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Eine Frage zur Besoldungsgruppen

Begonnen von danizach123, 25. April 2013, 20:08:37

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danizach123

Meine Frage ist ist die Tabelle Netto oder Brutto ??

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/

KlausP

Die Tabelle kann nur Brutto sein. Das Netto ist doch bei fast Jedem unterschiedlich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

danizach123


ErDA

Die Tabelle ist Brutto. Als Soldat wird dir ja nur die Lohnsteuer abgezogen. Keine Sozialleistungen.

Nochmal eine bessere Tabelle für dich

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen/Besoldungstabellen2012_2013.pdf

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

danizach123

also ich steig als Ufz ein mit was kann man Monatlich rechnen mit 2012 Euro netto oder les ich das falsch da raus.?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ErDA


danizach123

Sorry war in Eile da ich noch auf Arbeit bin danke für die hilfreichen Kommentare super!!


reppesiz

Meine Meinung: Das Gehalt hinsichtlich der Höhe nimmt jeder unterschiedlich auf. Für die Einen sind 1.500 Euro netto als Einstiegsgehalt extrem viel, zumal man zu der Zeit Rekrut ist und von tuten und blasen kaum bis keine Ahnung hat, für die Anderen sind 1.500 Euro netto für den Aufwand, diese zu verdienen, zu wenig. Es liegt im Auge des Betrachters. Das man bei der Bundeswehr etwas für sein Geld tun muss, wissen wir alle. Da die geleistete Arbeit aber mehr als gut abgegolten wird, und da meine ich nicht nur das monatliche Gehalt, ist die Höhe der Gehälter durchaus ausreichend.

danizach123


ErDA

Besoldungsgruppe A 5, Stufe 1, Tabelle 01.01.2013 - 31.07.2013
Monatsbeträge

Grundgehalt:                 1954.13 €

              
Lohnsteuer:           -  234.58 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: -   12.90 €

Abzüge gesamt:        -  247.48 € (Anteil: 12.7%)
Monats-Brutto:               1954.13 €
netto bleiben:          1706.65 € (Steuerjahr 2013)

Jahresbeträge

Grundgehalt:                23449.56 €

Lohnsteuer:           - 2815.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: -  154.82 €

Abzüge gesamt:        - 2969.82 € (Anteil: 12.7%)
Jahres-Brutto:              23449.56 €
netto bleiben:         20479.74 € (Steuerjahr 2013)
.. A 5 ..   1   2   3   4   Ü5   5   Ü6   6   Ü7   7   8
Grundgehalt:   1954.13 €   2020.83 €   2074.41 €   2126.91 €   2144.41 €   2179.41 €   2208.93 €   2232.99 €   2272.35 €   2285.47 €   2336.87 €
Brutto gesamt:   1954.13 €   2020.83 €   2074.41 €   2126.91 €   2144.41 €   2179.41 €   2208.93 €   2232.99 €   2272.35 €   2285.47 €   2336.87 €
Netto gesamt:   1706.65 €   1754.10 €   1791.94 €   1828.97 €   1841.28 €   1865.82 €   1886.46 €   1903.22 €   1930.63 €   1939.70 €   1975.27 €

ErDA

So nochmal richtig hatte die 2 Kinder vergessen


Besoldungsgruppe A 5, Stufe 1, Tabelle 01.01.2013 - 31.07.2013
Monatsbeträge

Grundgehalt:                 1954.13 €
Ehepartner Beamter:           294.99 €  2 Kinder

              
Lohnsteuer:           -  317.25 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: -   17.44 €

Abzüge gesamt:        -  334.69 € (Anteil: 14.9%)
Monats-Brutto:               2249.12 €
netto bleiben:          1914.43 € (Steuerjahr 2013)

Jahresbeträge

Grundgehalt:                23449.56 €
Ehepartner Beamter:          3539.88 €  2 Kinder

Lohnsteuer:           - 3807.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: -  209.38 €

Abzüge gesamt:        - 4016.38 € (Anteil: 14.9%)
Jahres-Brutto:              26989.44 €
netto bleiben:         22973.06 € (Steuerjahr 2013)
.. A 5 ..   1   2   3   4   Ü5   5   Ü6   6   Ü7   7   8
Grundgehalt:   1954.13 €   2020.83 €   2074.41 €   2126.91 €   2144.41 €   2179.41 €   2208.93 €   2232.99 €   2272.35 €   2285.47 €   2336.87 €
Brutto gesamt:   2249.12 €   2315.82 €   2369.40 €   2421.90 €   2439.40 €   2474.40 €   2503.92 €   2527.98 €   2567.34 €   2580.46 €   2631.86 €
Netto gesamt:   1914.43 €   1960.73 €   1997.78 €   2033.84 €   2045.89 €   2069.81 €   2089.93 €   2106.34 €   2133.04 €   2141.94 €   2176.63 €

KlausP

Zitat von: danizach123 am 25. April 2013, 20:22:37
Also ich bin 25 nicht verheiratet und habe 2 Kinder

Dann erfolgt Ihre besoldung nach A5, die Erfahrungsstufe könnte die 2 oder die 3 sein, das weiss ich aber nicht genau. Zum Familienzuschlag für Ihre Kinder müsste man die genauen Verhältnisse kennen und dann im Besoldungsgesetz/in der Besoldungsordnung nachsehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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