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totale verweigerung

Begonnen von nobody, 11. Oktober 2005, 23:44:17

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Nicole

Zitat von: Flexscan am 12. Oktober 2005, 22:10:02



In Bezug auf die Kameraden Feldjäger gebe ich meinem Vorredner recht, man sollte es tunlichst unterlassen, sich mit diesen anzulegen macht sich nicht gut für die Gesundheit und die Personalakte.



Das seh ich auch so! He he!! ;)

Flexscan

#16
Zitat von: diodon-IV am 12. Oktober 2005, 22:16:43
Hallo, gehts denn???

Nochmal, wir sind keine Knüppelschwinger!!!




aber mit Samthandschuhen geht ihr auch nicht grade vor....... (was auch gut so ist)
MkG Flex
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Nicole

Zitat von: Flexscan am 12. Oktober 2005, 22:31:03

aber mit Samthandschuhen geht ihr auch nicht grade vor....... (was auch gut so ist)


Ich für meinen Fall besitze gar keine Samthandschuhe (sähe auch ein bischen komisch aus)

 ;)

Oh, mann, was ist denn heute mit mir los!  :-X

diodon-IV

Samthandschuhe wären ja auch übertrieben - und ich besitze übrigens auch keine.


Timid

#19
ZitatHolt man da dann die Wache oder die Feldjäger?

Entweder den Disziplinarvorgesetzten (da dieser ja eigentlich für vorläufige Festnahmen in seiner Einheit zuständig ist), die Feldjäger (wenn sich gerade das nächste Feldjägerdienstkommando im Nachbargebäude befindet, wobei man dann vermutlich ganz inoffiziell mal da anfragen würde, ob die nicht "zufällig" in Stube X an demunddem Soldaten eine "Übung" durchführen wollen mit dem "Übungsziel", einen den Gehorsam verweigernden Soldaten vorläufig und notfalls unter Anwendung des UZwaGBw festzunehmen) oder die Wache (wenn keine dieser beiden Möglichkeiten in vertretbarer Zeit gegeben ist). Erst wenn das alles nicht möglich ist (z.B. im Biwak), wird der Soldat dann von einem anderen Vorgesetzten (auf Grund eigener Erklärung, Dienstgrad, Dienstposten [Zugführer o.ä.] oder besonderem Aufgabenbereich [UvD, Leitender des Biwaks]) vorläufig festgenommen nach §21 WDO oder §127 StPO.

ZitatOder wer derjenige solange von der Wache eingsperrt bis die Feldjäger kommen?

Derjenige würde wohl nach §21 WDO vorläufig festgenommen und kann dann, zur Wahrung der Disziplin, bis zum Ende des folgenden Tages festgehalten werden, wenn ich das richtig verstanden habe.
In der Zeit könnte dann z.B. ein Haftbefehl erwirkt werden oder zumindest mit der Einleitung/Durchführung eines Disziplinarverfahrens durch KpChef oder BtlKdr begonnen werden.


Zitatwenn ein gwdler nicht zum dienst erscheint wird er ja irgendwann zu hause von den feldjägern besucht. dürfen die den einfach zu hause packen und mitnehmen, oder muss das die polizei bis zum kasernentor erledigen , oder läuft das ganz anders?

Wie diodon-IV schon schrieb, werden die Feldjäger eventuell auf die Hilfe der Polizei (und, je nach Tatbestand, auch der Staatsanwaltschaft) angewiesen sein, so wie manchmal auch umgekehrt. Sobald der Delinquent aber festgenommen wurde, werden alles weitere wohl nur die Feldjäger regeln - also auch den Transport vom Ort der Festnahme/der zuständigen Polizeiwache zum "Bestimmungsort" (Kompaniegebäude, Cafe Viereck). Es sei denn, die zivile Polizei ist so nett, und liefert den Soldaten direkt "frei Haus" in der Kaserne ab (weil z.B. das Warten auf die Feldjäger länger dauern würde als die Fahrt zur Kaserne).

