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Trennungsgeld vor Dienstantritt.

Begonnen von Soulreaver, 20. Juni 2013, 10:22:22

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Soulreaver

Hallo Zusammen,

ich möchte von vornherein sagen das ich bereits die SuFu genutzt habe und an die 20 Threads durchstöbert habe aber keine Antwort auf meine spezifischen Fragen finden konnte.

Zum Thema.
Ich wurde Montag für meinen Diensteintritt zum 01.07. eingeplant und der Einplaner meinte ich sollte in den nächsten Tagen Trennungsgeld erhalten. Was das ist und das der Satz bei 7,31€ für mich pro Tag liegt habe ich bereits herausgefunden. Jetzt Frage ich mich nur wofür ich das Trennungsgeld schon vor Dienstantritt bekomme und wieviel es sein wird?

Desweiteren wäre auch recht interessant. Wird es im vorraus für den Folgemonat bezahlt oder ist es ein seperates Trennungsgeld?





KlausP

ZitatIch wurde Montag für meinen Diensteintritt zum 01.07. eingeplant und der Einplaner meinte ich sollte in den nächsten Tagen Trennungsgeld erhalten.

Vor Dienstantritt gibt es sowas nicht. Wieso auch? Außerdem wird TG nur auf Antrag des Soldaten gezahlt. Haben Sie vielleicht etwas falsch verstanden? In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt könnte stehen (falls das bei Ihnen zutrifft), dass Ihnen als Ledigem mit eigenem Hausstand die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wird. Das ist dann die Grundlage, auf der Sie TG bei Ihrem Rechnungsführer beantragen können.

ZitatWird es im vorraus für den Folgemonat bezahlt oder ist es ein seperates Trennungsgeld?

TG wird immer rückwirkend und nur auf Antrag gezahlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bummler60

#2
Zitat von: KlausP am 20. Juni 2013, 10:30:06
In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt könnte stehen (falls das bei Ihnen zutrifft), dass Ihnen als Ledigem mit eigenem Hausstand die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wird. Das ist dann die Grundlage, auf der Sie TG bei Ihrem Rechnungsführer beantragen können.


Dazu habe ich mal ne Frage KlausP.

In meinem Schreiben steht das selbe zwecks UKV , .... ab morgen bin ich nicht mehr Ledig und ab August auch Vater. Meine neue Dienstzeit beginnt am 1.10 , habe ich dann keinen Anspruch auf Trennungsgeld sondern nur UKV ? ? ?



Edit:
Zitat und Frage getrennt

Bummler60


KlausP

Wenn sich in Ihren persönlichen Verhältnissen irgend etwas ändert, müssen Sie das vor Dienstantritt umgehend dem Einplaner beim KC mitteilen, als Soldat müssen Sie später sowas umgehend in Ihrer Einheit melden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bummler60

Das weiß ich , das ich das melden muss . Beantwortet aber nicht meine Frage xD . Oder können sie mir da auch nicht weiter helfen ?

KlausP

ZitatBeantwortet aber nicht meine Frage

Doch, das beantwortet Ihre frage genau. Wenn die Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen eingetreten ist, melden Sie das dem KC. Mit Ihrem TG-Anspruch wird sich aber nichts ändern, den haben Sie ja bei Dienstantritt bereits. Nur der Wortlaut wird evtl. geändert in "Hiermit wird Ihnen als Verheiratetem mit eigenem Hausstand die UKV nicht zugesagt." Wichtiger sind die Veränderungsmeldungen in Ihrem Fall für die Besoldung, da Ihnen nach der Heirat der Familienzuschlag der Stufe 1 und nach der Geburt Ihres Kindes der Stufe 2 gezahlt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die Frage ist eher, ob du die UKV weiterhin zugesagt bekommst.
Das wird von der entscheidenden Dienststelle (Karrierecenter) geprüft anhand deiner persönlichen Verhältnisse. Das kannst du dir selbst anlesen, im BUKG und in der Trennungsgeldverordnung.

Letztendlich ist es doch aber egal, ob du jetzt eine Mutmaßung hier bekommst, denn wenn du deine Änderungen anzeigst, wird man von Amts wegen tätig werden und deine UKV-Zusage ggf. anpassen. Das ist fast wie eine Ferndiagnose bei einer Erkrankung. Wirst du feststsellen, wenn du mal in die beiden Gesetze/Verordnungen reinschaust, was da alles mitspielt. Zumal es dann auch noch einen Ermessensspielraum gibt.
Einfach mal in Geduld üben.
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Bummler60

Zitat von: Ralf am 20. Juni 2013, 20:55:50

Letztendlich ist es doch aber egal, ob du jetzt eine Mutmaßung hier bekommst, denn wenn du deine Änderungen anzeigst, wird man von Amts wegen tätig werden und deine UKV-Zusage ggf. anpassen.

Schon richtig,..... Melden und abwarten . Nebenbei lese ich mir die Verordnung mal durch ^^

Soulreaver

Der Einplaner hat ganz klar von Trennungsgeld gesprochen und auch ganz klar gesagt das es definitiv in den nächsten Tagen auf mein Konto überwiesen werden soll.
Das stand also in keinem Anschreiben sondern war die reine Aussage des Einplaners.

Ich bin mir auch so sicher das er von Trennungsgeld gesprochen hat weil er sagte "als Ex-Soldat wissen sie ja was das ist" und ich mir nur dachte ich hab keinen blassen schimmer.

Was könnte er denn dann gemeint haben?

Ralf

Kannst du uns ja miteilen, was bei dir in den nächsten Tagen aufs Kto trudelt.
Fakt ist jedoch, dass TG rückwirkend und dann auf Antrag gezahlt wird. Irgendeine Zahlung vor Diensteintritt ist mir nicht bekannt. Würde auch wenig Sinn machen, weil man nicht mehr verpflichtet ist, den Dienst anzutreten und somit es generell immer Probleme geben wird, das Geld zurückzufordern und vor allem, der Anspruchzeitraum erst mit Diensteintritt beginnt. Selbst das Gehalt wird ja nicht am letzten Tag vor Diensteintritt bezahlt und darauf hat man ja einen Anspruch (Letzter Arbeitstag im Vormonat).
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Soulreaver

Hab den Einplaner nochmal angerufen. Er hat sich etwas missverständlich ausgedrückt.
Gemeint waren die nächsten Tage vom Zeitpunkt meines Dienstantritts.

Thread kann also geschlossen werden.

ulli76

Auch dann bekommst du das Geld nicht.
Wenn der jeweilige Monat rum ist, stellst du einen Antrag auf TG- vorher geht das nicht, weil das tagesgenau abgerechnet wird. Also Tage, an denen du gar nicht im Dienst warst, müssen als solche angegeben werden.
Der Antrag geht dann an den Refü/an das BwDLZ und je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit ist das Geld im Zeitraum von 4 Wochen bis 6 Monaten auf dem Konto.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

apollo98

4 bis 6 Wochen? Ich hatte nach allerspätestens zwei Wochen das Geld auf dem Konto.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

KlausP

Zitat von: apollo98 am 21. Juni 2013, 17:06:09
4 bis 6 Wochen? Ich hatte nach allerspätestens zwei Wochen das Geld auf dem Konto.

Richtig lesen:

Zitatim Zeitraum von 4 Wochen bis 6 Monaten

;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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