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Hamburger Modell und Besoldung

Begonnen von Gast667, 21. März 2013, 18:57:50

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Gast667

Hallo, weiß hier jemand, ob man generell volle oder gekürzte Besoldung bekommt, wenn man nach dem Hamburger Modell arbeitet, oder ob es auf die Stunden ankommt? kennt ihr Leute, die Soldaten sind und danach arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Gast667

Und bleibt auch der gleiche Anspruch auf Erholungs Urlaub oder Sonderurlaub wie bei einer Vollbeschäftigung?

Andi

Der Soldat ist vollbeschäftigt!
Er ist nur aus medizinischen Gründen in einer Reintegrationsphase eingeschränkt verwendungsfähig. Und für einen Soldaten ist es völlig egal, ob er 10 Monate krank zu hause ist, vier Monate nach Hamburger Modell Dienst leistet oder seinen ganz normalen Dienst auf seinem Dienstposten leistet - all das ist normale Dienstausübung.

Gruß Andi
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Gast667

Hieße demnach, man könne sich während dieser Phase auch EU nehmen wie jeder andere? Denn anderswo ist das nicht so, zumindest hab ich nichts anderes finden können in der Suchmaschine.

Andi

Das Soldatengesetz gilt ja auch nur für Soldaten. ;)
Deswegen ist "anderswo" nicht hilfreich.
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Gast667

 :) ich meinte zivil irgendwo. Wo kann ich mich denn genau informieren, gibt es da einen bestimmten passus im Gesetz?

F_K


christoph1972

Zitat von: Gast667 am 27. März 2013, 13:15:56
:) ich meinte zivil irgendwo. Wo kann ich mich denn genau informieren, gibt es da einen bestimmten passus im Gesetz?

Während des sog. "Hamburger Modells" steht man weiter im Krankengeldbezug. Deshalb ist kein Erholungsurlaub möglich, weil man ja sonst gesund wäre. Dazu SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung.

Beamte, Soldaten und Richter beziehen kein Krankengeld, sondern werden weiter besoldet.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Gast667

Ok.hab mich blöd ausgedrückt ::) ich bin Soldat.wenn ich jetzt z.b ab April im Hamburger Nudel arbeite, kann ich dann im Juli meine 3 Wochen Urlaub nehmen?

Andi

Nicht, wenn dein Arzt sagst, dass das der Heilung entgegenspricht.
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Gast667

Hab grad Nudel statt Modell geschrieben,jaja.. ;) warum sollte des der Heilung schaden, eher im Gegenteil...also muss das auch vom Arzt abgesegnet sein? Gibt es eine stelle im soldatengesetz wo ich schauen kann?

Andi

Was willst du denn ständig mit irgendwelchen Gesetzen. Du meinst doch du bist Soldat, dann solltest du doch ein bischen was zu Rechten und Pflichten gehört haben, oder nicht?
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Gast667

Was ich mit Gesetzen will? Ich vermute mal eine verbindliche Aussage vorfinden? Wie üblich in diesem Forum. Wenn du es nicht weisst, ok, warum dann immer dieses Gehabe"du bist doch Soldat bla bla"...einfach nicht antworten und gut ist.werde mich anderweitig informieren, wo ich nen Anhalt finde.da es bei goggel nichts gegeben hat, dachte ich ich frag mal hier

christoph1972

Zitat von: Gast667 am 27. März 2013, 14:21:39
Hab grad Nudel statt Modell geschrieben,jaja.. ;) warum sollte des der Heilung schaden, eher im Gegenteil...also muss das auch vom Arzt abgesegnet sein? Gibt es eine stelle im soldatengesetz wo ich schauen kann?

Wenn Hamburger Modell ==> dann krank, wenn krank, dann kein Erholungsurlaub, weil während Krankheit keine Erholung i. S. d. SUV iVm d. EUrlV erwarten lässt und eine Genehmigung des Urlaubs durch den zuständigen Vorgesetzten regelmäßig ausschließt.

§ 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
Soldatinnen und Soldaten kann zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit auf Grund eines truppenärztlichen Vorschlages Urlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge gewährt werden. Dabei bestimmt die oder der für die Erteilung des Urlaubs zuständige Vorgesetzte, ob und inwieweit der Urlaub auf den Erholungsurlaub anzurechnen ist.

Setzt also voraus:
a.) Der Truppenarzt sieht zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit die Notwendigkeit eines Urlaubs und
b.) der zuständige Vorgesetzte muss diese Ansicht teilen, sonst kein Urlaub.

Der Genesungsurlaub wird in aller Regel auf den Erholungsurlaub angerechnet. Ein Rechtsanspruch besteht insoweit nicht.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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