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Mehrere fragen bezüglich der verpflichtung !

Begonnen von Nebroxa, 04. April 2013, 18:48:02

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Nebroxa

Guten tag, ich hab derzeit ein paar fragen, die ich je nach möglichkeit beantwortet haben will, bevor ich mich bei der bundeswehr bewerbe.
mal im vorraus, ich bin derzeit 22 jahre (im juli 23) also die zeit wird langsam knapp, noch zur bundeswehr zu gehen.

also zum ersten, würde mich interessieren, was man natürlich verdient, ich will allerdings als gwd einsteigen, also nicht direkt als saz, will mir die geschichte erstmal angucken, ob mir das ganze überhaupt gefällt (ist denk ich mal nachvollziehbar).

dann die frage, wo man stationiert wird, ich komme aus hessen (bei darmstadt) will aber je nach möglichkeit nach berlin gesetz werden oder zumindest, so nah wie möglich (begründung ist, dass ich nach berlin ziehen will) wie hoch ist denn die warscheinlichkeit, dass darauf geachtet wird ? (ich weiß, ihr könnt mir keine 100%ige antwort darauf geben, nur villeicht haben hier ja welche erfahrung gemacht, mit ihren wunschorten).

wenn ich die gwd zeit vollendet habe und mir soweit alles gefällt, kann ich mit sicherheit den fwd eintreten (geht soweit ich weiß bis 23 monate) und könnte ich danach noch saz machen und eine uffz laufbahn einschlagen (hab schon einen beruf erlernt, Fahrzeugbauer) und wenn ja, welche tätigkeiten könnte ich dann in der bundeswehr damit nachgehen (immer zu beachten ist, dass ich in der nähe berlin bleiben will, wenn möglich )

und wie ist das mit der anreise? mein bruder konnte damals umsonst mit den zug zu seinem hafen fahren (er war bei der marine) ist das immer noch so ?

will mich einfach mal im vorraus informieren, bevor ich mir termine beim kreiswehrersatzamt mache, da ich derzeit noch berufstätig bin.

Paramedic

Zitatalso zum ersten, würde mich interessieren, was man natürlich verdient, ich will allerdings als gwd einsteigen, also nicht direkt als saz, will mir die geschichte erstmal angucken, ob mir das ganze überhaupt gefällt (ist denk ich mal nachvollziehbar).

Du kannst nicht als Grundwehrdienstleistender einsteigen, sondern nur als FWDler.
Und nein ich kann das nicht ganz nachvollziehen, da du auch als SaZ 6mon Probezeit hast, um zu sagen ob du es magst oder nicht. Das Gehalt kannst du auf bundeswehr-karriere.de nachlesen.

Zitatdann die frage, wo man stationiert wird, ich komme aus hessen (bei darmstadt) will aber je nach möglichkeit nach berlin gesetz werden oder zumindest, so nah wie möglich (begründung ist, dass ich nach berlin ziehen will) wie hoch ist denn die warscheinlichkeit, dass darauf geachtet wird ? (ich weiß, ihr könnt mir keine 100%ige antwort darauf geben, nur villeicht haben hier ja welche erfahrung gemacht, mit ihren wunschorten).

Kann keiner was zu sagen, da du ja noch nicht mal weißt als was du einsteigen willst etc.


Zitatwenn ich die gwd zeit vollendet habe und mir soweit alles gefällt, kann ich mit sicherheit den fwd eintreten (geht soweit ich weiß bis 23 monate) und könnte ich danach noch saz machen und eine uffz laufbahn einschlagen (hab schon einen beruf erlernt, Fahrzeugbauer) und wenn ja, welche tätigkeiten könnte ich dann in der bundeswehr damit nachgehen (immer zu beachten ist, dass ich in der nähe berlin bleiben will, wenn möglich )

Wie gesagt gibt es keinen GWD mehr zum antreten. Theoretisch wäre aber erst FWD und dann SaZ Uffz-Laufbahn möglich, jedoch ist hier auch der Faktor Zeit, was willst du denn nach den rund 10 Jahren machen?
Die Tätigkeit die möglich wäre kann dir ein Karriereberater erläutern.


Zitatund wie ist das mit der anreise? mein bruder konnte damals umsonst mit den zug zu seinem hafen fahren (er war bei der marine) ist das immer noch so ?

FWD wird es noch übernommen, bei SaZ sind Fahrten nach Hause selbst zu bezahlen.

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

ulli76

Allerdings zahlt die Bundeswehr die Fahrt zum und vom Karrierecenter und die Fahrt zum Dienstantritt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Da hier im Forum immer wieder die pauschale Aussage getroffen wird "...als SaZ hast Du eine 6 monatige Probezeit..."

...in dem Kontext, dass der SaZ in dieser Zeit - wie ein FWD - "kündigen" kann ... dem ist NICHT so !!!

Für SaZ - die keine Eignungsübenden sind - gilt :

1. Erstverpflichtung als SaZ über das KC/AC

Hier haben Sie 2 Möglichkeiten

> Einstellung mit einer "normalen" Verpflichtungserklärung

Hier haben Sie eine 6-monatige Bewährungszeit.
Zum Ablauf dieser Zeit kann die Bw Sie für ungeeignet einstufen und wieder entlassen.
Sie haben dieses Recht nicht !
Selbst wenn Sie die Unterlagen zur weiteren Dienstzeitfestsetzung nicht unterschreiben ... Sind Sie dann trotzdem z.B. SaZ 02 !

