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Einstellung zum FWD am 01.07

Begonnen von Bradfisch, 08. April 2013, 14:26:46

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Bradfisch

Hallo Community.

Erstmal zu meiner Vorgeschichte:

2010 wurde ich noch als T2 gemustert. Da ich aber schon den Studienplatz fest in der Hand hatte, habe ich mich noch nachträglich ausmustern lassen.
Da ich mein Studium jetzt erfolgreich abgeschlossen habe, möchte ich nach wie vor zur Bundeswehr. Nur mache ich mir Sorgen, dass es aufgrund meiner "Erkrankung" die ich damals mit angegeben habe und tatsächlich existiert, einer linkskonvexen Skoliose (schiefer Rücken, ca. 12°), nicht klappen könnte.
Mitte März war ich also beim Beratunsgtermin und es war schon abzusehen, dass es zum 01.04 nicht mehr klappen würde. Daraufhin rief ich meinen Karriereberater nochmal an und dieser erzählte mir, dass erst noch die Krankenakte aus dem Archiv angefordert werden muss, was im Schnitt 4-6 Wochen dauert. Ebenfalls wurde mir mitgeteilt, falls es schwere Erkrankungen sein sollten, wird man mit Sicherheit nicht mehr zur Musterung eingeladen.
Und genau an dieser Stelle mache ich mir Sorgen. Ist mein leicht schiefer Rücken für den Arzt ein K.O.-Kriterium, wenn er in meine Krankenakte schauen wird?
Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass mir das nur der Arzt mitteilen kann. Ich möchte dennoch sehr gerne eure realistische Einschätzungen davon hören.

Mit freundlichen Grüßen


christoph1972

Jetzt bemühe ich die Logik, was soll sich an Deiner Untauglichkeit geändert haben? Wenn die Skoliose damals zu T 5 führte, wird die Beurteilung wohl heute nicht anders ausfallen.

Anders mag das sein, wenn die zur Ausmusterung führende Erkrankung ausgeheilt ist.

Aber da kann sicher ulli besser Auskunft geben.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

BulleMölders

Und wieder einer, der sich mit einer "Erkrankung" vor seinen Pflichten als Staatsbürger gedrückt hat.
Nun kommt der Staat als sicherer und "gut" Bezahlender Arbeitgeber aber recht.
Da kann man nur Hoffen, dass die "Erkrankung" damals so schwerwiegend war, das es keine neue Musterung gibt.

Bradfisch

Ich hatte mich keinesfalls davor gedrückt. Nur hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon einen festen Studienplatz, und wollte eben nach diesem Studium meinen Wehrdienst leisten.
Ehrlich gesagt hatte ich mir andere Antworten vorgestellt.

reppesiz

Kannst du allerdings zu diesem Thema nicht verlangen. Es wäre reine Spekulation und eventuell eine riesen Enttäuschung, wenn es anders käme. Zwei Fragen stellen sich mir allerdings:

1. Was bringt es dir, jetzt zu wissen, ob Du tauglich oder untauglich bist? Es ändert 1. an der Gesamtsituation nichts und 2. wirst du es sowieso zeitnah erfahren.

2. Du hast dein Studium abgeschlossen. Wieso dann Bundeswehr? Und noch "schlimmer", wieso FWD?

KlausP

Zitat von: Bradfisch am 08. April 2013, 15:18:35
Ich hatte mich keinesfalls davor gedrückt. Nur hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon einen festen Studienplatz, und wollte eben nach diesem Studium meinen Wehrdienst leisten.
Ehrlich gesagt hatte ich mir andere Antworten vorgestellt.

Ja, nee .. is klar. Da kommt ein "T 5" natürlich besser als einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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