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UTE - Ausnahmen für FA

Begonnen von pzgren88, 05. Mai 2013, 18:51:33

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pzgren88

Hallo alle Miteinander :)

Habe schon etwas gesucht und bin dadurch etwas schlauer geworden, aber eben nicht zu 100%.

Folgendes:
Wir alle kennen die Regelung zum tragen des Dienstanzugs nach der UTE (Hochzeit, Anlässe usw...) in AUSNAHMEFÄLLEN auch der FA.

Was sind solche Ausnahmefälle?

Warum die Frage?
z.B zu einem Tag der offnen Tür in der ehemaligen Einheit, findet gleichzeitig ein Kameradentreffen statt, die zusammen viele Einsatzmonate bestritten haben. Einige sind noch aktiv, andere ausgeschieden.
Um die Einheitlichkeit und die alte Zeit aufleben zu lassen, wollen die ehemaligen dort auch im FA aufschlagen. Alle haben eine allg. gültige UTE ihres LdKdo's erteilt bekommen.

Ist dies ein solcher "Ausnahmefall" in dem man im FA aufschlagen darf?

Ich selbst besitze z.B gar keinen vollständigen DA, lediglich das ganze Klimbim habe ich aus meiner aktiven Zeit noch als Erinnerung behalten. Sehr wohl habe ich aber, auch bedingt durch damalige Zukäufe, einen vollständigen FA.

Wäre für etwas mehr Aufschluss sehr Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Ein Grenni :)
Obergeneral Hauptstabsgefreiter a.D , d.R :))
1.04.04-30.03.12

HG z.S.

Wenn das LKdo für den Anlass eine UTE erteilt hat (die Dauer-UTE würde dafür ja eh nicht greifen), dann sollte auf dieser UTE eigentlich draufstehen, welcher Anzug erlaubt ist (DA oder FA).

Ich würde also einfach beim Aussteller der UTE nachfragen.

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