(Und die neuen Fahrzeuge vom Furhparkservice sind tatsächlich schick - die alten oliven Feldjägerkisten haben aber auch was :D)

Zitatdürfen feldjäger die waffe eigentlich außerhalb von militärischem gelände benutzen?

Wenn nicht, würden sie außerhalb militärischer (Sicherheits-)Bereiche keine Waffe tragen ;)

Zitatwas für kompetenzen haben feldjäger überhaupt außerhalb von mil.gel.?(z.B. gwdler randaliert am bahnhof, muss der dann sich von einem feldjäger festhalten lassen und papiere zeigen oder nicht?)

Wie schon geschildert: Feldjäger im Dienst sind (im Prinzip) jedem anderen Soldaten (auch gegenüber Offizieren) vorgesetzt und können diesem Anweisungen/Befehle erteilen und diese notfalls mit den durch das UZwaGBw und den Dienstherrn zur Verfügung gestellten Mitteln (bis hin zur Anwendung von Schusswaffen) durchsetzen.


Zitat(Ironie an) Wird das jetzt nen Thread hier nach dem Motto wie kann ich die 9 Monate angenehm hinter mich bringen? (Ironie aus)

Bei der Fragestellung klingt es mehr nach einem Thread "wie mache ich mir die 9 Monate so UNangenehm wie nur irgend möglich und versaue mit bei minimalstem Kraftaufwand mein polizeiliches Führungszeugnis und meine komplette Zukunft?" ...


Zum Schluss dann noch ein paar Sachen zur "Ehrenrettung" der Feldjägertruppe:
- Die Jungs und Mädels dort sind keine Schläger. Die wollen genausowenig wie jeder andere Soldat, dass sie sich mit irgendwelchen Kameraden rumärgern müssen. Und wenn dann doch mal ein Schlagstock/Tonfa ("Rettungs- und Mehrzweck-Stock" klingt irgendwie ... doof ;) ) zum Einsatz kommt, dann nur im Rahmen des UZwaGBw. Und wenn es soweit ist, dann liegt das bestimmt nicht an den Feldjägern, sondern weit eher an deren Gegenüber ...
- Auch wenn solche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsmessungen in MSBs/T-Bereichen (ja, hab ich schon erlebt) unbeliebt bei der Truppe sind und als "störend" empfunden werden - wenn der Dienstherr gewollt hätte, dass jeder dort rumrasen kann, wie er will, dann hätte er nicht entsprechende Vorschriften aufgestellt, oder? ;) Und letztlich wäre sowas auch nicht nötig, wenn sich jeder Soldat an solche Kleinigkeiten halten würde.
Gleiches gilt auch z.B. für allgemeine Fahrzeugkontrollen durch die Feldjäger. Wenn man davon ausgehen könnte, dass sich jeder Soldat an die Spielregeln hält, dann wäre sowas nicht nötig.
- Letztlich darf man nicht vergessen, dass es nicht Job der Feldjäger ist, der restlichen Bundeswehr den Tag zu vermiesen und den Dienst zu erschweren. Es ist schlicht deren Auftrag, die (in Vorschriften und Befehle verpackten) Wünsche des Dienstherrn umzusetzen und ihre Umsetzung zu kontrollieren.
- Und schließlich sind die Feldjäger nicht die "bösen Buben". Wenn man sie braucht, dann sind sie da, um einem zu helfen - sei es bei einem Unfall mit einem Bundeswehr-Kfz (auch außerhalb der "regulären" Dienstzeit), sei es bei einem Gelöbnis (siehe Köln letzten Monat oder regelmäßig im Bendler-Block), bei dem sich mal wieder irgendwelche Chaoten und Unruhestifter unters Volk gemischt haben.
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schlammtreiber

Zitat von: Timid am 13. Oktober 2005, 13:42:49
wobei man dann vermutlich ganz inoffiziell mal da anfragen würde

Naja, mal ehrlich. Ganz inoffiziell würde man diese Sache auf dem kleinen Dienstweg lösen. Gaaaaaaaanz gewaltfrei natüüüüürlich  ::)
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mailman

Mal ne andere Frage

Darf man die Feldjäger wenn sie Kaserne im BwKfz verlassen (ohne Blaulicht also ganz normal) nach dem Fahrauftrag fragen wenn man Torposten ist? Ich hab das einmal gemacht und der Feldwebel hat mich ziemlich angemacht und angebrüllt was das den soll.

