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Wehrdienstberater sagt keine chance fuer FWD oder SaZ

Begonnen von Jens_6249, 28. Juli 2013, 18:29:54

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Jens_6249

Hallo community,

ich braeuchte mal Rat und vllt hilfreiche Tipps von euch.
Mein name ist Jens und bin 23 Jahre. Mein Vater war sehr lange Zeit bei der Army und hier in Katterbach stationiert. Kurze zeit nachdem ich geboren wurde ist er wieder in die Staaten zurueck und ich konnte ihn eigentlich nie wirklich kennen lernen. Jedoch hab ich mir mein lebenlang als ziel gesetzt ihn als vorbild zunehmen und den gleichen weg zugehen. Ich wollte ihn Stolz machen und genauso wie er werden. Somit war es fuer mich sehr wichtig eines tages Berufssoldat zu werden. Mit 17 Jahren bekam ich einen brief vom Kreiswehrersatzamt:

ZitatSehr geehrter Herr XXXX


auf Grund der mir vorliegenden Unterlagen sind Sie von der Pflicht, sich zur Musterung vorzustellen befreit.

Sie stehen nicht fuer den Wehrdienst zur Verfuegung.

Sie unterliegen nicht der Wehrueberwachung.

Ich fragte also dort an warum ich nicht zur Musterung darf und der gewisse herr sagte mir "Der Bund ist kein Jugend-aggressions-Camp".
Es vergingen 2 Jahre und ich versuchte mein Glueck erneut, jedoch mit der gleichen absage. Kurz bevor die Wehrpflicht eingestellt wurde versuchte ich es noch einmal, doch da kam nichts anderes bei raus. Jetzt vor ca. 1 Woche hab ich es erneut versucht da es ja ne zeitlang die wehrpflicht nicht mehr gibt. Der Wehrdienstberater antwortete mir: "Fuer dich wird es keine Moeglichkeit geben zur Bundeswehr zugehen. Was passiert ist, ist fuer dich vielleicht schon Jahre her, aber fuer uns war es erst gestern. Somit brauchst du es nicht noch einmal erneut versuchen".

Meine vergangenheit verlief nicht sehr gut. Mit 1 Jahr wurde ich taeglich von meiner Mutter ihrem Mann geschlagen. Ich hatte oft Krankenhaus aufenthalte, brueche, bewustlossigkeit etc. Das ganze ging 1 Jahr lang (ist ne lange geschichte warum wir dort nicht wegkonnten). Mit Jahren war mein Stiefvater dann bei uns. Als kleines kind war ich ab und an mal frech zu meiner Mutter es war aber nichts schlimmes, doch mein Stiefvater sah es als schlimm an und hob nicht nur 1x die Hand gegenueber mir. Ich kam dann mit 12 Jahren ins Kinderheim durch meinen Stiefvater und das sorgerecht sollte abgegeben werden. Im Kinderheim war ich sehr aengstlich und das sah man mir auch direkt an. Das nutzen viele aus und wurde sehr massiv gemobbt, geschlagen und mir vieles weggenommen, helfen wollte mir jedoch keiner. Ich haute somit taeglich ab und es fing an das ich bis zu 3 tage lang in der Zelle im geschlossenen Kinderheim war. In der Zelle war nur eine Matratze und ein Loch im boden das man klo nennte. Ich kam immer haeufiger rein weil vieles an schuld auf mich geschoben wurde oder eben durchs abhauen. Eines abends ging ein erzieher auf mich los und schlug solange auf mich ein bis mein ganzes gesicht aufgeplatzt war. Ich haute ab, rufte die polizei und ging ins krankenhaus. Mir glaubte jedoch keiner. Ich fing also an mich zu wehren und holte mir dadurch eine anzeige nach der anderen. Beleidigung, koerperverletzung, gefaehrliche koerperverletzung. haben sich so angehaeuft. Mit 15 Jahren kam ich ins Boot camp und brachte meine Aggressionen wieder in den griff, die anzeigen wurden verhandelt und alles war gut. Ich hatte mein leben unter kontrolle und ging den richtigen weg. Wie gesagt mit 17 Kam dann die absage. Ich kann verstehen das sie mich zu dem zeitpunkt nicht wollten da es erst kurze zeit vorher passiert ist, aber das sie es jetzt noch immer tun kann ich nicht nachvollziehen.

