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Frage zur Bewerbung/Ausbildung

Begonnen von Berlin21, 27. März 2013, 22:45:57

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Firli

Ja wenn man schon einmal FWDL oder SaZ war. Wiedereinsteller haben diese Probezeit nicht.


SanFw/RettAss

Ralf

Fast jeder.
Oftmals bekommen Wiedereinsteller keine Probezeit eingeräumt, weil sie das ja schon kennen.
edit: zu spät
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Andi

Zitat von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57
Was genau muss man tun um zu den Feldjägern zu kommen?

Keine Vorstrafen haben, gut bis sehr gut ind Deutsch, Englisch und Sport sein, selbstbewusst, diplomatisch und sozial auftreten.

Zitat von: Berlin21 am 27. März 2013, 22:45:57
Verdient man als Feldjäger irgendwie anders als der "normale" Feldwebel?

Feldjäger erhalten eine "Feldjägerzulage" von ca. 130€ im Monat zusätzlich.

Gruß Andi
the rest is silence...

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-MK94-

Ich hoffe das genügt dir als Antwort. Genaueres konnte ich leider nicht ausfindig machen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/antwortschreiben.pdf

Mein Wehrdienstberater hat mir bei der Bewerbungsabgabe wärmstens ans Herz gelegt, eine solche widerrufliche Verpflichtungserkärung zu unterschreiben.
Ob's auch ohne geht aus der Bundeswehr auszuscheiden weiß ich nicht. Mit ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Firli

Hm, wieder was gelernt. Bisher war mir nicht bekannt dass es auch eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung für Neueinsteiger gibt. 

Hab ich das also richtig gerafft?

Widerrufliche Verpflichtungserklärung: Dienstherr und Rekrut haben die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten zu sagen "Nö , is nich!"
"Normale" Verpflichtungserklärung: Das Recht das Dienstverhältnis zu beenden hat nur der Dienstherr.Der Rekrut hat dieses Recht nicht!


SanFw/RettAss

-MK94-

So habe ich das jedenfalls verstanden. Man möge mich verbessern wenn ich da falsch liege. ::)
Schaden kann es meiner Meinung nacht nicht, eine solche Erklärung auszufüllen. Man ist damit (wie gesagt) auf der sicheren Seite.

Ralf

Zitat von: Firli am 28. März 2013, 10:56:13
...
"Normale" Verpflichtungserklärung: Das Recht das Dienstverhältnis zu beenden hat nur der Dienstherr.Der Rekrut hat dieses Recht nicht!
Das ist zu einfach gesagt. Der Dienstherr hat nur das Recht, wenn der Soldat entweder sich in bestimmtem Maße etwas zu Schulden kommen lässt oder  aber der Soldat seinem Auftrag (z.B: Lehrgänge bestehen) nicht nachkommt. Ansonsten ist er an seine Zusage genauso gebunden.
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Stefan1994

Die widerrufliche Verpflichtungserklärung wird einem doch von 99% der Einplaner bzw. Karrierecenter-Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt, oder? War bei mir auch so.

Trotzdem sollte man meiner Meinung nach grundsätzlich ein halbes Jahr Probezeit einführen. Dann hat man nicht den Salat mit denen, die vergessen haben eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abzugeben und dann aus der Bw raus wollen.

Aber ich denke mal da gibt es rechtliche Probleme?

nimo

An der OPZ haben wir die widerrufliche und die nichtwiderrufliche Erklärung bekommen und konnten uns eine aussuchen, wobei die widerrufliche klar emfpohlen wurde.

reppesiz

Wobei letzteres für Neueinsteiger eigentlich völlig sinnlos ist, oder nicht? Da geht ja der Rekrut einen Vertrag ein, ohne irgendwas von der Gegenseite kennengelernt zu haben.

wolverine

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Firli



SanFw/RettAss

StOPfr

Zitat von: Andi am 28. März 2013, 10:41:00
...selbstbewusst, diplomatisch und sozial auftreten...

Es ist schön, das mal wieder so deutlich zu lesen.
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ulli76

Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr(abgesehen von Wiedereinstellern)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

-MK94-

Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 12:36:55
Ich hab gedacht,es gäbe keine Verträge ohne Widerruf mehr

Also ich habe meine Bewerbung letzte Woche Montag abgegeben, da gabs das noch ;D

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