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Meldepflicht vor der Einberufung

Begonnen von Rico90, 26. März 2013, 12:37:28

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Rico90

Guten Tag zusammen,
ich weis nicht ob meine Frage hier in diesen Bereich passt, dachte aber schon. Wenn nicht, Entschuldigung!

Ich fange nächste Woche (am 02.04.) bei der Bundeswehr an. Ich habe mal was davon gelesen, das wenn ich vorher etwas habe (Krankheit (ausser Schnupfen, etc.)) das Melden muss. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Wenn ich jetzt eine Augenlid Entzündung habe (muss Augentropfen und -Salbe benützen bis zum 01.04.), welche mich aber in keiner weise behindert sondern einfach nur das Auge etwas dick ist, muss ich sowas melden? Will nur nicht das es später Ärger gibt weil ich das nicht gemacht habe.

Vielen Dank für eine Antwort schon mal!

Mit freundlichem Gruß
Rico

justice005

Nicht bei solchen Kleinigkeiten. Es gibt direkt am ersten oder zweiten Tag eine Einstellungsuntersuchung. Dort können und sollten Sie das angeben. Dürfte aber einer Einstellung nicht im Wege stehen, zumal Sie ja bis dahin noch nicht einmal mehr Medikamente nehmen müssen.

ulli76

Mach dir da mal keine Sorgen: Die Einstellung wird es nicht gefährden.
Wenn der Truppenarzt fragt, ob du vor kurzem noch beim Arzt warst, dann gibst das halt an. Selbst wenn das nicht komplett ausgeheilt ist, wird man dich einstellen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


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