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Welche Führerscheine erwarten mich?

Begonnen von MichaelStroz, 04. Juni 2013, 19:27:52

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MichaelStroz

Hallo neue Kameraden, ich bin zum 01.07.2013 eingeplant als Stuffz FA. Bei der Einplanung habe ich ganz vergessen zu erfragen, welche Führerscheine ich denn im Laufe meiner Ausbildung erhalte. Ich bin SAZ 12 mit der Stellenbeschreibung KFZ/PZInst FW LE KEFZG. Also ich nehme mal an, dass mindestens der CE drin ist oder? Grüsse Michael

mailman

Kommt auf die genau Verwendung an ob da Kraftfahrer CE mit dabei ist.

Flexscan

muss nicht zwingend sein das Du da den Lkw Schein für lau machen kannst.

PZInst KEFZG steht für Panzerinstantsetzung Kedttenfahrzeuge.
Das bedeutet du wirst wohl überwiegend Kettenfahrzeuge bewegen dh Führerschein F mit dem du zivil so ziemlich garnichts anfangen kannst.

Aber ist reine Spekulation, wird hier wohl niemand vorhersagen können.

Kann sein das CE drinn ist, kann sein das nur der F gemacht wird, kann sein alle zusammen.

Wie oben geschrieben kommt auf die Verwendung an.


MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

kleines_sly

Ist es nicht sowieso so, dass Führerscheine der Bundeswehr nicht mehr übertragen werden?

ulli76

Doch- von Bundeswehr auf zivil schon. Ist ganz einfach.
Nur von zivil auf Bundeswehr geht meist nicht.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

kleines_sly

Zu meim Vater wurde gesagt, dass seine nicht mehr übertragen werden, wenn er sich nen neuen Führerschein ausstellen lässt...

ulli76

Obacht: Bestimmte Führerscheine sind zeitlich begrenzt- wenn die Zeit für den Bw-Führerschein abgelaufen ist ohne dass er verlängert wurde, kann der natürlich nicht übertragen werden.
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christoph1972

Zitat von: kleines_sly am 04. Juni 2013, 22:30:03
Ist es nicht sowieso so, dass Führerscheine der Bundeswehr nicht mehr übertragen werden?

Also bis gestern nD wurden Führerscheine der Bundeswehr noch umgetauscht. Nur der Bw-Führerschein "Kette", also "F" hat keine zivile Entsprechung.

Die Führerscheinprüfer der Bundeswehr sind aaP bzw. aaS, also amtlich anerkannte Prüfer bzw. amtlich anerkannte Sachverständige. Mit dem Dienstführerschein der Bundeswehr bei seiner Führerscheinstelle "aufschlagen" und eine Umschreibung beantragen.

Wobei bei späterer beruflicher Verwendung der Klassen C1/E, CE, D, DE der Nachweis der erfolgten, ggf. beschleunigten, Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich ist.

Vielleicht gibt es hier einen aktiven Soldaten, der die Regelung der Bundeswehr zu dem Thema kennt. Zivil gibt es da Übergangsfristen bis weit in 2014 hinein.

Haben wir der tollen EU mit ihrem Regelungswahn zu verdanken ...
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

Führerschein Klasse C z.B. Der gilt im Zivilen und bei der Bw bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Danach muss die Tauglichkeit dafür alle 5 Jahre nachgewiesen werden. Versäumt man das Umschreiben vor Vollendung dieser Altersgrenze, wird das problematisch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kleines_sly

Ja, dann hat er wahrscheinlich einen von denen, bei denen man es nachweisen muss. Danke für die Antworten.

christoph1972

Zitat von: kleines_sly am 04. Juni 2013, 22:34:29
Zu meim Vater wurde gesagt, dass seine nicht mehr übertragen werden, wenn er sich nen neuen Führerschein ausstellen lässt...

Wenn Dein Vater ü50 ist, muss er für die Klassen C1/E mit Kz. 79, C/E, D/E eine Bescheinigung über die erfolgte arbeitsmedizinische Untersuchung und weitere Feststellung über die Fahreignung vorlegen.

Auch wenn der alte rosa oder noch ältere graue Führerschein noch die unbefristete Dauer hat, gilt die Einschränkung. Man war bisher nicht zum Umtausch verpflichtet, aber die Befristung galt trotzdem.

Berufskraftfahrer ärgern sich regelmäßig über den Aufwand.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Lidius

Zitat von: KlausP am 04. Juni 2013, 22:46:38
Führerschein Klasse C z.B. Der gilt im Zivilen und bei der Bw bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Danach muss die Tauglichkeit dafür alle 5 Jahre nachgewiesen werden. Versäumt man das Umschreiben vor Vollendung dieser Altersgrenze, wird das problematisch.

Nicht ganz richtig. C1 und C1E gelten bis 50. C muss auch beim Bund alle 5 Jahre verlängert werden, inkl. 90/5er.

kleines_sly

Nein, mein Vater ist noch nicht 50 ;)
Und LKW-Fahrer auch nicht, also ist es auch egal.
Aber trotzdem danke =D

ulli76

Da die Tauglichkeitskriterien bei der Bundeswehr denen im Zivilen entsprechen- incl. MPU für CE ab 50 und für den D-Führerschein (weiss aber nicht, ob das generell oder auch ab 50 ist)- und teilweise sogar strenger sind (z.B. IVer- VIer-Gesundheitsziffern, die nichts mit dem Autofahren zu tun haben), ist der Nachweis für die Umschreibung auf zivil kein Problem.

Teilweise wird für den normalen CE noch nicht einmal der Augenarztbefund gefordert, weil die Führerscheinstellen wissen, dass die Untersuchung bei uns automatisch mitgemacht wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Tommie

Für die Verlängerung der Klassen C, G und E im Alter von 50 Jahren ist keine MPU notwendig. Die braucht es nur für alles, was mit Personenbeförderung zu tun hat, also für die Klassen D, D1, etc. ! Ich habe vor weniger als zwei Wochen meine Bundeswehr-Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, G, GE, L, M und T verlängert bekommen von der ZMK und zwar ohne MPU!

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