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jugendstrafen

Begonnen von adidas, 14. März 2013, 19:32:12

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Ralf

Mit deinem Hauptschulabschluss und deiner Vergangenheit hast du der Bundeswehr nicht wirklich was zu bieten. Folge am besten den rat und mach deinen Realschulabschluss und lerne dann einen Beruf und teste dich in der Zeit selbst, ob du an Reife gewonnen hast. Wenn du es schaffst diese 3-4 Jahre ohne Drogen auskommen, kannst du dich ja erneut bewerben. Wenn du es nicht schaffst, lass es bleiben, du tust dann damit dir und deinen Kameraden keinen Gefallen, weil es dir dann an der nötigen Reife und Durchhaltevermögen fehlt.
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Pigo95

Ja ich denke schon dass die meisten schon einmal irgendwas gemacht haben worauf sie nicht stolz sind.. mir aber auch relativ.
Ich gehe mit gemischten Gefühlen zum Gespräch, werde mich aber dennoch von meiner besten Seite zeigen und alles mitnehmen an Unterlagen die für die Bundeswehr nützlich sind.

F_K

@ Andi:

Ja. Ohne die Chance Fehler zu machen, kann man wohl kaum Verantwortung lernen. (ist ja auch das Prinzip der Führung im Heer).
Insoweit sind Fehler sogar GEWOLLT - auch wenn man diese vermeiden sollte.

@ Pigo:

Würdest Du Dich einstellen (einen 17 jährigen Kindskopf, ohne Einsicht in die selbstverantworteten Fehler, ohne Realschulabschluß, ohne Führerschein ....)?

Also:
- Realschulabschluß machen (am besten einen guten)
- Berufsausbildung abschließen (am besten GUT)
- Drogenabstinenz nachweisen, MPU bestehen
- Führerschein wiedererlangen ..

Viel Erfolg

Pigo95

@ Ralf

Dass stimmt keine Frage jedoch denke ich dass ich viel in meinen jungen Jahren an Wissen angeeignet habe und die auch geforderte Fitness standhalten könnte die verlangt wird.
Wenn ich nicht genommen werde wäre es schade aber mir steht die Tür zu einer Lehrstelle in der Schweiz offen die ich dann natürlich wahrnehmen würde und es somit nach meiner beendeten Ausbildung noch einmal bei der Bundeswehr versuchen würde sofern ich nicht gespeert werde oder wie auch immer die dass da hand haben

Pigo95

@ F_K

ich werde wie gesagt mein bestes versuchen um mein Leben wieder richtig in Griff zu gekommen und wie gesagt ich gebe nicht auf wenn es jetzt nicht klappt dann vielleicht zu einer späteren Zeit.

ulli76

Es geht doch nicht um dad Kiffen mit 14,sonden um das aktuelle. So nachhaltig können die Sozialstunden ja nicht gewesen sein.Und wirklich einsichtig bist du ja auh nicht. Der Drogentest war nicht positiv weil du Roller gefahren bist,sondern weil du kurz davor gekifft hast.
Mein Tip:Such dir nen Plan B.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Kann mir gut vorstellen, dass man dir eh erst einmal eine Sperrfrist gibt, von daher wird die Sache in der Schweiz für dich dann wohl zum Plan A. Musst dir später den Beruf in Deutschland anerkennen lassen.
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Pigo95

Ja wenn es dann so ist kann ich nichts dran ändern außer nach der Sperrfrist mich nochmal vorzustellen und erst einmal meine Berufsausbildung anzutreten,.. ich hoffe aber wie gesagt darauf dass ich den frewilligen Wehrdienst antreten darf

schlammtreiber

Dass Drogenmissbrauch immerwährende Folgen hat, wusste man(n) schon vor tausenden von Jahren...

[gelöscht durch Administrator]
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JaPhRi


JaPhRi

Achso, es ist zu Empfehlen einen Mpu-vorbereitungskurs beim verkehrspsychologen zu machen! Sie müssen bei der mpu beweisen, dass Sie ihre Vergangenheit aufgearbeitet haben. Kommen nochmal 700-1500€ auf Sie zu.

Pigo95

@ JaPhRi

Kann leider nicht auf die Seite zugreifen  ???
Aber ja ich werde alles dafür tun meinen Führerschein wieder zubekommen ich weiß es war Eigenverschuldung und muss jetzt halt gucken wie ich dass bewältige mit den kosten. :-\

JaPhRi

Da steht drin, das du dich informieren sollst, wieviel aktives thc im Blut war oder ob du ' nur' das abbauprodukt im Blut hattest!?! Ein drogenschnelltest reagiert ja auch auf das thc coop.
Demnach entscheidet sich die nachzuweisende Abstinenzzeit! War es ne berauschende Fahrt, 1 Jahr Abstinenz, 4 Haartest=800 Düsenjäger weg usw.

