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Urlaub im FWD

Begonnen von bavaria-monaco, 16. Juli 2013, 15:37:54

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bavaria-monaco

Hallo,
Ich wollte euch darum bitten mir ein paar Fragen bezüglich des Urlaubs im FWD zu beantworten.
Kann man den Urlaub im FWD so setzen wie man will? Gibt es da bestimmte Bedingungen? Und könnte ich den ganzen Urlaub aufheben und dann im letzten Monat einsetzen, sodass ich 2-3 Wochen früher fertig wäre?
Mir geht es bei der Frage darum, dass ich noch nicht weiß, ob ich nach dem FWD eine Ausbildung mache oder gleich anfange zu studieren und die Ausbildung würde schon einen Monat früher losgehen und dann dachte ich mir könnte ich ja den Urlaub aufheben und im letzten Monat einsetzen, sodass ich zwischen FWD und Ausbildung trotzdem noch 2-3 Wochen Freiraum hätte.
Vielen Dank  ;)

Ralf

Grundsätzlich kannst du deinen urlaub so planen, wie du möchtest. In seltenen Fällen stehen dem aber dienstl. Gründe entgegen, z.B. Übungen, Lehrgänge etc. Wie das bei dir aussehen wird, kann dir nur dein zukünftiger Chef sagen.

Da du den urlaub gegen Ende nehmen möchtest, sollten die vorgenannten Gründe nicht in Frage kommen, gleichwohl wird es aber gegen Ende ein paar Pflichtveranstaltungen geben: Auskleiden, ärztl. Untersuchungen und andere organisatorische Dinge, die da möglicherweise tageweise entgegenstehen.
Wie gesagt, alles mit deinem dann zuständigen Chef abklären.
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Helft mit, dass es so bleibt.

itschie

Also, evt. kannst du auch diese berühmten Pfichtgänge zur Entlassung, meist festgelegt durch einen sogenannten Laufzettel nach Absprache mit dem zuständigen Chef / Spieß vorziehen. Ansonsten wirst du die letzte Woche deiner Dienstzeit wohl Dienst tun müssen.

Allerdings liegt das wie gesagt alles auch wie im ermessen anderer ob dem Wunsch so statt gegeben wird. Grundsätzlich wird da niemand Ihnen Steine in den Weg legen, wenn Sie nicht grade mit selbigen rumgeworfen haben.

bavaria-monaco

Danke für die Antworten, jetzt bin ich etwas schlauer  ;)

KlausP

Zitat von: itschie am 16. Juli 2013, 18:43:24
Also, evt. kannst du auch diese berühmten Pfichtgänge zur Entlassung, meist festgelegt durch einen sogenannten Laufzettel nach Absprache mit dem zuständigen Chef / Spieß vorziehen. Ansonsten wirst du die letzte Woche deiner Dienstzeit wohl Dienst tun müssen.

Allerdings liegt das wie gesagt alles auch wie im ermessen anderer ob dem Wunsch so statt gegeben wird. Grundsätzlich wird da niemand Ihnen Steine in den Weg legen, wenn Sie nicht grade mit selbigen rumgeworfen haben.

Wenn Sie keine Ahnung haben, halten Sie sich doch einfach raus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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