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Ehrenamt während der Bundeswehr

Begonnen von jangro82, 15. August 2013, 00:26:35

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jangro82

Hallo,

ich werde zum 01.10.2013 als Wiedereinsteller mein Dienst antreten.
Nun bin ich schon fast 8 Jahre beim Technischen Hilfswerk als aktiver Helfer und würde ungerne austreten wollen, da mir das Ehrenamt sehr wichtig ist und auch schon sehr viel Zeit investiert habe.

Ist es gestattet während des Dienstes so ein Ehrenamt auszuführen?

Würde mich über Antworten freuen.  :)

MfG



itschie

Während des Dienstes ist schlecht, aber nach Dienstschluss spricht meines Wissens nix dagegen (grade die Sanis sind auch häufig am WE auf RTW's unterwegs), es sollte nur der Versicherungsschutz geklärt sein und ich würde mit dem Spieß und / oder Chef sprechen.

Schamane

Primär spricht nichts dagegen wenn dadurch nicht der Dienstbetrieb gestört ist. Also in Einsatzeinheiten des THW wird es schlecht gehen sonst werden sie einmal vom BMVg und einmal vom BMI in den Einsatz befohlen und das geht nicht.
Daher sind die welche ich kenne dann eher in der Ausbildung beim THW bzw. bei der FF und ja die Sanis in den HiOrg, aber da halt nicht in den KatSchutzverbänden weil hier Überschneidungen vorprogrammiert wären.
Also sagen sie ihrem THW Vorgesetzten, dass sie ab 01.10. nur noch bedingt verfügbar sind und sprechen sie mit ihrem Chef dann in der Einheit.

wolverine

Interessant wäre auch die Situation, wenn THW und Bw gemeinsam z. B. bei einem Hochwasser helfen: welche Uniform ziehen Sie dann an?
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christoph1972

Zitat von: wolverine am 15. August 2013, 07:15:27
Interessant wäre auch die Situation, wenn THW und Bw gemeinsam z. B. bei einem Hochwasser helfen: welche Uniform ziehen Sie dann an?

Ich würde mal spontan tippen, es gibt beim THW nur Dienstkleidung/PSA, also ist die Frage zu Gunsten der Bundeswehr geklärt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Andi

Zitat von: jangro82 am 15. August 2013, 00:26:35
Ist es gestattet während des Dienstes so ein Ehrenamt auszuführen?

Die Mitgliedschaft im THW ist in dem Sinne kein "Ehrenamt", sondern ein "öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art" (siehe THW-Gesetz §1, 4., 3) ). Dies ist vermutlich bereits schon nicht so einfach mit dem Soldatengesetz vereinbar.

Weiter haben Angehörige des THW je nach Einsatz im Ernstfall auch polizeiliche Befugnisse oder andere Befugnisse, die die Rechte Dritter einschränken können (siehe THW-Gesetz §1, 4., 4) ). Ein Soldat - und das bleibst du 24 Stunden am Tag - darf aber ausschließlich gemäß der klaren Vorgaben des Grundgesetzes im Inneren eingesetzt werden (und dann natürlich als Soldat). Spätestens hier komme ich zu dem Schluss, dass der Soldatenstatus eine Mitgliedschaft im THW ausschließt.

Zudem sind Mitglieder des THW verpflichtet "ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten" (siehe THW-Gesetz §2, 2.). Und da ein Soldat nur einen "Herren" haben kann ist das der nächste Ausschlussgrund für eine Mitgliedschaft im THW.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das Bundesministerium des Innern hierzu eine Rechtsverordnung erlassen hat. Erkundige dich also am besten mal bei deiner Ortsgruppe.

Gruß Andi
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christoph1972

THW-Helfer und Bundeswehrsoldaten haben den selben Dienstherrn, die Bundesrepublik Deutschland ;-) aber unterschiedliche oberste Dienstbehörden.

Der Soldatenstatus schließt eine Mitgliedschaft nicht aus. Allerdings verlangt die THW-Helferrichtlinie und die THW-Mitwirkungsverordnung eine Verfügbarkeit eines aktiven Helfers oder Reservehelfers sowohl im Friedensfall als auch im Verteidigungsfall.

Damit dürfte die aktive Mitgliedschaft obsolet sein, allein weil schon bei Lehrgängen und (Auslands-) Einsätzen die Erfüllung der vorgesehenen Mindeststundenzahl nicht mehr geleistet werden kann und die Dienstpflicht als Soldat auf Grund des Soldatengesetzes deutlich stärker ist, als die Verpflichtung zur Dienstleistung nach dem THW-Helferrechtsgesetz (ganz unjuristisch formuliert). Also Statuswechsel und als Althelfer mitwirken. Für Lehrgänge kann (also nur ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung) auf Antrag Sonderurlaub durch den Disziplinarvorgesetzten gewährt werden.

