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Eine Frage zur Besoldungsgruppen

Begonnen von danizach123, 25. April 2013, 20:08:37

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Tommie

Erstens ist er mit 25 Jahren nicht in Stufe 1, sondern mindestens in Stufe 2, wenn nicht gar schon (25 Jahre und 3 Monate alt!) in Stufe 3. Dann kommen, wenn er mit den Kindern zusammen lebt, die Kinderzuschläge von zwei mal € 106,89, und mit der Steuerklasse I wäre ich mir auch nicht so sicher ;) !

ErDA

Zitat von: KlausP am 25. April 2013, 20:28:49
Zitat von: danizach123 am 25. April 2013, 20:22:37
Also ich bin 25 nicht verheiratet und habe 2 Kinder

Dann erfolgt Ihre besoldung nach A5, die Erfahrungsstufe könnte die 2 oder die 3 sein, das weiss ich aber nicht genau. Zum Familienzuschlag für Ihre Kinder müsste man die genauen Verhältnisse kennen und dann im Besoldungsgesetz/in der Besoldungsordnung nachsehen.

Bei der Erfahrungstufe war ich mir jetzt nicht sicher...

Ab welchem Alter ist es denn schon die 2??

Und welche wäre es wenn man 28 ist??

ErDA

Zitat von: Tommie am 25. April 2013, 20:31:11
Erstens ist er mit 25 Jahren nicht in Stufe 1, sondern mindestens in Stufe 2, wenn nicht gar schon (25 Jahre und 3 Monate alt!) in Stufe 3. Dann kommen, wenn er mit den Kindern zusammen lebt, die Kinderzuschläge von zwei mal € 106,89, und mit der Steuerklasse I wäre ich mir auch nicht so sicher ;) !

Er ist nicht verheiratet also kann es nur die 1 sein.

Für alles andere ließ doch  bitte alle posts von mir

danizach123

Danke hat mir schon guten Anhaltspunkt geben, super toll das es Leute wie euch gibt die sich die Zeit dafür nehmen weiter so !!!

KlausP

Zitat von: Tommie am 25. April 2013, 20:31:11
Erstens ist er mit 25 Jahren nicht in Stufe 1, sondern mindestens in Stufe 2, wenn nicht gar schon (25 Jahre und 3 Monate alt!) in Stufe 3. Dann kommen, wenn er mit den Kindern zusammen lebt, die Kinderzuschläge von zwei mal € 106,89, und mit der Steuerklasse I wäre ich mir auch nicht so sicher ;) !

Deshalb hab ich mich ja bezüglich es Familienzuschlags auch sehr zurückgehalten:

ZitatZum Familienzuschlag für Ihre Kinder müsste man die genauen Verhältnisse kennen und dann im Besoldungsgesetz/in der Besoldungsordnung nachsehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kuba1982

Moin Moin!

Wenn Ihr hier schon beim Thema Besoldungsgruppen und Einstufung seid, hätte ich da auch ne Frage...

Bin 31, Wiedereinsteiger und werde als OBtsm ab Juli eingestellt. Zur Zeit arbeite ich im öffentlichen Dienst als RettAss und bin A6 Stufe 3. Meine Frage: Werde ich in Stufe 1 gesteckt oder behalte ich meine derzeitige Stufe bei, wenn ich weiterhin als RettAss eingesetzt werde? Oder werde ich meinen Alter entsprechend eingestuft?

Gruß

Ralf

Du wirst mit höherer Erfahrungsstufe eingestellt, weil du mit einem höheren DstGrd kommst.
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Helft mit, dass es so bleibt.


Snake_tde

So, da das ja hier so super geht, Frage ich nun auch :)

Also, ich werde am 02.01.2014 eingestellt als FA, bin 27 Jahre Alt und habe eine Berücksichtigung der Wohnung nach BUKG.

Ist es dann richtig das ich in die Besoldungsgruppe A7 komme?
Welche Stufe wäre es dann?
Und wie sieht das dann mit dem Trennungsgeld aus kommt das noch oben drauf? Muss das dann beim ReFü beantragt werden? Wie ist da der korrekte weg?

Ich danke schoneinmal vielmals für die Mühe:-)

KlausP

ZitatAlso, ich werde am 02.01.2014 eingestellt als FA

Mit welchem Dienstgrad? Das ist die entscheidende Frage bei der Eingruppierung.

ZitatUnd wie sieht das dann mit dem Trennungsgeld aus kommt das noch oben drauf?

Ja

ZitatMuss das dann beim ReFü beantragt werden?

Ja

ZitatWie ist da der korrekte weg?

Das sagt Ihnen dann der ReFü wenn es soweit ist, der wird unter Anderem dafür bezahlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Snake_tde

Hallo KlausP,

danke für die Mühe.

Der Dienstgrad wäre Fw, aber ich bin zunächst ja erst einmal FA, bis ich meine Ausbildung absolviert habe.

reppesiz

Fa ist lediglich ein Zusatz, der sagt, dass du Feldwebelanwärter bist. Dein Dienstgrad ist ein Anderer. Ich gehe mal vom Untersten aus, also Schütze, Flieger, Funker oder was weiß ich. Steht aber auf deinen Papieren drauf.

Snake_tde

Zitat von: reppesiz am 26. April 2013, 11:20:42
Fa ist lediglich ein Zusatz, der sagt, dass du Feldwebelanwärter bist. Dein Dienstgrad ist ein Anderer. Ich gehe mal vom Untersten aus, also Schütze, Flieger, Funker oder was weiß ich. Steht aber auf deinen Papieren drauf.

Also auf der Einplanungsentscheidung steht: Einstellungsdienstgrad Jäger FA
oder steht das genaue dann auch dem Dienstantrittsbescheid?

reppesiz

Da ist dein Dienstgrad: Jäger. Meines Wissens nach der Unterste. Welche Besoldungsgruppe du hast, kann dir KlausP besser sagen.

Ralf

A03 und Erfahrungsstufe 1.
Wobei ja interessant ist, dass nach Änderung des BBesG auch noch andere Zeiten anrechenbar sind:
Kinderziehungszeiten und Familienpflegezeiten können als Erfahrung angerechnet werden. D.h. bis zur Vollendung des 21.Lj kann man nunmehr auch "Erfahrung" aufbauen, wenn man mit unterstem Dienstgrad eingestellt wird.
Generell gilt: Zeiten als Zivildienstleistenden, Bufdi, FWDL, GWDL, Freiw. soziales Jahr, Wehrübungen können von 4 bis 24 Monate anerkannt werden.
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