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FWDL Auslandeinsatzswahrscheinlckeit

Begonnen von staniKO, 08. August 2013, 22:38:08

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staniKO

Hallo,

ich habe mich ab dem 01.10.13 zum FWDL fuer 23 Monate verpflichtet. Ebenfalls habe ich eine Einverstaendnisserklaerung bz. den Auslandeinsatzes unterschrieben.
Beim durchforsten einiger Seiten bin ich auf eine mit paar einsatzzahlen Statistik gestossen ( http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pPKUVL3UzLzixNSSKiirpKoqMSMnNU-_INtREQD2RLYK/ ).

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich auch "raus muss"? Werden da Unterschiede zwischen FWDLer und SAZ gemacht?

Danke im voraus fuer die antworten

Timur1501

So wie mir es immer gesagt wurde ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering das steht auch nochmal auf dem Zettel den du am Ende von der Einplanung bekommst..

Barni83

Guten Tag,

ob sie in den Einsatz gehen hängt von verschiedenen Faktoren ab, so dass hier in diesem Forum keiner eine aussagekräftige Vorhersage treffen kann.

Faktoren sind z.B. welchen DP sie besetzen, ob dieser im Einsatz gefordert ist, ob ihre Einheit in ihrer Verpflichtungszeit in den Einsatz geht, ob sie Auslandsverwendungsfähig sind und und und .... :o
Nachschub rollt! Logistik weltweit!

staniKO

Ok, alles klar,danke euch fuer die antworten.

Ich beginne dann "als" jaeger scharfschuetze.
Wie ist das mit dem "Auslandsverwendungsfaehig sind" gemeint?

Lidius

Zitat von: staniKO am 09. August 2013, 09:51:16
Ok, alles klar,danke euch fuer die antworten.

Ich beginne dann "als" jaeger scharfschuetze.
Wie ist das mit dem "Auslandsverwendungsfaehig sind" gemeint?

Medizinisch für einen Auslandseinsatz geeignet

christoph1972

Bevor es in den Auslandseinsatz geht, gibt es noch einmal eine gründliche körperliche Untersuchung auf entsprechende Leistungsfähigkeit einschl. Belastungs-EKG. Je nach klimatischen Bedingungen am Einsatzort und zu tragender Bekleidung und Schutzausstattung, kommt nicht jeder Soldat in Frage, weil zu untrainiert o. ä.. Von den Schutzimpfungen die evtl. noch nötig sind, ganz abgesehen. Das wird alles gesondert noch einmal geprüft und ärztlich beurteilt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Bummler60

Jenachdem was sie machen ist es erstmal möglich oder auch nicht . Als Jäger ist schonmal wahrscheinlicher als  ein Logistiker z.b. . Bei 23 Monaten kann es schon sein, sollte es in ihre Dienstzeit passen , dass sie mit in den Einsatz gehen .
Generell ist es also nicht ausgeschlossen ob ja oder nein . Merke: Dienstzeit muss passen (Vor-Nachbereitung) , ihre Kompanie ist eingeplant und sie werden "Auslandsverwendungsfähig" geschrieben.

Auslandsverwendungsfähig bedeutet sie werden sich im San Bereich wieder finden dort gründlich Untersucht und ein Belastungs EKG soweit ich weiß durchgeführt . Des weiteren bekommen sie, jenachdem in welchen Einsatz sie sollen noch Impfungen .Kammeraden die es durchlaufen haben können Ihnen sicherlich noch mehr erzählen.


staniKO

Alles klar.
Es  soll jetzt nicht klingen als wollt ich mich drumherum druecken wollen, aber gibt es Situationen wo ich dann meiner Einverstaendnisserklaerung widerrufen kann? Mir gehts bloss darum das ich einen sehr kranken Vater habe, und nicht weiss wie er esaufnehmen wird..

Barni83

Sollten sie durch ihren Chef für einen Einsatz eingeplant werden, jedoch aus ihrer Sicht etwas dagegen sprechen, sollten sie das mit ihrem KpChef klären.

Aber grds. können sie die Einverständniserklärung nicht zurückziehen. Der einzige Weg ist dann nur die Kündigung des Dienstverhältnisses.

kameradschaftlicher Gruß
Nachschub rollt! Logistik weltweit!


schlammtreiber

Zitat von: staniKO am 09. August 2013, 10:14:15
Alles klar.
Es  soll jetzt nicht klingen als wollt ich mich drumherum druecken wollen, aber gibt es Situationen wo ich dann meiner Einverstaendnisserklaerung widerrufen kann? Mir gehts bloss darum das ich einen sehr kranken Vater habe, und nicht weiss wie er esaufnehmen wird..

Einfach das Dienstverhältnis gar nicht erst antreten.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

ZitatDer einzige Weg ist dann nur die Kündigung des Dienstverhältnisses

@ Barni83:

Quelle? Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das nicht "gekündigt" werden kann.

(Wenn die Probezeit abgelaufen ist, geht "Kündigung" nicht mehr ... )

wolverine

Wer nicht uneingeschränkt bereit ist, für Auslandseinsätze zur Verfügung zu stehen, sollte dies nicht erklären!
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Barni83

Nachschub rollt! Logistik weltweit!

Ralf

Zitat von: Barni83 am 09. August 2013, 10:53:23...Aber grds. können sie die Einverständniserklärung nicht zurückziehen. ...
Doch, klar kann der FWDL sein Einverständnis zurückziehen.
Es wird dann durch den Dienstherrn bewertet, ob er weiterhin seiner Verwendung nachkommen darf/kann oder ob ein Entlassungsverfahren durch die Bw initiiert wird.
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