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Mit 17 bei der Bundeswehr

Begonnen von Niklas1995, 24. Januar 2013, 15:05:25

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justice005

Ich habe keine Ahnung, ob das JSchG angewendet wird oder nicht. Und auch, wenn es manche nicht galuben, ich äußere mich hier nur dann zu rechtlichen Dingen, wenn ich mir auch sicher bin. ;)

Es gibt aber ganz bestimmt Vorschriften, die den Umgang mit einem 17jährigen regeln.

Soweit ich weiß, werden Minderjährige nur zu Ausbildungszwecken mit dem Dienst an der Waffe konfrontiert. Sie dürfen aber nicht in eine Situation gebracht werden, in welcher sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten. Das schließt im Inland z.B. den Wachdienst aus. Auslandseinsätze fallen sowieso flach.

Weitere gesetzliche oder BW-interne Vorschriften sind mir nicht bekannt.




Ralf

Das wäre eine plausible Erklärung, warum die ObjS (Büchel) so Probleme damit haben, weil sie die jungen Kameraden nicht in den Wachdienst=Einsatzauftrag geben können und somit sind sie nicht einsetzbar.
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bratsk

Hallo zusammen,

nun haben wir so eine Situation bei unserem Sohn, er ist 17 und hat am 02.04.13 seine AGA angefangen. Nun heißt es, wegen Jugendschutzgesetz darf er Einiges nicht mitmachen, was er nicht gut findet. Er möchte überall dabei sein. Er ist nicht aus langeweile dahin gegangen. Der andere hätte sich gefreut, aber nicht unser Sohn. Er hat auch einen Bekannten (auch17), der gerade mit der AGA fertig ist und keine Beschränkungen bei der Ausbildung hatte!  Macht das jeder nach Lust und Laune? Er ist da der einzige Minderjährige und das ist schon nicht so einfach, die Beschränkungen machen aber alles nur noch schwieriger. Kann man was dagegen tun?

Danke!

justice005

Nein, das macht nicht jeder aus Lust und Laune, aber viele Vorgesetzte bei der Bundeswehr sind nicht grade die Kundigsten, wenn es um Gesetze, Vorschriften und ähnliches geht. Das führt häufig aus Unsicherheit zu einer "Überreaktion", sodass man im Zweifel lieber zuviel verbietet als zuwenig.

Rein rechtlich ist es - wie oben schon gesagt - so, dass ein Minderjähriger nicht in eine Situation gebracht werden darf, in welcher er zum Einsatz mit der Waffe gezwungen sein könnte (Wachdienst etc.). Es ist aber ganz klar zulässig, dass er zu Ausbildungszwecken (!) Dienst an der Waffe leistet. Also kann er sämtliche Waffenausbildung einschließlich dem Schießen auf der Schießbahn mitmachen.

Nicht sicher bin ich mir bei Nachtdiensten/Ruhezeiten etc. Hier kann es gut sein, dass es Einschränkungen gibt. Aber auch diesbezüglich gibt es sicher Vorschriften.
Ihr Sohn sollte seinen Disziplinarvorgesetzten bitten, bei Zweifeln Kontakt mit dem zuständigen Rechtsberater aufzunehmen. Dann ist auch der Vorgesetzte auf der sicheren Seite. Dafür sind die Rechtsberater ja unter anderem da, um die Disziplinarvorgesetzten bei rechtlichen Fragen zu beraten.




KlausP

ZitatKann man was dagegen tun?

Ich würde Ihnen empfehlen, sich mal mit dem Disziplinarvorgesetzten Ihres Sohnes in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit mit ihm zu besprechen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bratsk

Zitat von: KlausP am 05. April 2013, 09:57:38
ZitatKann man was dagegen tun?

Ich würde Ihnen empfehlen, sich mal mit dem Disziplinarvorgesetzten Ihres Sohnes in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit mit ihm zu besprechen.

OK, und wie sollen wir das am besten tun? schriftlich, telefonisch oder persönlich?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Das ist im Prinzip ein guter Rat, aber sollte das nicht besser der Sohn selbst machen?


KlausP

Warum? Er ist 17 und damit haben die Eltern nach wie vor das Recht, solche Probleme anzusprechen und entsprechende Auskunft zu erhalten. Das ist in jedem Ausbildungsbetrieb ja nicht anders.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bratsk

Zitat von: justice005 am 05. April 2013, 10:12:29
Das ist im Prinzip ein guter Rat, aber sollte das nicht besser der Sohn selbst machen?

das hat er schon gemacht, mit Oberfeldwebel gesprochen und mit einem Oberleutnant, das hat leider nichts gebracht. Die haben aber auch mit ihm nicht lange diskutiert. Um 18 Uhr in die Kaserne geschickt.
Das ist klar, die dürfen auch nicht anders handeln.
Und was meinen Sie, wenn wir irgend eine Einwilligung unterschreiben?

schlammtreiber

Zitat von: bratsk am 05. April 2013, 10:29:58
Und was meinen Sie, wenn wir irgend eine Einwilligung unterschreiben?

Wir hatten damals (90er Jahre) zwei 17jährige Soldaten, deren Eltern haben eine Einverständniserklärung unterschrieben, dass ihre Söhne an allen notwendigen Ausbildungsvorhaben teilnehmen dürfen, und somit konnten wir die auch zum Nachtschießen etc mitnehmen.

Kann also durchaus was bringen.
Semper Communis
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bratsk


Whiskey

Zitat von: DIPUnter 18-jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nehmen an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht teil. Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist zusätzlich angewiesen worden, dass sie eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben, in denen sie zum Gebrauch an der Waffe gezwungen sein könnten. Insbesondere sind sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe einzusetzen. Der Gebrauch der Waffe ist bei minderjährigen Soldatinnen und Soldaten allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt. Dies wird durch entsprechende Erlasse sichergestellt.
Quelle: Kleine Anfrage - Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen, Antwort der Bundesregierung

Gerade gefunden, falls es nochmal jemand braucht (wie ich ;D)
Zitat von: Tommie
Hier sollten ein paar Leute Offiziere werden ;) ! Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit beherrschen Sie ja schon alle nahezu perfekt ;D !

SpitFire

Da ich den Thread gerade eben erst aufgeklärt habe, muss ich mal verspätet dazusenfen.

Ich durfte seinerzeit auch mit 17 den Dienst antreten. Mein Zugführer äußerte mir gegenüber die Unsicherheit, wie mit mir beispielsweise bei der Waffenausbildung zu verfahren sei. Damit wandte er sich auch an den Rechtsberater, wonach er mir erklärte, dass ich ohne irgendwelche Einschränkungen an der Ausbildung teilnehmen dürfe, was dann auch so umgesetzt wurde.
Wer lacht, hat Reserven.

mailman

Also bei mir gabs keine Probleme oder Unstimmigkeiten. Mein Zugführer sagte: Die Bundeswehr gibt es jetzt seit fast 50 Jahren Sie sind nicht der erste und sie werden nicht der letzte sein.

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