Gibt es fuer mich vllt noch einen kleinen funken Hoffnung wie ich als FWDler oder SaZ in die Bundeswehr komme?
Wuerde mich ueber Hilfreiche antworten sehr freuen.

Lg Jens

KlausP

Sind Sie zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden? Dann ist das ein absolutes Einstellungshindernis nicht nur für die Bundeswehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens_6249

Zitat von: KlausP am 28. Juli 2013, 18:34:40
Sind Sie zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden? Dann ist das ein absolutes Einstellungshindernis nicht nur für die Bundeswehr.

1 Jahr auf bewaerhrung bekam ich.

Lidius

Zitat von: Jens_6249 am 28. Juli 2013, 18:36:15
Zitat von: KlausP am 28. Juli 2013, 18:34:40
Sind Sie zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden? Dann ist das ein absolutes Einstellungshindernis nicht nur für die Bundeswehr.

1 Jahr auf bewaerhrung bekam ich.

Und dadurch ist das Thema Bundeswehr erledigt. Strafen gleich größer 1 Jahr sind nun mal ein absolutes Einstellungshindernis. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Da gibts keine Möglichkeit.

Jens_6249

Und was ist mit diesem Paragraphen?

§ 38 Hindernisse der Berufung

(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer

1.
durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe verurteilt ist,
2.
infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
3.
einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64 oder 66 des Strafgesetzbuches unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist.

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 zulassen.

Lidius

Der besagt das das BMVG Ausnahmen in Einzelfällen zulassen kann. Hast du irgendwas zu bieten, auf das die Bundeswehr gewartet hat und das nicht durch einen Bewerber erbracht werden kann der nicht vorbestraft ist?


SpitFire

Dass die beiden Aussagen

Zitat von: Jens_6249 am 28. Juli 2013, 18:29:54
(...) die anzeigen wurden verhandelt und alles war gut. (...)

und

Zitat von: Jens_6249 am 28. Juli 2013, 18:36:15

1 Jahr auf bewaerhrung bekam ich.

nicht so richtig zusammenpassen, sollte Ihnen schon auffallen.
Wer lacht, hat Reserven.

Jens_6249

fuer mich war halt alles gut weil ich mit der bewaehrung die moeglichkeit hatte mein leben auf die reihe zubekommen. Was passt da bitte nicht zusammen?

Lidius

Zitat von: Jens_6249 am 28. Juli 2013, 18:46:24
fuer mich war halt alles gut weil ich mit der bewaehrung die moeglichkeit hatte mein leben auf die reihe zubekommen. Was passt da bitte nicht zusammen?

Es ist auch gut, das du das geschafft hast. Aber sehe bitte ein das du bei der Bundeswehr keine Chance hast.

SpitFire

Für mich wäre mit einer Verurteilung, auch mit Bewährung, nicht "alles gut". Aber das mag Geschmackssache sein.

Jedenfalls wäre die Bewährungsstrafe im Thread relevant gewesen, um eine Auskunft zu Ihrer Frage geben zu können. Aber die dürfte ja mittlerweise dennoch hinreichend beantwortet sein.
Wer lacht, hat Reserven.

BSG1966

Im Übrigen irren nicht wenige, wenn sie meinen, sie würden ihre Eltern stolz machen, wenn sie genauso werden wie sie.

Elvis

Zitat von: Jens_6249 am 28. Juli 2013, 18:29:54
Ich fragte also dort an warum ich nicht zur Musterung darf und der gewisse herr sagte mir "Der Bund ist kein Jugend-aggressions-Camp".

Wer als Mitarbeiter eines (damaligen) KWEA so einen dümmlichen Bockmist von sich gibt, hat in meinen Augen allerdings nicht das Geringste auf dem Posten verloren.

Ralf

Gut, dass Menschen unterschiedliche Meinungen haben können.
Vom Sinn her kann ich durchaus nachvollziehen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

SpitFire

Den Sinn sehe ich auch, aber mit Takt und Stil hat der Spruch wenig zu tun - wenn er denn so gefallen ist, worauf ich nicht wetten würde.
Wer lacht, hat Reserven.

Elvis

Als Beamter/Beschäftigter der Wehrverwaltung ist er Mittler zwischen Bürger und Staat.
Er hat sachliche Auskünfte über die Rechtslage zu erteilen, idealerweise freundlich und respektvoll.
Süffisante Sprüche kann er in seiner Stammkneipe ablassen.

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