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Sofortzusage bei der OPZ bekommen und nun vielleicht polizeiliches Verfahren

Begonnen von Kung Fu Panda, 09. April 2013, 16:17:42

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Kung Fu Panda

Wie in der Überschrift schon steht hab ich eine Sofortzusage bei der OPZ erhalten und soll am 1.7.2013 als Offizieranwärterin beim Heer eingestellt werden. Hab keine Auflagen bekommen und muss im Moment nur noch mein Abi machen.
Jetzt habe ich gestern einen Unfall gebaut.
Dummerweise habe ich meinen Führerschein noch nicht sehr lang und bin auch erst seit kurzem allein mit dem Wagen meiner Eltern unterwegs.
Beim Ausparken aus einer Parklücke habe ich eine Mauer der Stadt beschädigt. Ich bin ausgestiegen und hab gesehen, dass am Wagen nur ein kleiner Kratzer war, dass aber Teile der Mauer (Ziegelsteine) abgefallen waren. Sie war wirklich sehr baufällig und ich hätte mit großer Geschwindigkeit dagegen fahren müssen um so einen Brocken aus der Mauer zu hauen, wäre sie stabil gewesen.
Da ich also annahm, dass sie schon zuvor kaputt war und ich die Steine nur runtergeworfen hätte, bin ich weggefahren. Wie gesagt, ich fahre erst seit kurzem, und ich weiß, dass mir sowas wie Unfall und Fahrerflucht bekannt sein müssten. Aber bis jetzt hatte ich nie was mit der Polizei zu tun und hab mir auch nie was zu Schulden kommen lassen, weshalb ich einfach nicht registriert habe, was ich da tat.
Ein Anwohner hat dann die Polizei gerufen, die dann zu mir nach hause kam und mich befragte. Ich hab natürlich alles gestanden und so beschrieben, wie es war, dass ich einfach nicht gemerkt habe, was ich da tat (und es war wirklich so!) ...
Sie haben mir dann gesagt, dass ich wegen Fahrerflucht angezeigt werde und vielleicht meinen Führerschein ganz abgenommen bekomme und natürlich die Mauer zahlen muss ... das wäre alles nur halb so schlimm, wenn ich nicht bei der OPZ dieses Blatt unterschrieben hab, woraufhin ich mich bei einem polizeilichen Verfahren in der OPZ melden muss.
Bis jetzt ist der Brief vom Sachbearbeiter noch nicht bei mir eingegangen, aber kann es da ein gerichtliches Verfahren geben? Und wenn ja, gibt das dann einen Eintrag ins Zentralregister?
Und wenn ich bei der OPZ anrufe und alles melde, sobald ich bescheid weiß, können die dann die Sofortzusage zurücknehmen?
Ich bin ziemlich verzweifelt, weil die Bundeswehr mein Traum ist! Ich hab mir ja auch nie was zu Schulden kommen lassen. Nur eben diese Fahranfänger-Nummer. Hätte ich gewusst, dass ich damit Fahrerflucht begehe, wäre ich natürlich dageblieben.
Ich hoffe, ihr könnt mir Auskünfte geben, wie sowas abläuft...

Danke schonmal im Vorraus.
Und bitte urteilt nicht über meine Unwissenheit, was Fahrerflucht angeht. Das war einfach naiv und unüberlegt ...

LG

KFP
Jetzt erst recht!

Chakou

hi soweit ich weiß steht jede verurteilung im bundeszentralregister egal ob man erst täter ist...

schlammtreiber

An die OPZ melden, sobald was schriftliches vorliegt, und dann abwarten - bzw hoffen, dass das Verfahren schnell beendet ist, denn bei offenem Verfahren erfolgt m.W. keine Einstellung.
Semper Communis
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Kung Fu Panda

Ok.
Das klingt ja ziemlich schlecht ...
aber die Einstellung wird dann nur verschoben, oder müsste ich dann nochmal neu zur OPZ und alles?
Jetzt erst recht!

Ralf

Die Eignung bleibt (erst einmal) bis zum Abschluss des Verfahrens bestehen. Gleichwohl wird nach Abschluss durch Rechtsberater eine Empfehlung ausgesprochen, wie es weiter geht. Und das dauert.
Ob das zum 01.07. noch was wird? Ich hab da meine Zweifel.
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wolverine

Dazu müsste man den Verfahrensausgang kennen. Im schlimmsten Fall kann die Einstellung wegen Verurteilung sogar zurückgenommen werden. Ich will damit keine Angst schüren. Bei einer Erstverurteilung ist das nicht wahrscheinlich. Aber Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nun einmal ein Straftatbestand.
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t-hardy

da es Vorsatz ist wird keine Rechtsschutzversicherung dieses übernehmen...bevor so eine Frage kommt...zweitens hast du sicher eine Bearbeitungsnummer von der Polizei bekommen oder ein Aktenzeichen?damit jetzt schon zum Anwalt und mit dem reden...die können meistens vorher mal mit dem Richter reden oder bzw staatsanwalt und sich vielleicht auf eine Geldstrafe einigen und deine Berufliche sicht dort Schildern...Das selbe hat bei nem kollegen auch geklappt...ist halt nur ne 50/50 Chance um das schneller aus der welt zu schaffen.

wolverine

Zitat von: t-hardy am 09. April 2013, 17:13:01
da es Vorsatz ist wird keine Rechtsschutzversicherung dieses übernehmen...bevor so eine Frage kommt...
Die Kosten des Strafverfahrens oder der Verteidigung sind wohl die geringste Sorge.
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Niederbayer

Frag in der OPZ nach, ob man dich in die Luftwaffe umplanen kann. Bis August oder spätestens Oktober sollte dieses Verfahren bei der Polizei ja durch sein. Wenn wirklich ein negativer Rattenschwanz mitkommt, kannst du nach der Umplanung immer noch drauf hinweisen.

Ralf

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wolverine

Wobei mir der Gedanke gefällt, dass die Vorbestraften grundsätzlich zur Luftwaffe zu planen sind. ;D
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Niederbayer

Naja, ob die Luftwaffe dann als Alcatraz-TSK gelten würde, weil ihre Angehörigen Gartenmauern anfahren oder Kindern den Lutscher stehlen, wage ich zu bezweifeln  :D

Kung Fu Panda

Danke für die vielen Antworten.
Ich nehme mir jetzt auch einen Anwalt, der das Aktenzeichen bekommen wird, hab das heute von der Polizei geholt.
Ich bin für ein Wirtschaft&Journalismus Studium vorgesehen und sollte dann zu den Aufklärern.
Bei der Luftwaffe wäre das dann irgendwas im Nachrichtendienst, oder? Mir persönlich wäre die Luftwaffe sowieso lieber. Hatte mich auch ursprünglich dafür beworben, da kam beim WDB aber auch eben die Sache mit der Verwendung dazwischen .. deswegen weiß ich da nicht so genau .. was könnte man da machen in meinem Fall?
Jetzt erst recht!

Niederbayer

Ruf deinen Einplaner an oder schreib einen Brief, ob für dich eine ähnlich geartete Verwendung in der Luftwaffe möglich wäre.

Niederbayer

Und wenn das Heer ohnehin nicht deine bevorzugte TSK ist, solltest du umso mehr versuchen, umgeplant zu werden - falls dir der WDB die Luftwaffe irgendwie ausgeredet hat.

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