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Wiedereinstieg

Begonnen von Kevin1979, 17. Juli 2011, 14:05:15

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Kevin1979

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Mit 18 Jahren habe ich meinen Grundwehrdienst geleistet. Leider war ich zu jung um Autorität zu akzeptieren. Also habe ich so lange aufgemuckt, bis man mich mit T5
aus der Bundeswehr entlassen hat.
Mittlerweile zähle ich 32 Lenze und habe eine Berufsausbildung im Rettungsdienst zum Rettungsassistenten absolviert.
Jetzt erfahre ich, das Einsatzsanitäter gesucht werden.
Die Qualifikation hätte ich. Aber ist es möglich,als Wiedereinsteiger beizutreten, wenn ich vor so vielen Jahren mit T5 bewertet wurde?
Habe ich mir durch jugendlichen Leichtsinn diese Karrieremöglichkeit versaut?

Für Antworten wäre ich dankbar.


ulli76

Als erstes brauchst du wieder die Tauglichkeit. Musst halt begründen, warum die Krankheit, die damals zur Ausmusterung geführt hat, jetzt nicht mehr besteht.

Und ich frag mich, warum du auf einen Dienstposten als EinsSan und nicht RettAss willst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flexscan

Ich denk mal das kanner knicken.

Mit 32 schlichtweg zu alt.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Eine Wiedereinstellung dürfte extrem schwierig bis unmöglich sein.

Zum Einen sind Sie für die Bundeswehr nach wie vor "nicht verwendungsfähig" mit Ihrem Tauglichkeitsgrad T 5. Das könnte durch eine erneute Musterung aus der Welt geschafft werden, wenn Ihre damaligen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr gegeben sind. Davon müssen Sie den Musterungsarzt aber erstmal "überzeugen".

Zum Anderen sind die allgemeinen Altersgrenzen für eine Einstellung neuerdings auf 30 Jahre angehoben worden, was für Sie aber nichts bringt. Auch eine Einstellung mit höherem Dienstgrad wegen Ihrer für die Bundeswehr werwendbaren Ausabildung kommt vemutlich für Sie nicht mehr in Betracht, hier liegt das Höchstalter bei 31 Jahren.

Die Angaben können Sie auf www.bundeswehr-karriere.den nachlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kevin1979


Gast001

Hallo zusammen,

die Höchstaltergrenzen sollen weggefallen sein ( bei verwertbarem Beruf oder Wiedereinstellern ) und wenn ich mir § 87 Absatz 3 der Soldatengesetzes anschaue ....wie ist das zu verstehen ?

KlausP

Laut www.bundeswehr-karriere.de bei Einstellung mit verwertbarem Beruf nicht, dort steht nach wie vor "Höchstalter 31 Jahre". Zu Wiedereinstellern wird dort keine Aussage getroffen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast001

Hmmm, wenn ich auf der HP des Wehrdienstberaters ( you tube ) schaue, wurde in einem Kommentar vom Wehrdienstberater zu dieser Thematik was anders geschrieben ???? Alles sehr undurchsichtig, wie ich finde ...

KlausP

Mich interessiert in so einem Zusammenhang eigentlich nur die offizielle Webseite der Bundeswehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Als Wiedereinsteller unterliegt er keiner Altersgrenze.
Die angehobenen Altersgrenzen gelten für den Regeleinstieg.
Einfach wirds trotzdem nicht, denn seine Dienstzeit wird wohl nur bis zum 40. Lebensjahr festgesetzt werden. Scheitert möglicherweise auch schon daran.
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Gast001

was sagt denn der § 87 Absatz 3 ? die 40er Regelung trifft in so einem Fall nicht zu ??

Werner S.F.

Nur nochmal zur Sicherheit, damit ich nichts falsches weitergebe:
Mein Freund ist inzwischen 31, hatte seine Wehrpflicht abgeleistet und war (falls das irgendwie von Belang sein sollte) Ladeschütze, nun denkt er über einen Wiedereinstieg nach und hat Bedenken wegen seines Alters. Gilt für ihn als Wiedereinsteiger also gar keine Altersbeschränkung?

Ralf

Das kommt darauf an, was er machen wird.
Wiedereinstieg in die alte Laufbahn: keine Altersgrenze, ansonsten wenn er nicht berufsnah eingesetzt werden sollte, wäre er zu alt.
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Werner S.F.

Ja genau, er würde auch als Manschafter, am besten Ladeschütze, zurück wollen. Danke :-)

LwPersFw

Grundsätzlich gilt:

>> gemäß dem Soldatengesetz (SG):

§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig,
jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus. Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes
und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersgrenze für ein
Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit. Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung
auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres."

>> seit dem 22.03.2012 ist der § 87 Abs. 3 SG ersatzlos weggefallen, da es für SaZ keine Altersgrenze 40. Lebensjahr mehr gibt.

>> Der sogenannte Wiedereinstellungserlass (WEE) führt aber noch aus :

(2) Die Wiedereinstellung nach Vollendung des 40. Lebensjahres ist nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen
zulässig (§§ 48, 115 der Bundeshaushaltsordnung). Entsprechende Anträge sind dem fachlich zuständigen Referat der Unterabteilung
PSZ I im BMVg vorzulegen.

und

1.3 Voraussetzungen

Eine Wiedereinstellung ist nur zulässig, wenn (...) die nach dem Soldatengesetz (SG) und der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
geforderten Voraussetzungen erfüllt sind (...)

Und die SLV gibt dann vor :

- Laufbahn der Mannschaften > keine Höchstaltergrenze bei der Einstellung

- Laufbahnen der Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des allgemeinen Fachdienstes

            >> bei Einstellung im untersten Mannschaftsdienstgrad
            >> Höchstaltergrenze 30. Lebensjahr noch nicht vollendet

            >> bei Einstellung als Unteroffizier und Stabsunteroffizier
            >> keine Höchstaltergrenze

- Laufbahnen der Feldwebel des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes, des Geoinformationsdienstes
  der Bundeswehr und des allgemeinen Fachdienstes

            >> bei Einstellung im untersten Mannschaftsdienstgrad
            >> Höchstaltergrenze 30. Lebensjahr noch nicht vollendet

            >> bei Einstellung als Unteroffizier und höher
            >> keine Höchstaltergrenze

- Nr. 511 Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten können mit dem Dienstgrad Unteroffizier,
  Stabsunteroffizier, Feldwebel, Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel oder Stabsfeldwebel als
  Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit eingestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen der
  Nrn. 425, 426, 501, 502, 507 oder 508 erfüllen und sich für mindestens drei weitere Jahre zum
  Dienst in der Bundeswehr verpflichten.

            >> alle diese Nummern sehen keine Höchstaltergrenze für die Einstellung vor


Dies bedeutet für den Fall unseres Themenstarters :

Wenn er im Einstellungsverfahren die Eignung für die Feldwebellaufbahn bestätigt...

...kann er auf Grund seines Zivilberufes als Rettungsassistent

...für die Verwendungen

Flugmedizinische/r Assistent/in
Rettungsassistent/in
Schifffahrtmedizinische/r Assistent/in
Tauchmedizinische/r Assistent/in

...mit (mindestens) dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden.

Auf Grund der ZDv 20/7 Nr. 511  (Umsetzung der SLV) gilt dabei keine Höchstaltergrenze.

Sein Lebensalter ist also kein Problem...

...wenn er den Einstellungstest besteht
...und jetzt als tauglich eingestuft wird


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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