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Ehegattensplitting - Infos benötigt

Begonnen von navysailor, 04. April 2013, 15:55:40

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navysailor

Hallo

Meine Frau ist SaZ 12. Ich bin mittlerweile im Zivilleben angekommen.
Wir haben letztes Jahr geheiratet und haben auch das sogenannte Ehegattensplitting gemacht.
Da sie ein geringes Bruttoeinkommen hat und ich eben ein recht hohes habe, hat jeder Onlinerechner ausgespuckt, dass wir das machen sollten.

Nun scheint dies ein Trugschluss. WIr haben es überschlagen und ich kann nur sagen, dass wir dadurch Minus machen. Mich würde mal interessieren, ob jemand damit Erfahrungen hat.
Ich würde gerne wissen, wo mein Fehler liegt.

MFG Uli

PS: Ihr Brutto inkl aller Zulagen 2418€, mein Brutto 4333,33€

FoxtrotUniform

Ich kann zwar nicht direkt die Frage beantworten, aber vielleicht einen Tipp geben:
Die Steuersoftware WISO (bestimmt auch andere, aber das benutzen wir seit Jahren) gibt da eine sehr gute Hilfestellung.
Hinsichtlich des Onlinerechners könnte ich mir vorstellen, dass die Fehlberechnung an den fehlenden Sozialabgaben als Soldat liegt?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

navysailor

Tja vermutlich ist es so. Ich habe keine Steuersoftware, sehe aber bald unseren Steuerberater. Dachte nur, dass eventuell hier Erfahrungsträger unterwegs sind.

Danke für deine Antwort

MFG Uli

BulleMölders

Ich nehme mal an, das du zwei Probleme ansprichst.
Einmal die Wahl der richtigen Steuerklasse Kombination, also 3/5, 4/4 oder 5/3 für den Lohnsteuer Abzug und die Frage, bei der jährlich Einkommensteuerveranlagung entweder die Zusammen- oder die Getrennte Veranlagung zu wählen.
Beide Fragen kann man nur beantworten, wenn man alle steuerlich relewanten Lebensumstände und Zahlen kennt.
Onlinerechner helfen da tat nicht weiter.
Wie schon angesprochen entweder eine gute Steuersoftware oder Steuerberater können da nur Auskunft geben.

Ein Kollege von mir hat jahrelang Getrennte Veranlagung gewählt nun hat sich im letzte Jahr nur eine Kleinigkeit geändert und schon ist die Zusammenveranlagung günstiger für ihn.

LwPersFw

Es gibt 1 Wahrheit über die Kombination III / V und einen Irrglauben...  ;)

Die Wahrheit ... Derjenige in Klasse III hat ein deutlich höheres monatliches Netto als zuvor mit I .

Der Irrglaube - das die Kombination III / V beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht zu Nachzahlungen führen kann...

Dazu kommt - ist eine Nachzahlung angefallen ... kann das Finanzamt für das laufende Jahr eine Abschlagszahlung auf
die mögliche erneute Nachzahlung festlegen...

Hier auch eine Info zu III / V aus dem Internet von Anfang 2011 :

"Berlin (RPO). Ehepaare, die sich für die Steuerklassen III und V entschieden haben, müssen sich
ab der Steuererklärung für das Jahr 2010 auf höhere Nachzahlungen einstellen.
Das trifft vor allem bei großem Gehaltsunterschied zu. 

Grund dafür ist, dass bei der Steuerklasse V ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug
eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde. Das führt zu höheren Steuernachzahlungen als in den
Vorjahren bei gleichen Verdiensten. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

Wer das nicht mit hohen Aufwendungen steuerlich kompensieren kann, zahlt bei der Einkommensteuererklärung drauf.

Besonders hart trifft es Ehepaare mit großen Lohnunterschieden. Bei einem Ehepaar mit 15.000 und 35.000 Euro
Bruttojahresgehalt und Steuerklasse V und III kann die Nachzahlung rund 900 Euro betragen.

Vergleichsweise musste dieses Paar im Vorjahr nur rund 300 Euro an den Fiskus zahlen.

Wer dies vermeiden möchte, kann sich alternativ für die Steuerklassenkombination IV/IV plus Faktor entscheiden.

Bei dieser Steuerklasse berechnet das Finanzamt bereits im Vorfeld die voraussichtlich zu zahlende Steuer.
Der Arbeitgeber berücksichtigt diesen Betrag schon bei der monatlichen Lohnsteuer.

Bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Eltern- oder Krankengeld ist die Steuerklasse III
jedoch weiterhin die beste Wahl."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

navysailor

Danke für eure Hilfe. ICh werde mich schnellstens an meinen Steuerberater wenden.

MFG Uli

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