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Bahn Card

Begonnen von WyZzed, 10. Juni 2013, 10:59:17

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WyZzed

Hallo

Die Threads von Bahncard sind alle schon alt und bekomme keine Info mehr!^^
Deshalb habe ich hier eine kurze frage dazu!
H
abe bald meinen Dienstantrit möchte mir eine bahn card 50 zulegen
kann ich die mir vor dienstantritt schon zulegen und danach
die 50%íge rückertstattung beantragen oder erst den antrag beim refü holen und dann
die Karte kaufen ?

Danke Lg !

Ralf

Du weißt doch garnicht, ob du diese genehmigt bekommst.
Da du die Dienstantrittsreise sowieso gesondert vergütet bekommst, ist da keine Eile.
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WyZzed

Brauchen werde ich sie so oder so.
Deswegen frag ich ob dies eine rolle spielt?!

Ralf

Nein, spielt keine Rolle, denn die Bahncard wird auch fiktiv abgerechnet. D.h. du wärst auch nicht gezwungen sie zu nutzen, falls du mit dem Auto fahren würdest.
Du würdest dann die BC bezahlt bekommen und die Heimreisen max. nach dem Höchstsatz Bahnfahrt 50% vergütet bekommen.
Also wenn du berechtigt bist, bekommst du das Geld auch, wenn du sie dir nicht kaufen würdest.
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WyZzed


Lu Ziffer

Ist es richtig das es sich beim Zuschuss zur Bahncard sowie den Reisebeihilfen um steuerfreie Zulagen handelt und diese deshalb von den Werbungskosten abzuziehen sind ?

Belty

Zitat von: Ralf am 10. Juni 2013, 12:01:08
Nein, spielt keine Rolle, denn die Bahncard wird auch fiktiv abgerechnet. D.h. du wärst auch nicht gezwungen sie zu nutzen, falls du mit dem Auto fahren würdest.
Du würdest dann die BC bezahlt bekommen und die Heimreisen max. nach dem Höchstsatz Bahnfahrt 50% vergütet bekommen.
Also wenn du berechtigt bist, bekommst du das Geld auch, wenn du sie dir nicht kaufen würdest.

Nochmal zum Verständnis:

Man bekommt als SaZ die Bahncard 50 voll bezahlt? Oder aber unabhängig davon ob man eine Bahncard hat oder nicht bekommt man 50 % also die Hälfte vom Dienstherren bezahlt für Heimreisen und erneute Anreisen bezahlt??

Inwiefern ist man dazu berechtigt? In meinem Fall ist mein erster Dienstort rund 400km entfernt von der Heimat und eine Zugfahrt beläuft sich auf 6 Stunden +

dose1111

verständnis note 6... du bekommst die bahncard zu 50% gezahlt

Belty

Ok gut, so war auch mein bisheriger Stand, nur hat mich Ralfs Beitrag etwas verwirrt.

Ebenso verwunderlich das mir heute im Reisebüro, wo ich meinen Dienstantritts Gutschein eingelöst habe, mir mitgeteilt wurde das ich als zukünftiger Soldat die Bahncard 50 voll bezahlen müsste.

Vermutlich muss ich das in der Einheit klären und die Bahncard dort anfordern.

Rollo83

Das kommt drauf an ob sie Trennungsgeldempfänger werden oder nicht.

Belty

Also ich bin ledig, und mir wurde laut Einberufungsbescheid eine Wohnung im Sinne des § 10 BUKG betreffend Umzugskostenvergütung zugesagt.

Allerdings befinde ich mich derzeit mitten in einen Umzug im Nahbereich, habe meine Wohnung gekündigt und werde vorerst wegen der AGA zu meiner Mutter ziehen, und später eine neue Wohnung suchen.

Soweit ich das Thema Trennungsgeld verstanden habe, steht mir somit kein Trennungsgeld zu, inwieweit sich das nun auf die Bahncard auswirkt ist mir unklar.

Ralf

Zitat von: Belty am 10. Juni 2013, 21:52:01
Ebenso verwunderlich das mir heute im Reisebüro, wo ich meinen Dienstantritts Gutschein eingelöst habe, mir mitgeteilt wurde das ich als zukünftiger Soldat die Bahncard 50 voll bezahlen müsste.
Du musst sie auch bezahlen, aber du bekommst sie bei deiner Reisekostenabrechnung erstattet, wenn du berechtigt bist. Das Reisebüro hat damit nichts zu tun.
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Fw1993

Man oh man, Du holst Dir beim Refü einen seperaten Antrag für die Bahncard 50. Dann Kaufst Du Dir die Bahncard, Rechnung der Bahncard heftest Du an den Antrag und gibst sie dem Refü. en paar Wochen später hast Du eine 50% Erstattung auf dem Konto.

apollo98

Ohne Anspruch auf Trennungsgeld, kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und kein Anspruch auf Zuschuss zur Bahncard.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

wolverine

Dann haftet "ich" wegen Beratungsfehler? ;D Ich (ohne ") muss mich dagegen versichern.
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