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Kann ich als Transsexueller bei der Bundeswehr Offizier werden?

Begonnen von misterright85, 09. April 2013, 15:04:54

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misterright85

Das mit dem Psychologen wird leider vom Gesetz vorgeschrieben. Ich wollte nie dorthin, aber ohne psychologische Begleitung bekommt man keine Hormone! :( Finde das wie Du eher schlecht, weil man damit quasi für Außenstehende in Erklärungsnot kommt, warum man mal in psychologischer Behandlung war.

Finde das echt schlimm.

Ich habe seitdem aber nie wieder einen Psychologen gebraucht, weil ich im Alltag keine Probleme habe.

F_K

Hallo Alle,

zur Frage der "Einstufung einer Geschlechtsumwandlung" "sagt" ICD 10:

ZitatLaut ICD-10, der ,,Internationalen Klassifizierung von Krankheiten" der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ist Transsexualität eine Form der Geschlechtsidentitätsstörung.

Damit wäre laut Vorschriftslage die Untauglichkeit gegeben.

Weil, wie schon dargestellt:

ZitatStörungen der Geschlechtsdifferenzierung (z. B. Zwitter) oder -identität sind nach GZr VI 83 zu beurteilen.

(... und hier hat ja auch ein Psychologe und der Alltagstest gezeigt, dass diese Störung vorliegt - sonst wäre keine Kostenübernahme für die OP durch die KV erfolgt).

Da hier aber ein ARZT sagt:

ZitatBei der Thematik bin auch ich überfragt.

wird sicherlich mein Statement zum Tragen kommen:

ZitatIn Zweifelsfällen ist eine fachärztliche Begutachtung durch einen Arzt der Bundeswehr erforderlich.

Marc

Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem ein Transsexueller eingestellt wurde - trotz Hormoneinnahme. Also es ist definitiv kein 100% Ausschlussgrund!
@misterright85: Schick mir eine PM, dann stelle ich den Kontakt her.

LwPersFw

Um Sie etwas zu beruhigen...

auch für die Bundeswehr gilt das "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)"

dort wird u.a. ausgeführt :

"§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

Der Begriff "sexuelle Identität" wird dann wie folgt definiert :

"Der Begriff der ,,sexuellen Identität" entspricht der bereits zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in § 75
Betriebsverfassungsgesetz erfolgten Wortwahl. Erfasst werden homosexuelle Männer und Frauen ebenso wie
bisexuelle, transsexuelle oder zwischengeschlechtliche Menschen."

Durch die Bundeswehr umgesetzt durch das

"Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz – SoldGG)"

"§ 1
Ziel des Gesetzes
(1) Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion,
der Weltanschauung oder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu
beseitigen."

"§ 2
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf
1. Maßnahmen bei der Begründung, Ausgestaltung und Beendigung eines Dienstverhältnisses
und beim beruflichen Aufstieg sowie auf den Dienstbetrieb; hierzu zählen insbesondere Auswahlkriterien und
Einstellungsbedingungen sowie die Ausgestaltung des Dienstes;..."

D.h. allein die Tatsache, dass Sie transsexuell sind, wird darf/kein Einstellungshindernis sein.

Gründe könnten also nur in der Dauermedikation, oder anderer objektiver medizinischer Sachverhalte liegen.

Denn das SoldGG führt weiter aus:

"§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 Abs. 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser
Grund wegen der Art der dienstlichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und
entscheidende berufliche
Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung
angemessen ist."

Aber diese Frage - wie schon mehrfach hier gesagt - kann und wird nur im Rahmen der Einstellungsuntersuchung entschieden werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

misterright85

Zitat von: Marc am 10. April 2013, 21:56:56
Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem ein Transsexueller eingestellt wurde - trotz Hormoneinnahme. Also es ist definitiv kein 100% Ausschlussgrund!
@misterright85: Schick mir eine PM, dann stelle ich den Kontakt her.

Das ist ja SUUUUUUUUUPER!!!!  ;D ;D ;D

Danke für den Hinweis!!  ;D

misterright85

Sind die medizinischen Anforderungen für BW/Polizei/Feuerwehr eigentlich gleich? Oder ähneln sie sich zumindest sehr?