Timid

#22
Hey, die haben sich auch an die Vorschriften zu halten ;) Und wenn die Vorschrift besagt, dass ein Bundeswehrfahrzeug nur mit gültigem Fahrauftrag außerhalb der Kaserne bewegt werden darf und der Torposten die Gültigkeit der Fahraufträge für die Fahrzeuge, die die von ihm bewachte Kaserne verlassen wollen, zu kontrollieren hat, dann muss auch der Feldjäger den Fahrauftrag vorzeigen.

Wäre natürlich interessant, mal zu wissen, wie es in der Situation mit dem Vorgesetztenverhältnis aussieht ...
- Der Feldjäger könnte wahrscheinlich nicht auf seine Rechte gemäß VVO pochen, da er ja so gesehen nicht als Soldat im Feldjägerdienst betroffen wäre, sondern als gewöhnlicher MKF.
- Der Torposten wiederum hat einen fest definierten Auftrag, der da (u.a.) lautet, ausfahrende Dienst-Kfz auf die Gültigkeit des Fahrauftrages hin zu kontrollieren. Insofern befindet sich der Torposten im Recht und könnte dem Feldjäger entsprechende Befehle/Anweisungen erteilen, solange der Auftrag des Torpostens dies rechtfertigt.

Der Feldjäger hätte also in der Situation überzogen reagiert und hätte dem Torposten in dem Moment nicht mit seiner Stellung gemäß VVO "Probleme" machen können, während der Torposten rechtmäßig gehandelt hat. Sehe ich das so richtig?
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diodon-IV

@ Timid und Schlammtreiber:

Der "kurze" Dienstweg ist heutzutage nicht mehr, insbesondere nicht bei solchen Geschichten - der Wehrbeauftragte würde sich bedanken... Übrigens bei uns muß jeder Einsatz dokumentiert werden und das passiert auch, der Spielraum ist da nicht mehr wirklich groß.

@ mailman:

Da hat sich der Kamerad Feldjäger aber weit aus dem Fenster gelehnt. Natürlich muß er der Wache bei der "normalen" Ausfahrt ohne Sonderrechte nach StVO seinen Fahrauftrag vorzeigen, genauso wie bei der Einfahrt der Truppenausweis vorgezeigt werden muß, wenn der Torposten das will.

Timid

#24
Zitat von: diodon-IV am 13. Oktober 2005, 14:06:05Der "kurze" Dienstweg ist heutzutage nicht mehr, insbesondere nicht bei solchen Geschichten - der Wehrbeauftragte würde sich bedanken... Übrigens bei uns muß jeder Einsatz dokumentiert werden und das passiert auch, der Spielraum ist da nicht mehr wirklich groß.

Gut, dann anders: Z.B. der UvD würde beim UvD (Telefonposten, was auch immer) im Feldjägerdienstkommando anrufen, da dieses näher am Gebäude liegt als die Wache und andere Vorgesetzte derzeit nicht (in angemessener Zeit) erreichbar sind, und denen die Situation schildern - "ich hab hier ein Problem, Soldat X verweigert den Gehorsam und gefährdet die Disziplin im Block".

Was gäbe es da für Möglichkeiten? Würden die Feldjäger
- eingreifen müssen (da es sich offensichtlich um einen Verstoß gegen SG und WSG handelt, die Disziplin in der Einheit gefährdet und kein direkter Vorgesetzter dieser Einheit erreichbar ist, auch wenn UvD und Wache die vorläufige Festnahme durchführen könnten);
- eingreifen können (da der UvD und die Wache die vorläufige Festnahme durchführen könnten);
- außen vor bleiben müssen (da der UvD nach VVO die vorläufige Festnahme durchführen könnte und daneben die Wache den einzig rechtmäßigen Ordnungsdienst in der Liegenschaft darstellt und derartige Vergehen somit in ihren Aufgabenbereich fallen)?
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diodon-IV

Also UvD und vorläufige Festnahme halte ich im Zweifel (meist ist der UvD ein Mannschaftsdienstgrad) für eher grenzwertig.

Bei einem solchen Unterstützungsersuchen würden wir wohl entsprechend mit der Entsendung einer Streife reagieren und entsprechend eingreifen, also ggfls. tatsächlich die vorläufige Festnahme aussprechen und durchsetzen, sofern der Soldat seiner Gehorsamspflicht nicht nachkommen würde.

Genausogut könnte dies auch die Wache.

Allerdings halte ich es für vertretbar in einem solchen Fall den DiszVorg zu informieren und auf diesen zu warten, es entsteht schliesslich kein Schaden. Anders sieht es natürlich aus, wenn das Verhalten bereits anfängt Wirkung auf bisher unbeteiligte zu entfalten (ist jetzt übertrieben: Richtung Meuterei).

Grundsatz sollte immer bleiben: Zuerst mit dem geringstmöglichen Einsatz an Mitteln das vorgegebene Ziel zu erreichen versuchen, soll heißen: wenn möglich das Ganze "einheitsintern" lösen.

Timid

#26
ZitatGrundsatz sollte immer bleiben: Zuerst mit dem geringstmöglichen Einsatz an Mitteln das vorgegebene Ziel zu erreichen versuchen, soll heißen: wenn möglich das Ganze "einheitsintern" lösen.

Deswegen die Annahme mit den "in angemessener Zeit" nicht erreich-/rufbaren Vorgesetzten. Also beispielsweise, wenn die Dienstgrade ab Uffz aufwärts alles Heimschläfer sind und wenigstens eine halbe Stunde in die Kaserne fahren müssten.
In solch einer Situation wäre es mir, als UvD, auf jeden Fall lieber, wenn da schon vorher jemand eingreift (Wache, ein zufällig vorbeilaufender Angehöriger einer höheren Dienstgradgruppe, Feldjäger, wer auch immer). Einfach, damit der Soldat so schnell wie möglich vom Rest der Einheit getrennt werden kann und ihm somit die Möglichkeit genommen wird, seine Kameraden durch seine Taten oder Worte negativ zu beeinflussen.


Danke jedenfalls für die Antwort - wieder was gelernt  :D
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schlammtreiber

Seht es mal realistisch: Gruppenführer zieht den Kerl am Kragen aus dem Bett.
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nobody

Seht es mal realistisch: Gruppenführer zieht den Kerl am Kragen aus dem Bett.
Zitat

sollte er aber besser nicht, denn wenn der bettmensch nicht ganz dumm ist (ok ist er ja schon wegen der ganzen aktion'),
gibts wohl ne beschwerde oder anzeige, wohlgemekt mit sehr guten erfolgsaussichten wegen "darf-ich-sie-anfassen-pfllicht". mit welcher bestrafung/disz. maßnahme hätte der gruppenführer bei der aktion denn schlimmstenfalls zu rechnen?

wolverine

Schlimmstenfalls? Entlassung gem. § 55 Abs. 5 SG innerhalb der ersten vier Dienstjahre.
Wenn nicht unbedingt Gefahr im Verzug ist, würde ich so etwas schlicht dem Chef melden und der übt dann seine Disziplinargewalt bis zur Festnahme aus. Warum soll man sich ohne Not in Situationen bringen, die man hinterher nicht mehr händeln kann? Es wirkt doch viel souveräner, wenn man es sauber und sicher macht und letztendlich das gleiche Ergebnis dabei herauskommt.
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