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Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A

Begonnen von DrNemesis, 29. Juli 2013, 15:45:07

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DrNemesis

Schön guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zur "Widerrufliche Verpflichtungserklärung A".
Im ersten Absatz unten steht "Nach Ablauf von sechs Monaten Dienstzeit kann ich die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen. Meine Dienstzeit wird in diesem Fall bei Bewährung auf vier Jahre festgesetzt / auf die volle Verpflichtungszeit* angesetzt"
*Nichtzutreffendes streichen.

Ich verstehe nicht ganz, was ich hier streichen muss bzw. was das für Auswirkungen hat oder woher ich weiß, was ich streichen sollte.
Wäre klasse, wenn mir das einer von euch erklären könnte.
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
DrNemesis

Ralf

Du streichst da garnichts. Das hängt nämlich davon ab, ob du auf 4 Jahre zwischenfestgesetzt wirst oder ob das deine endgültige Verpflichtungszeit ist.
Dein Einplaner wird dir die VE dann so ausfüllen, wie es richtig ist. Du unterschreibst dann nur.
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Dustin87

Hallo,

bei mir steht genau das selbe, wie beim Themenersteller.

Jedoch wurde dort vom Einplaner oder einer anderen Person nichts gestrichen, was laut * aber gemacht werden soll. Bin geplant als SaZ 12, Verpflichtungserklärung ist unerschrieben und liegt bei der Bundeswehr.. ohne eine Streichung.

Aber vielleicht ist das auch nicht wichtig?

Gruss



Ralf

Dann wird bei dir eine Zwischenfestsetzung erfolgen. Dieses sichert beide Seiten ab. Es kann ja immer noch sein, dass du deine Ausbildung nicht schaffst und dann wärst du trotzdem 12 Jahre "gefangen".
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KlausP

Zur Erklärung, als Beispiel ein Feldwebelanwärter im Truppendienst (das Ganze nennt sich "stufenweise Festsetzung):

- bei der "Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ" (auch "Ernennung" genannt) erfolgt die erste Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate (das ist unabhängig von einem Widerruf durch den Soldaten)
- zum Ablauf dieser ersten 6 Monate erfolgt die zweite Dienstzeitfestsetzung auf 3 Jahre, also bis zum voraussichtlichen Abschluß der Feldwebelausbildung
- mit Abschluß der Feldwebelausbildung und Beförderung zum Feldwebel erfolgt die endgültige Dienstzeitfestsetzung auf die volle Verpflichtungszeit von 12 Jahren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen



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