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Ablöseantrag während des Studiums

Begonnen von rudi_123, 28. Mai 2013, 19:51:09

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rudi_123

Hallo Bundeswehrforum-User,

ich bin Fähnrich des Heeres und studiere Maschinenbau an der HSU-HH in Hamburg. Leider drohe ich aus dem Studium zu fliegen, weil ich in einem Fach bald die letzte Prüfung absolvieren muss.

Jetzt habe ich hauptsächlich zwei Fragen.

1. Wenn ich in der letzten Prüfung durchfalle, was passiert dann genau? Also wird mein Vertrag dann noch verlängert? Werde ich sofort entlassen?

2. Wenn ich einen Ablöseantrag stelle, was für Folgen hat das? Ich würde nämlich gerne Maschinenbau zivil in meiner Heimatstadt studieren und wenn ich einen Ablöseantrag stelle, dann könnte ich doch aus dem Dienst entlassen werden ohne im Studium durchzufallen.

Vielen Dank schonmal für eure Mühe und eure Antworten  :)

Andi

Da du gemäß deines Dienstgrades in deinem ersten Studienjahr sein müsstest stell an deinen Personalführer auf dem Dienstweg einen Antrag auf Studienfachwechsel, dann kannst du - sofern möglich - einen neuen Studiengang von vorne beginnen. Das funktioniert aber nur im ersten Studienjahr.
"Abgelöst" wirst du nicht so einfach. Dein Auftrag heißt studieren. Solltest du durchs Studium fallen bleibt deine Dienstzeit so, wie sie derzeit festgesetzt ist und du wirst bis zu deinem Dienstzeitende gemäß deines Personalführers eingesetzt.

Gruß Andi
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dunstig

1. Du wirst exmatrikuliert werden und dann entsprechend deine Restdienstzeit an einem Standort (zumeist deiner Wahl) mehr oder weniger spannend verbringen.

2. Sollte dem Ablöseantrag stattgegeben werden, dann passiert eigentlich genau das selbe. Du wirst aus dem Universitäts-Betrieb ausgeschleust werden und verbringst deine Restdienstzeit an einem Standort, mit dem Vorteil, dass du wie du selber festgestellt hast, nicht rausgeprüft wurdest. Allerdings nimmst du dir die Möglichkeit, die Prüfung noch zu bestehen.

Da die festgesetzte Dienstzeit zumeist vier Jahre beträgt, wirst du aber einiges an Zeit verlieren. Die Möglichkeit einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen, ist dir jedoch gegeben. Allerdings meinte unser Chef, dass diesen im Moment relativ selten stattgegeben wird. Dazu kann dir dein Gruppenleiter allerdings genaueres sagen.

Aus persönlichem Interesse: Darf ich fragen um welches Fach es sich handelt und warum du dir nicht zutraust, in der Ministerprüfung zu bestehen? Kannst mir auch gerne per PN antworten.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

dunstig

Zitat von: Andi am 28. Mai 2013, 20:02:45
Da du gemäß deines Dienstgrades in deinem ersten Studienjahr sein müsstest stell an deinen Personalführer auf dem Dienstweg einen Antrag auf Studienfachwechsel, dann kannst du - sofern möglich - einen neuen Studiengang von vorne beginnen. Das funktioniert aber nur im ersten Studienjahr.
"Abgelöst" wirst du nicht so einfach. Dein Auftrag heißt studieren. Solltest du durchs Studium fallen bleibt deine Dienstzeit so, wie sie derzeit festgesetzt ist und du wirst bis zu deinem Dienstzeitende gemäß deines Personalführers eingesetzt.

Gruß Andi

Doch, die Möglichkeit einen Antrag auf Ablösung aus dem Studium zu stellen, gibt es. Es gab einige, die diese Möglichkeit im letzten Jahr wahrgenommen haben.

Vielleicht kann ein Mod den Beitrag in meinen vorherigen einfügen. Die Edit-Funktion gibt es ja leider immer noch nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

miguhamburg1

@ dunstig, der Fragensteller schrieb doch, dass er Maschinenbau studiert ...

dunstig

@miguhamburg1: Das habe ich durchaus gelesen. Deswegen habe ich nicht nach dem Studiengang gefragt, sondern nach dem Fach, in welchem er durchzufallen droht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

rudi_123

Erstmal Danke für die schnellen und informativen Antworten.

@dunstig: Das Fach ist Informatik und die Prüfung ist so ein blöder Multiple-Choice-Test mit Minus Punkten. 8 von 20 Punkten braucht man, dann kreuzt man 8 Fragen an bei denen man sich recht sicher ist. Wenn aber eine falsche dabei ist, dann bedeutet das "durchgefallen".
Der Studiengang Maschinenbau gefällt mir eigentlich sehr gut.
So ein Ablösungsantrag wäre eine sichere Möglichkeit Maschinenbau weiter zu studieren ohne auf das "Glückspiel" bei dem Multiple-Choice-Test zu hoffen.

