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Trennungsgeld - Erstantritt SaZ13

Begonnen von Phil92, 24. April 2013, 17:13:08

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Phil92

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin neu hier und habe direkt ein Anliegen. Kurz zu meiner Person ich heiße Philipp bin zum Zeitpunkt des Dienstantritts (1.7.2013) 21 Jahre alt. Ich wohne seit dem 1.11.2012 alleine in einer eigenen Wohnung in der Nähe von Hannover. Jetzt werde ich ja ab 1.7.13 in Munster und nach einem weiterem halben Jahr nach Dresden und danach nach München (UniBw) stationiert sein. Aus privaten Gründen behalte ich aber diese Wohnung hier. Jetzt wollte ich wissen welche Gelder ich bekomme bezüglich Heimreise vom Dienstort nach Hause etc. Bekomme ich dann quasi jeden Monat nach §3 diese ~7Euro pro Tag? Egal ob ich in Munster Dresden oder München bin, dafür dass ich ne eigene Bude noch zu finanzieren habe? Und was kriegt man noch für Gelder für die Heimreise? Ich habe vor mindestens 1x/Woche hin und zurück zu fahren

Wäre super wenn hier ein aktiver ReFü ist oder jemand der sich in der Materie etwas auskennt.

Danke schon im Vorraus :)

LwPersFw

Grundsätzlich gilt erst einmal:

Als Lediger erhalten Sie :

- für jeden vollen Tag der Abwesenheit von der Wohnung Trennungsgeld - ca. 7 Euro/Tag
- 1x im Monat eine Reisebeihilfe für die Fahrt Dienststelle - Wohnung

Da Sie unter 25 sind und TG-Empfänger ist Ihnen eine angemessene unentgeltliche amtliche Unterkunft am Dienstort zu stellen.

Nur wenn dies nicht möglich ist (!!), können Sie ein vom Standort abhängiges monatliches Trennungsübernachtungsgeld erhalten.
Je nach Standort liegt die Spanne zwischen 250 und 550 Euro.
Dafür können Sie dann ein möbliertes Zimmer oder eine kleine Wohnung anmieten.

Voraussetzung dafür ist aber, dass auf Ihrem Einstellungsbescheid sinngemäß steht:

"...wird Ihnen als Ledigen mit Hausstand gem. § 10 Abs. 3 BUKG die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt..."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Phil92

Ich entnehme dem also, dass ich die Stube nicht mit ~100 Euro bezahlen muss und zusätzlich 7 Euro am Tag + eine Heimreise bezahlt bekomme, wenn meine Wohnung hier anerkannt wird, ja? Wie ist das denn mit dieser Heimreise? Kann man sich eine Bahncard 50/100 kaufen und bekommt da ein wenig zugezahlt?

Danke für Ihre Antwort!

LwPersFw

Sie werden Ihre Stube nicht bezahlen müssen...auch wenn Sie es so empfinden werden...

Es wird aber trotzdem zur Anrechnung eines Betrages kommen.

Ab 01.08.2013 gültige Sätze:

– in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,70 Euro
– in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,27 Euro

Dies ist eine gesetzliche Vorgabe für alle die Ledig, unter 25 und damit zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind.

Grundlage ist der § 39 Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz.

Lesen Sie einmal hier : http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39689.msg380743#msg380743

Daneben gibt es noch den sogenannten "Geldwerten Vorteil", da Sie vom Arbeitgeber etwas unentgeltlich (Unterkunft) bekommen.
Deshalb wird Ihnen ein gewisser Betrag auf das Brutto aufgeschlagen und dann versteuert.

Warum das so ist ... lesen Sie die angehängte Datei ... dort die Nr. 2.5.1 und 2.5.2


Zum Thema Bahncard :

Ja, es gibt diese Möglichkeit. Warten Sie aber bis zum Dienstantritt und besprechen dies dann mit Ihrem
zuständigen Rechnungsführer. Denn hier müssen entsprechende Regeln beachtet werden.

Grundsätzlich gilt :

"Die Kosten einer BahnCard sind zu erstatten, wenn die Nutzung gegenüber anderen Fahrpreisermäßigungen
wirtschaftlicher ist und der Kauf daher aus dienstlichen Gründen erfolgt.
Die Kosten einer nicht aus dienstlichen Gründen gekauften BahnCard können auf Antrag erstattet werden,
wenn sie sich vollständig amortisiert haben; eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen."


[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Phil92

Herrje ist das alles kompliziert  :-\ Erstmal vielen Dank! Also stelle ich am besten beim Batallionskommandeur einen Antrag auf Befreiung der GMU-Pflicht damit die Gebühr für die Stube wegfällt auch wenn ich unter 25 bin und damit die Kosten nicht als steuerlicher Vorteil auftreten? Ich möchte lediglich TG sprich diese 7 Euro am Tag für meine Whg und eine kostenlose Stube. Und da wundert man sich wieso so viele Menschen auf Amtsleistungen verzichten... durch diese Bürokratie steigt doch echt kein Laie durch..

LwPersFw

Sie können es mit dem Antrag auf Befreiung versuchen... aber ich habe da wenig Hoffnung...

...denn was ich schrieb wäre meine ganz persönliche Lösung in so einem Fall...

Befreiungen von der GMU werden in der Regel nur durchgeführt, wenn der Soldat
im weiteren Standortbereich eine Wohnung hat. Dies machte im Rahmen des
"normalen" Bundesumzugskostengesetzes auch Sinn.

Nur wie ich ja schrieb...seit in Kraft Setzung des "Strukturerlasses zur UKV" in 2003
und dessen Ausdehnung auch auf Einstellungen als SaZ in 2004 - gibt es nuneinmal
Fälle wie Ihren. Und dies sind in den Jahren keine Einzelfälle mehr...

Sie können ja meinen Lösungsvorschlag als Anlage zu Ihrem Antrag nutzen.
Vielleicht können Sie ja den zuständigen Kommandeur überzeugen...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Phil92

Na da bin ich doch mal optimistisch ;) Man muss alles nur ein wenig schön verpacken, bisschen Paragraphenreiterei und ein netter Eindruck und dann läuft das hoffentlich :)

kr3ator

Abend, liege grade auf meiner Stube und muss feststellen das ich fast das selbe Problem habe!

Bin SaZ 8 und muss jede Woche von Berlin nach Gera zur AGA pendeln.
Jetzt frage ich mich auch, was steht mir zu, was kann ich beantragen.

Nun würde ich mich auch sehr freuen, wenn evtl ein erfahrener Soldat mich aufklären würde!
... also wenn ich es richtig verstanden habe steht uns Trennungsgeld a 7€ pro Tag sowieso eine Heimreise pro Monat zu?

Mfg

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Ralf

Fragt doch mal eure Refüs, BwDLZ oder wer immer in euren Dienststellen dafür verantwortlich ist. Die bekommen jeden Tag sogar ein Gehalt, um solche Fragen direkt auf die Person zugeschnitten sachgerecht zu beantworten.
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