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Mit 30 in die Mannschaftslaufbahn ?

Begonnen von Macanzie, 20. Mai 2013, 20:47:15

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Macanzie

Ist mir echt peinlich, vergesst den Beitrag eins weiter oben, ich hab keine Ahnung was ich da zusammen getippt habe. :( Mir ist der Unterschied zwischen Truppen und Fachdienst schon klar und das ersteres eh nicht in Frage kommt. Ich sollte nicht wichtiges zwischen Tür und Angel schreiben. ;(

Mir wurde auch FW Fachdienst angeboten (hab bis dahin einen verwertbaren Zweitabschluss), nur sofern es sich machen lässt, würde ich ehr Mannschaftslaufbahn nehmen wenn dies eine etwas mehr 'grüne' Einteilung mit sich bringt. Wo beim Heer (oder Marine) wäre denn eine Verwendung ausserhalb des Stabsdienst am meisten gegeben? Mein WDB hat mir immer die Gebirgsjäger anbieten wollen.  Aber ich glaub das ist nicht so mein Ding. ;)

apollo98

Dein KB kann dir überhaupt nichts anbieten. Der nimmt nur deine Unterlagen, prüft diese und leitet sie weiter.

Du solltest dich für die Feldwebellaufbahn bewerben.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

meister_racer

Zitat von: KlausP am 25. Mai 2013, 23:06:51
ZitatAlso nach der AGA, kann ich da doch ausserhalb wohnen oder?

Als über 25jährige sind Sie nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, im Gegenteil, wenn Sie in der GU wohnen wollen, müssen Sie das beantragen.

Warum gibt es diese Regel mit der Gemeinschafsunterkunft überhaupt(wozu dient sie)? Ehrlich gesag hält sie mich etwas davon ab zur BW zu gehe denn ich möhte doch nach Dienstschluss Freunde und meine Freundin mit nach Hause nehmen können. Oder darf in die Gemeinschaftsunterkunft jeder rein und man hat sein eigenes Zimmer

Vg
Meister_Racer

Ralf

Was genau ist die Frage? Wofür dient was? Die GU selbst? Sie dient dem Alimentationsprpnzip: der Dienstherr stellt dir alles das, was du zum Leben brauchst, zur Verfügung: Wohnen, Essen, med. Versorgung...

Wenn du nach Dienstschluss machen willst was du möchtest, kannst du dir eine Wohnung außerhalb anmieten. Das steht dir ja frei und verbietet keiner. Da kannst du nach Hause nehmen, so viele Freundinnen wie du möchtest.
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schlammtreiber

Um mal ein verbreitetes Missverständnis zu beseitigen: "bis 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet" heisst bei SaZ (anders als bei früheren Grundwehrdienstleistenden) NICHT etwa, dass man nur in dem kleinen Zimmerchen in der Kaserne lebt und dort quasi eingesperrt ist, auch wenn es sich so anhört.

Es heisst lediglich, dass der Soldat "offiziell" dort seinen Hauptwohnsitz hat, also dort gemeldet ist. Natürlich hat er außerhalb der Kaserne ganz normal seine Wohnung (kriegt ja auch ein volles Gehalt, um diese bezahlen zu können). Er fährt wie jeder andere Mensch nach Feierabend nach Hause zu Frau und Kindern oder geht seinen Hobbies nach, trifft sich mit Freunden, hat ein Privatleben.

Und selbst die "reine Anmeldung in der Kaserne" kann wegfallen, wenn man es beantragt (sog. "Heimschläfer"), dann wohnt man auch ganz offiziell nicht mehr in der Kaserne.

Ich kannte nur extrem (!) wenige SaZ, die wirklich und tatsächlich in ihrer Stube in der Kaserne lebten.
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F_K

ZitatWarum gibt es diese Regel mit der Gemeinschafsunterkunft überhaupt(wozu dient sie)?

Diese Regel dient dazu, das SteuerGELDER zum Bau dieser Unterkünfte ausgegeben werden dürfen / müssen.

Sonst dürfte der Dienstherr keine Unterkünfte bauen - dass dies ggf. problematisch wäre, ist doch wohl offensichtlich?

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