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Zivilklage und Einstellung bei der Bundeswehr

Begonnen von Ollinator, 16. Juni 2013, 13:24:04

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Ollinator

Hi liebe Gemeinde, folgendes Problem:

Ich habe einen Rechtsstreit mit einer Exfreundin um einen gemeinsamen Kredit und die Teilung der noch offenen Schuld. Da ich die Hälfte schon getilgt habe, ist meine Anwältin sowie ich der Ansicht, dass sie nun an der Reihe ist. Meine Ex möchte allerdings nur knapp 3/4 der noch offenen Schuld begleichen. Jetzt war ich schon am überlegen ob ich eine Klage anstrebe, davon hat mir aber meine Anwältin abgeraten, wegen der Prozesskosten die ich vorstrecken müsste.
Stattdessen lassen wir es jetzt auf eine Klage der gegnerischen Seite ankommen.

Meine Frage wäre, kann sich eine Zivilklage negativ auf meine Einstellung zum 01.07 auswirken oder wäre das nur ein Problem, wenn ich Strafrechtlich angeklagt wäre?

Hoffe ihr wisst rat, mein Karriereberater vom KWA konnte mir dies nicht beantworten und versucht sich mal schlau zu machen.

Gruss Olli

apollo98

Meine Wissens nach wirkt sich eine Zivilklage nicht als Einstellungshindernis aus.

Bist du denn bereits zum 01.07. bei geplant?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Ollinator

Ja bin eingeplant. Bisher ist ja noch keine Klage in Gange. Aber es könnte ja noch kommen^^

apollo98

Da du bereits eingeplant bist, kannst du dich absichern und dich mal mit deinem Einplaner in Verbindung setzen. Der kann beim Rechtsberater nachfragen.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Snake_tde

Bei geplant auch nett hihi.

Hast du eine Rechtsschutz? Wenn nicht wirds Zeit. Hatte auch keine bis ich eine ähnliche Situation hatte.

wolverine

Was heißt "die Klage der Gegenseite abwarten"? Den Kredit nicht weiter bedienen? Also Klage des Kreditinstituts und nicht der Ex-Freundin?
Schlechte Idee; was geht den Kreditgeber die gescheiterte Beziehung an? Wahrscheinlich stehen beide im Vertrag als Gesamtschuldner und haften beide für alles.
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