C_kills

Zitat von: LwPersFw am 10. April 2013, 21:58:27
Um Sie etwas zu beruhigen...

auch für die Bundeswehr gilt das "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)"

dort wird u.a. ausgeführt :

"§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

Der Begriff "sexuelle Identität" wird dann wie folgt definiert :

"Der Begriff der ,,sexuellen Identität" entspricht der bereits zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in § 75
Betriebsverfassungsgesetz erfolgten Wortwahl. Erfasst werden homosexuelle Männer und Frauen ebenso wie
bisexuelle, transsexuelle oder zwischengeschlechtliche Menschen."


Wenn sie schon zitieren dann aber doch alles:

"§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung

(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt."

LwPersFw

misterright85

Jede Behörde hat ihre eigenen, an der Tätigkeit ausgerichtete, Richtlinien.

C_kills

Bitte alles lesen >> hier geht es um die Einstellung als Soldat...

Deshalb wird das zitierte SoldGG angewendet...

...und auf dessen § 8 habe ich verwiesen  :)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ Misterright:

Die Tauglichkeit wird durch den Musterungsarzt festgestellt (und da mag es dann ggf. noch einen "schiefen Rücken" oder etwas anderes geben, dass die Tauglichkeit negativ beeinflusst).

Selbst wenn die Tauglichkeit gegeben sein sollte, must Du auch noch die EIGNUNG für die gewünschte Laufbahn nachweisen, es muss BEDARF vorhanden sein - und dann must Du Dich im Rahmen der Bestenauslese gegen alle anderen Bewerber durchsetzen.

Viel Erfolg.

(Die "Musterungskriterien" sind bei den genannten Behörden immer etwas unterschiedlich - meines Wissens benötigt man bei der Feuerwehr eine abgeschlossene Berufsausbildung - auch dort viel Erfolg).

BSG1966

Ich frag mich die ganze Zeit, was alle hier mit der sexuellen Identität haben, der Mensch ist untenrum und zwischen den Ohren ein Mann, wenn ich das richtig verstanden hab  ;)

F_K

@ BSG1966:

Scheint hier wieder erhebliche Fachkompetenz zu fehlen?

Rechtlich ist er ein Mann, biologisch war er eine Frau und ist nun ein Transsexueller (nach OP).
Da gibt es deutliche Unterschiede "untenrum".

BSG1966

In Sachen biologisch WAR er eine Frau, richtig. WAR. In Sachen Fachkompetenz fehlt mir auf DIESEM Gebiet (hoffentlich) nicht ganz so viel, aber gut. Dass es da Unterschiede gibt, ist vollkommen klar. Aber die Situation stellt sich doch so dar, dass da einst - vereinfacht ausgedrückt - ein Mann im Körper einer Frau war, nunmehr aber ein Mann im Körper eines Mannes war. Capisce?!

Wie der exakte Status medizinisch gesehen (ich meine NICHT biologisch, sondern eben in Sachen Verschlüsselung etc.) ist, versuche ich gerade herauszubekommen, das ist doch nicht ganz so einfach. Scheinbar wird der ICD10-Code der Störung des sexuellen Identität aber wohl doch weiterhin geführt. Der Punkt ist aber jedoch der, dass die Diagnose "Störung der sexuellen Identität" eine psychiatrische ist - heruszufinden versuche ich derzeit, ob ein Patient/eine Patientin nach der Geschlechtsangleichenden Operation als von DIESEM "Gebrechen" gilt.

Denn DANN wäre die Diagnose nicht mehr Transsexuell im Sinne einer psychiatrischen Störung, sondern im Sinne eines Z.n. Geschlechtsangleichende Operation. Was zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe sind.

BSG1966


F_K

... es geht mir gar nicht um die Frage "krank" oder "geheilt" - sondern rein prakmatisch um den Status.

Der TE hat (vermutlich):

- Keine Gebärmutter (und drumherum mehr) - also entsprechende Gesundheitsziffer (ggf. mit Verwendungseinschränkungen)
- Die primären männlichen Geschlechtsmerkmale sind bestenfalls "nachgebildet", daraus folgt:
- Keine Hoden (entsprechend Gesundheitsziffer)
- vermutlich "Einbauten" zur "Funktionssimulation" (entsprechende Gesundheitsziffer)
- auch eine "abgeheilte" psychische Erkrankung hat ggf. "Wartefristen" bzw. Aussschlüsse
- Veränderungen der Harnwege usw. möchte ich garnicht im Detail diskutieren.
- Dauermedikamentation.

Daher ist eine Aussage wie:

Zitatder Mensch ist untenrum und zwischen den Ohren ein Mann,

einfach sachlich nicht zutreffend (es geht mir nicht um die "Sexualfrage" - sondern alleine um den medizinischen Status).

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