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Bürokratie vor der AGA

Begonnen von Europa, 14. Juni 2013, 17:02:09

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Europa

Hallo zusammen,
ich bekam diverse Papiere von der Bundeswehr und manche Sachen bereiten mir Kopfzerbrechen.

Erstmal: Ich brach die Schule im April ab und warte seitdem auf meinen Dienstbeginn (AGA) am 01.07.2013.
Ich lebe bei meinen Eltern und bin über die auch krankenversichert ..

Nun meine Fragen zur "Meldung gemäß § 204 Sozialgesetzbuch (SGB) V über den beginn der Teilnahme am FWD"

Arbeitsverhältnis (nur für Beschäftigte)

Ich trag nur zweimal die Woche den Stadtspiegel aus, also ein Schüler-Nebenjob.
Muss ich diese Kategorie nun ausfüllen oder zählt dieser Nebenjob nicht dazu?

Besteht wegen Rentenberechtigung Versicherungspflicht in der Krankenversicherung?

Wie muss ich das verstehen?
Info: Ich bin gesetzlich krankenversichert über Eltern.

Freiwillig krankenversichert?
Bejahendenfalls: Wird von einem Rentenversicherungsträger ein Zuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung geleistet?

Ebenfalls, wie muss ich das verstehen?

Muss ich damit zur Krankenkasse? Zur Agentur für Arbeit, um zu melden, dass ich momentan arbeitslos bin und am 01.07. Arbeitnehmer bin?

Mit freundlichen Grüßen



ulli76

Es wird einfacher, wenn du dir vor Augen hältst, was für Informationen für wen in diesen Schreiben enthalten sind.

1. Der Zettel für den Arbeitgeber: Als FWDL genießt du Kündigungsschutz- den Schrieb brauchst du, damit der Arbeitgeber das weiss. Für einen Schüler-Job trifft das allerdings nicht zu- also braucht in dem Fall der Arbeitgeber das Schreiben nicht.

2. Der Zettel für die Krankenkasse: Als Soldat genießt du unentgeltliche truppenärztliche Versorgung- brauchst also keine Krankenversicherung. Die Krankenkasse muss aber wissen, dass sie nicht mehr für dich zuständig ist- also den Zettel da hin schicken, wo du krankenversichert bist.
3. Es kann sein, dass ein Rentenversicherungsträger für Beiträge der Krankenkasse aufkommt- falls das bei dir zutreffen sollte, muss der natürlich auch wissen ,dass er diese Beiträge nicht mehr zahlen muss.

Achso- die Agentur für Arbeit muss natürlich auch wissen, dass du ab 1.7. Soldat bist.

Zur Agentur für Arbeit solltest du so oder so- du hast ja außer dem Schüler-Job keinen richtigen Job. Kann sein, dass dir noch Leistungen von denen zustehen. Wichtig wäre das z.B. für die Rente. Wie wir hier im Forum schon mal rausgefunden haben, muss man eigentlich Arbeitslosigkeit melden- da der Schaden aber alleine bei dem liegt, der es nicht tut, hat das ansonsten meist keine Konsequenzen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Europa

Also füll ich den Zettel aus, schicke das Original zur Krankenkasse und den Rest machen die dann?

Ich hab in einem anderen Thread gelesen, dass man diese Zettel auch beim Dienstantritt vorzeigen muss?

Wie sieht es mit dem anderen Zettel aus, also der für die Beendigung? Ist das dasselbe? Auch zur Krankenkasse?

ulli76

Wenn du irgendwann Dienstzeitende hast, muss die Krankenkasse ja wissen, dass sie wieder für dich zuständig sind- also brauchen die dann den anderen Schrieb.
Achso- in Deutschland gibt es ja eine Krankenversicherungspflicht- wenn du dich einfach nur so ab- und später wieder anmeldest, kann es passieren, dass du Beiträge für die Zeit dazwischen nachzahlen sollst.
Mit den beiden Schreiben ist aber klar, dass du in der Zeit bei der Bundeswehr warst und deswegen keine Krankenversicherung gebraucht hast.

So weit ich weiss, braucht die Bundeswehr die Zettel nicht- aber schau mal in deinen Unterlagen ,was dazu drin steht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Europa

Soweit ich lesen kann, muss ich die nicht vorzeigen.

Naja, am besten ich geh mal persönlich zur Krankenkasse und zum Arbeitsamt mit den Zetteln.

Vielen Dank für Ihre Hilfe  :)

Schönes Wochenende!

itschie

Gut das Sie das sagen mit der Krankenversicherung, sollte denen mal mitteilen, das ich vorläufig erstmal wieder Kunde werde da *g

Ansonsten gehen Sie einfach wie sie schrieben mit den Papierkrams dahin, die kennen das und helfen bzw. sagen Ihnen was die wirklich brauchen, meine hat damals zur mir gesagt, schicken Sie einfach eine Kopie von der Einberufung und dann ist das gut und melden sich, wenn sie wieder zurückkommen. Habe von denen sogar letztes Jahr den Hinweis bekommen, das die jetzt Karten mit Passbildern am erstellen sind und entsprechend eins haben müssen, wenn ich mich wieder "anmelde".

Nachzahlen, glaube ich weniger, man kann ja belegen das man Soldat war, man kann es ja nachweisen das man Soldat war.

Mathias92

Hallo habe auch eine frage dazu und zwar war ich heute beim Arbeitsamt bin seit August arbeitslos und beginne am 02.01.14 meinen Freiwilligen Wehrdienst.Die Meldung über denn beginn des freiwilligen wehrdienstes muss ja das Arbeitsamt unterschreiben und ich muss das an die krankenkasse weiter geben die schreiben ein Erledigungsvermerk rein das ich abgemeldet bin.

Mein Problem ist jetzt das Arbeitsamt möchte diese Meldung nicht bearbeiten der grund dafür die unterschreiben nichts was in der Zukunft liegt.

Anbei habe ich noch das Schreiben gezeigt Wo drin steht das die dazu verpflichtet sind.

Hoffe mir kann da einer weiter helfen

KlausP

ZitatHoffe mir kann da einer weiter helfen

Ja. Lassen Sie sich den Namen der Bearbeiterin/des Bearbeiters geben, die/der den Schrieb nicht unterschreiben will, dazu den Namen der/des Vorgesetzten und schreiben Sie eine Beschwerde. Wo ist also Ihr Problem?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Um Gottes Willem  ::) ! Das ist doch alles vollkommener MUMPITZ!

Wenn Sie derzeit arbeitssuchend gemeldet sind und Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, dann geben Sie die "Ausfertigung für den Arbeitgeber" der "Aufforderung für den Dienstantritt" bei der Arbeitsagentur ab. Den Rest erledigt die Arbeitsagentur automatisch und auf elektronischem Wege! Wenn Sie gut gelaunt sind, können Sie mit dem original der "Aufforderung zum Dienstantritt" noch bei Ihrer Krankenkasse vorbei gehen und denen eine Kopie davon machen lassen. Das wars ;) !

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