Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nicht vorbestraft, könnte es trotzdem Probleme geben?

Begonnen von Turan, 05. April 2013, 16:47:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Turan

Hallo,
ich habe bald einen Termin beim Karriereberater und habe vor mich zu verpflichten.
Wichtig ist es ja, nicht vorbestraft zu sein.
Bei mir gab es 3 Fälle.
Fall 1) wurde fallengelassen
Fall 2) Unter Auflage eingestellt
Fall 3) zurückgezogen

Wenn ich mich richtig informiert habe, kann ich mich als nicht vorbestraft sehen, da der einzigste Fall unter Auflage eingestellt wurde (Jugendgericht)

Aber wird die Bundeswehr es trotzdem nicht im Erziehungsregister sehen?
Wäre doch dann ein schlechter Eindruck, weshalb Sie mich ja dann nicht nehmen sollten, oder?

LG Turan

pnzr

Es wird definitiv Thema bei der Bewerbung sein.
Spätestens beim Interview kommte die Frage, ob sie schon einmal Kontakt mit der Polizei hatten und warum.
Und dort müssen sie ehrlich antworten, was je nach dem was die drei Fälle waren und wie die Psyschologen diese beurteilen zum nach Hause gehen führen kann oder aber auch nicht relevant ist.
"Wenn du durch die Hölle gehst, geh weiter." - Winston Churchill

Turan

Fall 1 war leichte Körperverletzung, da ich jemanden mit einem Ei beworfen habe, nichtmal getroffen.
Fall 2 war bei einem Ladendiebstahl dabei
Fall 3 war eine Bedrohung, weil einer meine damalige Ex geschlagen hatte.

1 fallengelassen, 3 zurückgezogen.

Dann kann ich ja eigentlich den Traum vergessen ..

mailman

Bewerben kann man sich auf jeden Fall, allerdings sollte man sich nicht allzu hohe Chancen ausrechnen

Turan

Laut verschieden Strafrechtseiten, hat aber die Bundeswehr kein Zugriff auf das Erziehungsregister und nur dort steht das ja ..


justice005

ZitatFall 1) wurde fallengelassen
Fall 2) Unter Auflage eingestellt
Fall 3) zurückgezogen

Wenn ich sowas schon lese... Der Fragesteller verwendet Begriffe aus amerikanischen Spielflmen, die es im deutsche Recht überhaupt nicht gibt, und will dann auch noch wissen, was das für Auswirkungen auf die Bewerbung hat.

1) Was zur Hölle ist denn mit "fallengelassen" gemeint? Sollte das nicht näher beschrieben werden können, dann wäre vielleicht ein konkreter Paragraph hilfreich, der sich sicher auf irgendeinem Schriftstück auch wiederfindet.

2) Eine Verfahrenseinstellung nach Jugendstrafrecht steht im Erziehungsregister. Darauf hat die Bundeswehr zunächst mal keine Zugriff. Wenn überhaupt, dann erst bei einer Sicherheitsüberprüfung. Wenn nur nach echten "Verurteilungen" gefragt wird, können Sie die Frage mit "nein" beantworten, jenachdem wie die Frage formuliert wird, muss sie ggf. auch bejaht werden. Ich bezweifle allerdings, dass die Fragen so gestellt werden, dasss auch eingestellte Verfahren angegeben werden müssen.

3) Was ist mit "zurückziehen" gemeint? Auch ein beliebter Begriff, der gerne verwendet wird, obwohl er im deutschen Recht eigentlich nicht vorkommt, erst Recht nicht beim Delikt der Bedrohung.


C_Claim

Zitat von: Turan am 05. April 2013, 16:47:20
Fall 1) wurde fallengelassen
Fall 2) Unter Auflage eingestellt
Fall 3) zurückgezogen

Ich denke mal mit fallen gelassen meint der TE die Einstellung des Verfahrens? Für den 2. Fall also  § 153a StPO,aber insgesamt hört sich das ganze etwas schwammig an....
Wenn der TE Unterlagen zu den Vorfällen hat, könnte er die Formulierung nochmal überarbeiten und sich dann erkundigen, bzw. nachfragen was davon anzugeben ist bei einer möglichen Einstellung...

KlausP

Zitat von: Turan am 05. April 2013, 16:47:20
Hallo,
ich habe bald einen Termin beim Karriereberater und habe vor mich zu verpflichten.
Wichtig ist es ja, nicht vorbestraft zu sein.
Bei mir gab es 3 Fälle.
Fall 1) wurde fallengelassen
Fall 2) Unter Auflage eingestellt
Fall 3) zurückgezogen

Wenn ich mich richtig informiert habe, kann ich mich als nicht vorbestraft sehen, da der einzigste Fall unter Auflage eingestellt wurde (Jugendgericht)

Aber wird die Bundeswehr es trotzdem nicht im Erziehungsregister sehen?
Wäre doch dann ein schlechter Eindruck, weshalb Sie mich ja dann nicht nehmen sollten, oder?

LG Turan

Gehen Sie einfach mal auf die Seite www.bundeswehr-karriere.de. Dort finden Sie unter dem Menü-Punkt "Ihre Bewerbung" die Vordrucke "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr" und "Zusatzfragebogen" als .pdf-Dateien.  In beiden und im "Erläuterungsblatt" steht, was Sie angeben müssen und was Sie verschweigen dürfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

ZitatIch denke mal mit fallen gelassen meint der TE die Einstellung des Verfahrens? Für den 2. Fall also  § 153a StPO,aber insgesamt hört sich das ganze etwas schwammig an....

Beim ersten Fall müsste man wissen, ob es eine Einstellung im Sinne des § 170 II StPO war oder nicht. Beim zweiten Fall klingt es für mich nach einem § 45 JGG, der steht jedenfalls definitiv im Erziehungsregister.

Und was es beim dritten Beispiel sein soll, ist auch rätselhaft.

ZitatIn beiden und im "Erläuterungsblatt" steht, was Sie angeben müssen und was Sie verschweigen dürfen.

Tja, das setzt allerdings voraus, dass der Fragesteller in der Lage ist, die Fragen im Formular mit seiner eigenen Situation in Zusammenhang zu bringen... ;)


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau