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T6 gemustert - Wiederbewerbung?

Begonnen von mops, 03. Mai 2013, 17:05:44

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wolverine

Sie haben sich als Offizier beworben und nicht als Lehrgangsteilnehmer für vier Monate. Wie kommen Sie darauf, dass da für Sie andere Maßstäbe gelten als grundsätzlich auch für den Truppenoffizier der Infanterie?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Nein, es geht nicht drum ,dass die Belastung als Meteorologe übermäßig hoch wäre. Aber die Vorschrift lässt eben die Einstellung mit T6 nur unter ganz besonderen Bedingungen zu.
Fakt ist, dass das Knie schon verschlissen ist und das wird auf die Dauer eh schon nicht besser und der militärische Dienst verstärkt den Verschleiß noch.
Außerdem trägt die Bundeswehr alle Gesundheitskosten solange du Soldat bist- also würde sie auch für die Folgekosten der Arthrose aufkommen falls sie dich einstellt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Ist Arthrose Knorpelschwund ?
Also Osteoporose ? Den gleichen Dreck hab ich ja auch im Knie. Oh man langsam mach ich mir ins Hemd mit dem 90/5 für den MilFD.

mailman

Das ist eine Abnutzung des Gelenkes. Kann auch durch Knorpelschaden kommen. Wenn du nur einen Knorpelschaden hast, dann ist das erst mal nicht so tragisch, komtm halt drauf an welcher Grad.

Aber wenn es bei Dir so schlimm gewesen wäre, hätte man dich ja gar nicht eingestellt.

ulli76

Nein- Arthrose ist Gelenkverschleiss. Osteoporose ist ganz grob gesagt, ein zu schwach gebauter Knochen.

Du bist ja schon mit dem Schaden eingestellt worden und hattest bisher keine Probleme- da bestehen durchaus Chancen für eine Ausnahmegenehmigung.
Was auch regelmäßig mitbetrachtet wird, ist die Ursache.
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Rollo83

Ich glaub ehr die Bw braucht extrem dringend Soldaten in meiner AVR, das ist sicherlich auch der Hauptgrund wieso man mich zum MilFD machen möchte. In anderen AVR's wäre ich kläglich gescheitert, da bin ich mir ziemlich sicher.

Das frag ich Montag mal meinen neuen Personalführer.

BSG1966

Ich BIN Mediziner. Und siehe oben. Man kann es konservativ behandeln, aber nicht heilen. Wie gesagt, Physiotherapie, Bandagen, irgendwann Schmerzmittel, irgendwann OP - alles ne Frage der Zeit. Beim Auto kann man Verschleiß auch nicht einfach wegbeten.

BSG1966

Zitat von: Snake_tde am 03. Mai 2013, 18:13:56
Die Frage ist ob sich das behandeln lässt ohne OP das würde ich mal in Erfahrung bringen.
Bin da leider auch kein Mediziner :-(

Das fehlende Zitat zum obigen Beitrag.

mops

Danke fuer eure Ratschlaege :-) aber jetzt fuehle ich mich dennoch nicht besser! Alles doof :-(

Lumpy

Jetzt mal unabhängig von den Erfolgsaussichten, kann sie keine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Zu verlieren hat sie doch eh nichts.

ulli76

Natürlich kann sie nen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
Achso- in dem Fall gibt es ja noch ein Problem, was Rollo z.B. nicht hat: Die Borddienstverwendungsfähigkeit.
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Rollo83

Wer ist denn sie?
Die Ausnahmegenehmigung beantragt wenn der Musterungsarzt/Truppenarzt und nicht der Patient.
Wenn der Arzt sich dagegen entscheidet dann wird auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt. Zack, Ende.

Rollo83

Argh ich hab mich falsch ausgedrückt. Den Antrag stellt der Arzt im Namen des Patienten so meinte ich das natürlich. Entscheiden wird's ja dann vom LSO.

ulli76

"Sie" ist die TE.
Doch, auch der Soldat kann einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen- genauso wie sein DV und sein Truppenarzt/Musterungsarzt.
Es sind auch schon Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, die der Truppenarzt nicht befürwortet hat.

Der Truppenarzt kann sowohl den Antrag selber stellen (macht er aber meist nicht, da er ja nicht weiss, wie dringlich der jeweilige DV die Tauglichkeit will) als auch lediglich eine Stellungnahme schreiben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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