Zu dem Konsum von Cannabis folgendes:es gibt zwei Werte, die Fahrerlaubnisrechtlich relevant sind.

1 . Das aktive THC.
Liegt der ermittelte Wert über 1 ng/ml Blutserum liegt eine berauschte Fahrt vor.
Damit besteht kein Trennvermögen zwischen fahren und kiffen.

2 . Das Abbauprodukt/ Metabolit des THC -> THC-COOH.
Da gibt es drei Einstufungen nach Daldrup, die als Hinweis auf die Konsumform gesehen werden:
2.1. Probierkonsum: Der Wert des THC-COOH darf 5 ng/ml nicht übersteigen
2.2. Gelegentlicher Konsum: Der Wert bewegt sich zwischen 5 - 150/75 ng/ml
2.3. Regelmäßiger Konsum : Wert über 150 ng/ml bzw. über 75ng/ml bei Ermittlung des Wertes nicht zeitnah nach der Kontrolle.

Der Ablauf, wie man 'erwischt' wird, ist meistens wie folgt:

Normale Verkehrskontrolle durch die Polizei - Der Beamte hat Anfangsverdacht -> Drogenschnelltest -> Test ist positiv-> Blutprobe – Kosten ca. 270 €

1. Bei positivem Befund und Ersttäterschaft: Fahrverbot 1 Monat, Bußgeld 500 €, 4 Punkte in Flensburg. ( § 24 a StVG - klick) ( BKatV Nr.242.242.2 - klack)

Das sind aber nur die Folgen der Ordnungswidrigkeit, die durch die Bußgeldstelle geahndet werden.


Wesentlich weitreichender sind die folgend genannten Konsequenzen für die Fahrerlaubnis, die seitens der Fahrerlaubnisbehörde(FEB) angeordnet werden

2. Polizei meldet Tatbestand an die FEB.

3. Bei noch nicht vollendeter Probezeit -> Nachschulung - Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger mit Alkohol- und Drogenauffälligkeit - klick (ca. 250 € )

4.FEB hat Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Rechtsgrundlage ( Anlage 4 FeV Punkt 9.1. ff) iVm § 14 FeV

4.a.Ein ÄG(Kosten ca 300 €) zur Feststellung der Konsumform wird angeordnet.

4.b.Es kann auch - je nach festgestellten Werten - sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wiedererlangung der FE nur auf Antrag ( Kostenrahmen 33,20 bis 256,00 €) nur nach positiver MPU möglich( MPU wegen Drogenauffälligkeit (incl. 1 Drogenscreening):554,54 €

Vorher sind je nach festgestellten Werten 6 Mon( 3-4 Screenings)/ 12 Mon( 6-8 Screening) forensischer Abstinenznachweis - Kosten pro Screening ca 80 - 100 €

Nur Probierkonsum und gelegentlicher Konsum von THC mit Trennvermögen bieten die Möglichkeit trotz kiffen nicht die Fahrerlaubnis zu verlieren.
Das muss im Zweifelfall aber durch ÄG und/oder MPU nachgewiesen werden

Gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen und regelmäßiger Konsum schließen die Fahreignung aus -> die Fleppe wird entzogen.( Wiedererteilung erst auf Antrag, Bedingungen siehe 4.b.)

Bei einem positiven Befund kommt zusätzlich noch eine Strafanzeige nach § 29 BtMG dazu, die an die Staatsanwaltschaft geschickt wird.
Bei positiven Befund und/oder Kleinmengen wird in D. i.d.R. das Verfahren aber fast immer fallen gelassen. Die weitaus schwerwiegenderen Folgen sind fahrerlaubnisrechtlich.

Die Kosten können wohl je nach Bundesland abweichen, so kostet die Neuerteilung in HH z.B. 200€.

Viel Erfolg und fröhliches sparen

Pigo95

@ JaPhRi

Erst einmal danke für die mühe.
Also mein Ansprechpartner bei Straßenverkehrsamt sagte mir so ziemlich dass selbe da meine Werte ziemlcih "gering" in der Hinsicht waren meinte er zu mir ich könne nach 6 Monaten Antrag stellen auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis,.ob sie genehmigt wird ist ne andere Sache.
Werde natürlich mich nochmal genauer beraten lassen was meine Abstinezzeit so weit wie möglich verkürzt da ich diesen scheiß im leben nicht mehr anfassen werde.. dafür bluetet mein Herz zu sehr wegen sowas meine Fahrerlaubnis aufs Spiel gesetzt zu haben .

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