfügung."
the rest is silence...

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