> Wenn Sie sich das Recht sichern wollen, müssen Sie beim KC/AC eine sogenannte "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschreiben.

Mit dieser haben Sie innerhalb der 6 Monate das jederzeitige Recht, schnellstmöglich wieder entlassen zu werden.

2. Weiterverpflichtungen als SaZ

Wenn Sie einmal SaZ sind -z.B. SaZ 4- und eine Weiterverpflichtung beantragen -z.B. auf SaZ 8-,
gilt wieder - sobald die WV-Bescheide erstellt sind - sind Sie SaZ 8 !
Die Verweigerung der Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis für die Unterlagen ändert daran nichts!

Dies ist die "reine Gesetzeslage". Das man im Truppenalltag andere Lösungen findet - KANN passieren - muss aber nicht.

Besteht die zuständige Stelle auf der Gesetzeslage, könnte dieser Soldat nur über andere gesetzliche Regelungen
die Verkürzung der Dienstzeit, oder die vorzeitige Entlassung beantragen.

Werden diese Anträge aber abgelehnt - bleibt der Soldat SaZ 8 !

Also ... vor Antragstellung genau überlegen ... will ich auch wirklich länger dienen...?

Einstellung als Eignungsübender

Hier absolvieren Sie eine 4-monatige Eignungsübung.
Während dieser können auch Sie die sofortige Entlassung beantragen.

Einstellung als FWD

Hier haben Sie ebenfalls, wie bei der widerruflichen Verpflichtungserklärung als SaZ, eine 6-monatige Probezeit, in der Sie "kündigen" können.

"Der Wehrdienst ... besteht aus 6 Monaten freiwilligem Wehrdienst als Probezeit..."

"Während der Probezeit ... kann die Soldatin oder der Soldat zu jedem 15. und Letzten eines Monats entlassen werden."

"Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Dass es keinen GWD mehr gibt, wurde dir ja bereits gesagt (Zeitung, Radio, Fernsehen?).
Dein Wunsch, in der Nähe von Berlin zu bleiben ist persönlich verständlich, jedoch wenn das deine Priorität sein sollte, sollte die Bundeswehr nicht deine erste Wahl sein.
Zumal du auch nicht mit einem Wort eine bestimmte Verwendung erwähnst, also was du überhaupt machen willst. Es scheint mir dir eher um den Umzug, die Fahrtkosten o.ä. zu gehen. Ob du dann für viele Jahre zufrieden sein wirst mit der Tätigkeit als Soldat, habe ich meine Zweifel.
Informiere dich erst einmal mit einem Beratungsgespräch bei einem Karriereberater.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Fm 1994

Gerade wenn man eher unsicher ist, würde ich dem TE raten, erstmal FWD zu machen. dann sieht er mal über einen längeren Zeitraum, ob es das Richtige ist oder nicht. So werde ich es ab 1.10. auch machen, obwohl ich die Feldwebeleignung hätte.

Ich weiß, für diese Aussage würden mich manche hier im Forum lynchen wollen, aber ich denke sechs Monate Kündigungsfrist oder erst recht vier Monate Eignungsübung sind doch sehr kurz, um zu entscheiden.

By the Way: Warum muss man eig. eine widerrufliche Verpflichtungserklärung schreiben? Kann die Bw nicht gleich pauschal eine sechsmonatige Probezeit einführen oder gibt es da rechtliche Probleme?


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wolverine

Und was raten Sie dann dem FWDLer, dessen Antrag auf Laufbahnwechsel SaZ XY abgelehnt wird mangels vakanter Stellen, die es vor dem FWDL noch gab?
Kein Grund zu Lynchen aber es ist einfach ein schlechter Rat! Wer in sechs Monaten keine Entscheidung findet, findet sie auch später nicht. Und die Risiken überwiegen hier die Chancen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

itschie

FM1994, rein von der Logik ist es sicher der "schlaue" Weg, den habe ich auch versucht zu gehen! Bei mir ist es voll in die Hose gegangen, weil das Regiment in dem ich jetzt Diene aufgelöst wird, (der Standort war ein Fragezeichen, am ersten Tag als ich dort hin kam, so der Hammer ist gefallen, wir werden Aufgelöst, morgens direkt beim Antretten, das hat mir nicht sehr in die Karten gespielt) heißt mein FWD geht zu Ende und das Regiment ist auch weg somit gingen keine SAZ-Anträge mehr durch und alle werden/wurden verwiesen an die Karierreberater, heißt ich darf die Bundeswehr verlassen um mich dann wiedereinstellen zu lassen. Wenn das Funktioniert war das wenigstens nicht voll den Nonsinns, was ich gemacht habe, aber habe dadurch auch Zeit verloren. Wenn du den Weg gehen willst in der Form Informiere dich genaustens darüber was mit den Standort passiert in der Umstruckturierung, selbst eine übergabe an eine andere TSK hilft meistens nicht, passiert an meinen Standort, weil auch meist das Personal dann deutlich eingekürzt wird.

KlausP

Zitatmein FWD geht zu Ende und das Regiment ist auch weg somit gingen keine SAZ-Anträge mehr durch und alle werden/wurden verwiesen an die Karierreberater

Derjenige, der befohlen hat, keine Verpflichtungsanträge mehr zu bearbeiten oder sie abzulehnen, hat da,it eindeuig ein Dienstvergehen begangen. Solche Anträge sind grundsätzlich anzunehmen, zu bearbeiten und weiterzuleiten. Ich würde mich beschweren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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