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Grundwehrdienst - was nun

Begonnen von DrRock, 28. September 2005, 21:30:55

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DrRock

Hallo, ich habe im Januar meine Musterung gemacht. Bin aber aus Beruflichen gründen für 1 Jahr zurückgestell worden. Also rechne ich damit das mein KWA sich in den nächsten Monaten bei mir meldet.
Ich habe aber im Mai geheiratet (habe wohnung seit über einenm Jahr).

Muss ich nun meine Heirat-urkunde zu denen hin schicken oder soll ich noch warten bis die mich wieder anschreiben. Denn Verheiratete werden ja nicht gezogen.

MFG DrRock

Lidius

Am besten du rufst einfach mal bei dennen an. Die werden dir dann sagen was Sie brauchen, wahrscheinlich musst du entweder mit der Heiratsurkunde dorthin oder du musst dennen ne beglaubigte Kopie schicken.

Dann stellen Sie dir eine Nichtheranziehungszusage aus und das Thema ist für dich erledigt.

glori aD

Zitat von: DrRock am 28. September 2005, 21:30:55
Hallo, ich habe im Januar meine Musterung gemacht. Bin aber aus Beruflichen gründen für 1 Jahr zurückgestell worden. Also rechne ich damit das mein KWA sich in den nächsten Monaten bei mir meldet.
Ich habe aber im Mai geheiratet (habe wohnung seit über einenm Jahr).

Muss ich nun meine Heirat-urkunde zu denen hin schicken oder soll ich noch warten bis die mich wieder anschreiben. Denn Verheiratete werden ja nicht gezogen.

MFG DrRock

Das ist nicht ganz korrekt.
Verheiratete werden auf Antrag vom Wehrdienst freigestellt.
Man kann auch als Verheirateter einberufen werden und Werdienst leisten, wenn man keinen Antrag auf Befreiung stellt.

MfG

DrRock

Du meinst also ich soll auf jeden Fall bei denen Anrufen und so einen Antrag auf Nichtheranziehung beantragen.
Weist Du auch von einem Fall, bei dem das Funktioniert hatte ?

Lidius

Ich kenne mehrere, keine Sorge.

Das klappt schon.

schlammtreiber

Zitat von: DrRock am 28. September 2005, 22:15:59
Du meinst also ich soll auf jeden Fall bei denen Anrufen und so einen Antrag auf Nichtheranziehung beantragen.
Weist Du auch von einem Fall, bei dem das Funktioniert hatte ?

Selbst handeln ist dem Abwarten vorzuziehen.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

glori aD

Zitat von: DrRock am 28. September 2005, 22:15:59
Du meinst also ich soll auf jeden Fall bei denen Anrufen und so einen Antrag auf Nichtheranziehung beantragen.
Weist Du auch von einem Fall, bei dem das Funktioniert hatte ?

Das ist keine Frage, ob es dafür Beispielfälle gibt, sondern die Frage lautet: Was regelt das Gesetz?
Und das lautet nun mal:

§ 11 WPflG
"Befreiung vom Wehrdienst
(1) (...)
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
(...)
3.  die
a)  verheiratet sind,
b)   eingetragene Lebenspartner sind oder,
c)  die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben."

Und an das Gesetz ist in einem Rechtsstaat die Behörde nun mal gebunden.

MfG



DrRock

Danke an alle die mir hier helfen konnten.
Ich werde mich nun in den nächsten Tagen mit dem KWA in verbindung setzten und das klären.

Thanks@all

DrRock

Weiß einer von euch wo ich eine schöne Vorlage für einen solchen Antrag bekomme ? Wenn in dem Brief auch ein paar § vorkommen wäre auch nicht von nachteil.

MFG DrRock

Lidius

§11 hier drin:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf

Konnten sie dir von seiten des KWEA aus nicht sagen was du schreiben sollst?

glori aD

Zitat von: DrRock am 01. Oktober 2005, 12:34:59
Weiß einer von euch wo ich eine schöne Vorlage für einen solchen Antrag bekomme ? Wenn in dem Brief auch ein paar § vorkommen wäre auch nicht von nachteil.

MFG DrRock

Dafür gibt es keine Vorlage, weil der Antrag formlos gestellt werden kann.
Es genügt:
"Ich beantrage meine Freistellung vom Wehrdienst, da ich verheiratet bin.
Meine Heiratsurkunde füge ich in Ablichtung bei."

M.f.G.

DrRock

Zitat von: Lidius am 01. Oktober 2005, 14:04:43
Konnten sie dir von seiten des KWEA aus nicht sagen was du schreiben sollst?

Hatte seid Donnerstag noch keine möglichkeit gehabt im KWEA anzurufen.

Danke, trotzdem nochmal für eure antworten

DrRock

Hat alles geklappt.
Habe gestern meine Bestätingung vom KWEA Kaisersla*** erhalten, dass ich von jetzt an vom Wehrdienst befreit bin und das ich nicht der Wehrüberwachung unterliege, was immer das bedeutet !

MFG DrRock

Lidius

Zitat von: DrRock am 13. Oktober 2005, 17:37:27
Hat alles geklappt.
Habe gestern meine Bestätingung vom KWEA Kaisersla*** erhalten, dass ich von jetzt an vom Wehrdienst befreit bin und das ich nicht der Wehrüberwachung unterliege, was immer das bedeutet !

MFG DrRock

Wehrüberwachung=z.B. müsstest du einen Umzug ans KWEA melden

Kann dir aber ja egal sein, du bist ja davon befreit ;D

mailman

Was muß man den alles melden?
Umzug? Ausbildungsaufnahme?