Ich wollte einfach mal alle Optionen abwägen und mich informieren, bevor ich irgendwelche Schritte über meinen Vorgesetzten einleite.

Jetzt würde ich gerne nochmal ein bisschen nachhaken.
Du sagtest, dass einige so einen Antrag gestellt haben. Ich habe gehört, dass dabei auf Nichteignung zum Offizier laut §55 (4) plädiert wird und man dann nach einiger Zeit entlassen wird, also nachdem es durch die OPZ in Köln bearbeitet wurde. Stimmt das oder muss ich dann bis zum Ende meines aktuellen Vertrages noch Dienst in einer Einheit tun. (Ich glaube der Vertrag ist auf 3Jahre Dienstzeit gesetzt und wird erst mit dem Bachelor auf 13 Jahre verlängert.)
Das wäre gut zu wissen, dann könnte ich in diesem Fall schon ein bisschen voraus planen, zum Beispeil eine Wohnung suchen etc.

Danke nochmal für eure zahlreiche Hilfe.

Ralf

Im ersten StudJahr kannst du bei Vorliegen mangelhafter Leistungen einen Antrag auf Wechsel des StudGanges stellen.
Deine StudFachBerGrpLtr muss diesen bewerten und eine Stellungsnahme abgeben, ob ein Scheitern im derzeitigen StudGang wahrscheinlich ist und ob eine Wahrscheinlichkeit gegeben ist, ob du den neuen StudGang bestehen könntest (incl. Votum der aufnehmenden Fakultät).
Dem kann seitens der PersBearbSt stattgegeben werden. Auch muss im aufnehmenden StudGang Kapazität vorhanden sein.
Es kann aber auch auf eine Ablösung vom Studium herauslaufen mit Entlassung nach Ablauf der derzeit festgesetzten Dienstzeit.
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KlausP

ZitatIch glaube der Vertrag ist auf 3Jahre Dienstzeit gesetzt

Steht doch in Ihrer aktuellen Dienstzeitfestsetzung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kormoran

Du wirst auf jeden Fall deine Offizierausbildung weitermachen (OL2, wenn noch nicht geschehen) und OL3 und wirst dann auf einem freien Dienstposten eingesetzt. Alle bisherigen Laufbahnplanungen sind hinfällig, du wirst die restliche Dienstzeit dort eingeplant, wo Bedarf ist.

rudi_123

Die Frist für einen Wechselantrag ist schon abgelaufen. Diese Option ist deswegen leider nicht mehr verfügbar.

Ralf

#11
Die Frist für den StudGangWechsel endete am 30.April.
Und nun keine 4 Wochen später fällt dir das ein, dann ist dir wirklich nicht zu helfen? Oder gab es vorher keine Erkenntnisse? Dann würde sich die Frist verlängern bis zum 31. Juli.

Unbeschadet dessen läuft die Frist auf Ablösung vom Studium bis Beginn des 2. StudJahres.
ZitatEine vorzeitige Beendigung des Studiums wegen fehlenden Studienerfolges kann auf Antrag des oder der studOffz/OA oder auf Vorschlag des oder der zuständigen Disziplinar-vorgesetzten bis zum Beginn des zweiten Studienjahres erfolgen.
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dunstig

Zitat von: Kormoran am 28. Mai 2013, 21:33:00
Du wirst auf jeden Fall deine Offizierausbildung weitermachen (OL2, wenn noch nicht geschehen) und OL3 und wirst dann auf einem freien Dienstposten eingesetzt. Alle bisherigen Laufbahnplanungen sind hinfällig, du wirst die restliche Dienstzeit dort eingeplant, wo Bedarf ist.

Zwei Kameraden von mir sind nicht mehr auf den OL geschickt worden, sondern sitzen ihre restliche Dienstzeit in einer Einheit ab. Das ganze hat sich bei den beiden auch nicht wirklich nach dem Bedarf gerichtet, sondern nach der heimatnähe. Es kann natürlich sein, dass das Vorgehen das ich im letzten Jahr mitbekommen habe, nicht das übliche ist. Vermutlich gibt es auch Unterschiede im Vorgehen je nach TSK.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BSG1966

Man kann sich halt auch einfach mal am Schlüpper reißen und die Prüfung bestehen. Klar, klingt leichter als es ist, aber ich hab auch zwei Prüfungssituationen gehabt, bei denen ein Nichtbestehen das vorzeitige Ende des Studiums bedeutet hätte. Bestehen und Sie müssen sich über sowas gar keinen Kopp machen.

Kormoran

Wir haben momentan einen OFR (hat sich ebenfalls aus dem Studium ablösen lassen) in der Einheit, der geht demnächst auf OL3. So war auch die generelle Information bei einem Vortrag des (damals noch) PersAmtes. Außerdem hat er von zwei Kamerade erzählt, die während des Studiums ihre Beförderung abgelehnt hätten und abgelöst wurden - auf welcher rechtlichen Grundlage das beruht wusste er aber nicht.
Aber wahrscheinlich hängt das weitere Prozedere vom Einzelfall oder von der Restdienstzeit ab...