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Trotzdem bewerben?

Begonnen von t-hardy, 14. Februar 2013, 14:40:50

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t-hardy

nein ich bin kein franzose habe die auch nicht angenommen...

schlammtreiber

Semper Communis
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Lu Ziffer

Nochmal lesen die Herren

Hätte er sich nach dem 5 Juli 2011 bei der Fremdenlegion beworben (letzte Änderung des § 28 siehe Bundesanzeiger) und hätte er die Französische Staatsbürgeschaft gehabt dann hätte er dafür beim damals KWEA einen Antrag ans BMVg stellen müssen um freiwilligen Wehrdienst in der Fremdenlegion leisten zu dürfen.

Wenn er aber keine französische Staatsbürgerschaft besitz oder vor dem 5 Juli 2011 eingetreten ist müsste das Innenministerium ihm die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, sofern dies nicht in einer Anordung oder einer deutsch-französischen Vertrag nicht anders geregelt ist.
Da die deutsche Staatsbürgerschaft aber Voraussetzung für den Dienst in der Bundeswehr ist würde er dadurch ausgeschlossen das er dann ja Staatenlos wäre.

Das ist ein ganz heißes Eisen weil man dafür den exakten aktuellen Wortlaut wissen müsste sowohl des Gesetzes als auch der damit verbundenen Ausführungsverordnung.

Es ist gut möglich das dass Personalamt der Bundeswehr selbst nicht genau die Sachlage kennt und auch keinen Präzedenzfall in der Bundeswehr haben will.

ulli76

#18
Zitat§ 28 Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

Offenbar hat er aber die französische Staatsangehörigkeit noch nie besessen- also kann der Paragraph schonmal nicht zutreffen.
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wolverine

Und ich kenne einen Haufen Ex-Legios, die danach in der Bundeswehr ihren Dienstgeleistet haben. In Altenstadt gab es einen eigenen Stammtisch.
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Lu Ziffer

Ja es macht irgendwie keinen Sinn einen wegen der Fremdenlegion abzulehnen.
Das Alter ist in anbetracht der angehobenen Altersgrenzen auch nicht zu hoch.
Mangelende Fitness können sie eigentlich auch nicht als Ablehnungsgrund nehmen

Also ich sag dranbleiben nochmal bewerben.

Ich war schon zeitweise T4 geschrieben aufgrund mangelender Fitness nachdem ich ein Belastungs EKG mit 4.1Watt pro Kg geschafft hatte   :o .



Ralf

Eine rein altersmäßige Ablehnung bei einer Laufbahn, die kein Höchstalter hat, als diskriminierend.
Zumal auch deutlich ältere als 30 bereits als Msch Soldat eingestellt werden.
Eine Einstellung wäre ja auch noch als Fw in Betracht gekommen, zumal bei verwertbarem Beruf und berufsnaher Einstellung auch keine Altersgrenze mehr existiert.
M.E. ist die Bescheidbegründung (wenn sie wirklich nur aufs Lebensalter abhebt) jenseits von grenzwertig.
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t-hardy

Also soll ich mich erneut Bewerben und dann vielleicht mal auf ne Feldwebelstelle?

Ralf

Das musst du selbst wissen, kommt auf deinen Beruf an, was du gerne machen würdest etc etc.
Den Bescheid würde ich angehen (gibts ggf. ne Rechtsbehelfsbelehrung?). Wenn man dir nach der Eignungsfeststellung attestiert, dass du körperlich/geistig nicht mehr den Anforderungen gewachsen bist o.k. Aber so ist das m.E. Alterdiskriminierung.
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t-hardy

ich war im Fallschirmjäger regiment.Daher würde ich schon ganz gerne wieder zu den Fallschirmjäger.Ich werde mich nochmal genau erkundigen

Ralf

Als Fw TrDst (=Fallschirmjäger) ist die Vollendung des 29. Lj die Einstellungsgrenze. Da hilft auch nicht der Beruf, das wäre dann die Laufbahn Fw des allgFachdienstes bei berufsnaher Verwendung.
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wolverine

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ulli76

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wolverine

War nur so eine Idee; und bevor ich wieder von vorgestern fabuliere...
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kommando ksk

Hallo,bei mir war es auch der Fall das ich in einem anderen Land gelebt und gedient habe,mit 35 in ich auch etwas aelter,aber es hat alles gut geklappt als Mannschafter SAZ8.Vielleicht liegt es ja an einem anderen Grund,sonst ist es schon komisch.Gruss

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