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Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners

Begonnen von Daniel191183, 18. April 2013, 10:13:04

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Daniel191183

Hallo.Ich habe mit meiner Freundin ein Kind.Sie ist momentan im Krankenhaus für ca.2 Wochen.Ich habe versucht,über diesen Zeitraum Sonderurlaub zu bekommen da ich ja unser Kind versorgen muss.Mein Spieß gibt mir jedoch nur 4 Tage Sonderurlaub.Auf die Frage warum nur 4 Tage,wo es doch 2 Wochen Krankenhausaufenthalt sind,bekam ich die Antwort,da wir nicht verheiratet sind...
Wie kann das sein? Verheiratete müssen sich doch nicht mehr um das Kind kümmer als ledige Soldaten... Wenn es um das Versorgen des Lebenspartners ginge,würde ich das echt einsehen.was kann ich tun?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Die SACHentscheidung ist schon richtig - die Begründung könnte besser sein.

Zitat(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub
unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird
Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
....
7. schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen
Kindes für jedes Kind bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr,
8. schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das das achte
Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd
pflegebedürftig ist, bis zu 4 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.

Es bleibt also, UNBEZAHLTEN Urlaub zu beantragen (mit Folgen für BfD usw.) oder Urlaub zu nehmen.

(Anmerkung: Der Angestellte bekommt in solchen Fällen nicht einen einzigen Tag Sonderurlaub - also bitte woanders über die "fehlenden Tage weinen ...")

wolverine

Zitat von: F_K am 18. April 2013, 10:24:06
Angestellte bekommt in solchen Fällen nicht einen einzigen Tag Sonderurlaub - also bitte woanders über die "fehlenden Tage weinen ...")
Die haben Anspruch auf Krankengeld.
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F_K

@ wolverine:

... ich habe da mehr an die armen Angestellten gedacht, die sich mit einer PKV über Wasser halten - da gilt das SGB nämlich so nicht (Krankengeld ist keine PKV Leistung).

Für die GKV Versicherten liegst Du richtig.

wolverine

Naja, in diesem Grundtarif müssten ja GKV-Leistungen eigenschlossen sein und alles andere unterliegt eben der Vertragsfreiheit. Wem es wichtig ist, der muss es halt (mit)versichern.
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F_K

@ Wolverine:

"Grundtarif PKV" ist eine nochmals andere Geschichte.

Es gibt nunmal Unterschiede in den Leistungskatalogen von PKV und GKV - das eine ist halt Sozialrecht, das andere Versicherungsbedingungen.

"Betreuungskrankentagegeld" ist bei PKV quasi nicht zu versichern, bei GKV ist es halt gesetzlicher Leistungsumfang.

Zum Fall zurück:

Der Sonderurlaub wurde beantragt und ERMESSENSFEHLERFREI unter Zurückstellung dienstlicher Gründe genehmigt.

Auf mehr Tage hat der TE weder Anspruch, noch dürfte der DV diese genehmigen.

Es ist also "normaler" Erholungsurlaub zu nehmen.

(Der unbezahlte Sonderurlaub hat "böse" Auswirkungen auf BfD und andere Ansprüche - die Idee ist also abwegig).

Daniel191183


schlammtreiber

Im vom F_K zitierten Text steht nichts von Verheirateten, sondern von eigenen Kindern. Offenbar kriegen also sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern nur diese 4 Tage Sonderurlaub.
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F_K

@ Schlammi:

... wenigsten einer versteht mich ...

@ Daniel:

Das Zitat ist aus der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte - die auch für Soldaten gilt.

Wie Schammi richtig darstellt, geht es bei Deinem Fall nicht um die Frage "Verheiratet", sondern nur "eigene Kinder unter 8".

Wie schon in meinem ersten Post geschrieben - Die Begründung war "unschön" - die Sachentscheidung RICHTIG.

wolverine

Zitat von: F_K am 18. April 2013, 14:22:30
Es gibt nunmal Unterschiede in den Leistungskatalogen von PKV und GKV - das eine ist halt Sozialrecht, das andere Versicherungsbedingungen.

"Betreuungskrankentagegeld" ist bei PKV quasi nicht zu versichern, bei GKV ist es halt gesetzlicher Leistungsumfang.
Ist mir durchaus bekannt und ich bin selbst in dr PKV. Ich habe mich nur um das "Problem" nie gekümmert weil ich eben keine Kinder zu versorgen habe.
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schlammtreiber

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wolverine

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F_K

ZitatIst mir durchaus bekannt und ich bin selbst in dr PKV. Ich habe mich nur um das "Problem" nie gekümmert weil ich eben keine Kinder zu versorgen habe.

Es gibbet ja auch so arme Tagelöhner wir mich, die dieses Problem kennen.

Diese feinen Unterschiede kennt man aber wohl erst im Ereignisfall - weil man sich in der Auswahlphase nicht mit solchen Detailproblemen beschäftigt (beschäftigen kann).

@ Schlammtreiber:

Je nach Gestaltung des Arbeitsverhältnisses ist eine Aussage über die Einkommenssituation alleine anhand des Faktes des Versicherungstypes nicht zu treffen ...

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