@Andi Es heißt Ortsverband und nichts Ortsgruppe ;-) Das THW ist da empfindlich ;-)

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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Fremdo


Hallo,
zu meiner Erfahrung: Ich hatte einen Kameraden, der im THW aktiv war, bevor er zum Bund ist. Während der AGA natürlich nur an den Wochenenden. Nach der AGA war er weiterhin beim THW aktiv, hat sogar vom Bund für einen THW-Lehrgang Sonderurlaub erhalten! Er war/ist SaZ.

Es wurde schon geschrieben: erkundige dich mal beim THW direkt und wenn es soweit ist bei deinen Vorgesetzten.

Gruß

jangro82

Ich danke euch für eure Antworten.
Also der Ortsverband, wo ich tätig bin weiß über der Bw bescheid. Da ich mit alle Kameraden prima klar komme, habe ich von Anfang an über meine Pläne bei der Bw kein Geheimnis gemacht.

Mein indirekter Vorgesetzter beim THW meinte nur mal:
Wenn ich Urlaub oder am Wochenende Dienst beim THW habe und es kommt ein Einsatz, der voraussichtlich über mehrere Tage geht und auch 300 km weit weg ist (wie jetzt das Hochwasser) und ich nicht mal schell nach Hause könnte um wieder pünktlich in der Kaserne zu sein. Dürfte ich mit zum Einsatz oder verbleibe ich vor Ort und mache Büroarbeiten?
Er meinte aber auch, dass ich das bei meinem Spieß klären müsste wie ich mich da verhalte.

Ich wollte ja nur mal eure Meinungen hören.
Werde das Thema also in den ersten paar Tagen bei der Bw mal bei meinen Vorgesetzten ansprechen. :)

MfG

jangro82

Zitat von: wolverine am 15. August 2013, 07:15:27
Interessant wäre auch die Situation, wenn THW und Bw gemeinsam z. B. bei einem Hochwasser helfen: welche Uniform ziehen Sie dann an?

Das wüsste ich auch gerne.  :)

F_K

ZitatAllerdings verlangt die THW-Helferrichtlinie und die THW-Mitwirkungsverordnung eine Verfügbarkeit eines aktiven Helfers oder Reservehelfers sowohl im Friedensfall als auch im Verteidigungsfall.

Soldat haben IMMER ihren Dienst anzutreten - klar kann man für einen Lehrgang mal Sonderurlaub bekommen - aber im "THW Alarmfall" kann ein Soldat eben NICHT zur THW Sache "antreten".

.. unerlaubte Abwesenheit / Fahnenflucht ist ein Straftatbestand ...

Andi

Zitat von: jangro82 am 15. August 2013, 13:32:09
Werde das Thema also in den ersten paar Tagen bei der Bw mal bei meinen Vorgesetzten ansprechen. :)

Nimm mal bitte die rosa Sonnebrille ab und lies die Beiträge hier durch. Du musst dich beim THW nach der Rechtslage erkundigen, nicht bei der Bundeswehr.

Gruß Andi
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F_K

@ jangro82:

Noch mal deutlich: Du erfüllst die Bedingungen für den THW Helferstatus NICHT mehr - Du stehst nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.

Die Quellen wurden hier bereits genannt.

itschie

Ich glaube vieles zu den Thema ist auch Einheitsspezifisch, also Reden macht frei und belastet den Vorgesetzten, heißt die Bundeswehr / die Einheit, gibt den Rahmen vor, in welchen Sie weiter im THW tätig sein können. Nur Sie müssen halt selber aktiv werden und schauen wie es unter dem Hut kommt.

Schamane

Also mir sind sehr wohl aktive Offiziere aber auch Unteroffiziere bekannt welche auch ehrenamtlich beim THW sind und dies durch den Dienstherren Bundeswehr unterstützt wird.
Aber abschließend kann diese Frage nur das BMI und das BMVg beantworten, es wäre aber schön wenn einige und hier besonders einer sich in ihrem und seinen Ton mäßigen würden.
Denn die Aussage ist zwar richtig
Zitat.. unerlaubte Abwesenheit / Fahnenflucht ist ein Straftatbestand ...
trotzdem darf der Dienstherr nicht unverhältnismäßig in die Freizeitgestaltung seiner Soldaten eingreifen und der Soldat ist zwar 24 h am Tag Soldat. Hierauf aber eine Argumentation aufzubauen dass er 24 h auf seinen Abruf warten muss und somit nicht seine Freizeit wie jeder Bürger gestalten könnte ist gewagt.
Was aber wie schon mehrfach beschrieben nicht geht ist das der Soldat in den Einsatzeinheiten des THW Dienst leistet.
Lieber Fragesteller es ist gut wenn sie auch weiterhin in der Katastrophenvorsorge Deutschlands tätig sein wollen, aber zu ihrer Rechtssicherheit würde ich auf dem Dienstweg beim THW eine Anfrage an die Bundesgeschäftsstelle stellen zu abschließender Rechtsauskunft.

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