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Fristen für Éinberufungsbescheid

Begonnen von AGSHP, 18. August 2013, 20:27:54

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Ralf

Da es Sommerzeit und Ferienzeit war udn auch viele dieselbe Fragen stellen, kann man guten Gewissens antworten: meistens ja, wenn man sich recht spät bewirbt. Nicht umsonst heißt es ja mind. 9 Monate vorher bewerben.
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AGSHP

Ich hab die Musterung und vorläufige Einplanung usw alles schon lange durch und hatte eigentlich auch Einstellungstermin 1.10.13.
Bisher hab ich jedoch noch keine weiteren papieren erhalten...

Daher hatte ich gefragt.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AGSHP

das es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.
Nur glaube ich inzwischen nicht mehr wirklich dran das es noch klappt in diesem Quartal.

KlausP

Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt...

Tja, dann ist das wohl so. Wird ja nicht umsonst dort liegen, oder?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.

Ist klar ... ein Einplaner (Portepeeunteroffizier) macht "Druck" bei einem zivilen Beschaeftigten in der Klasse "Stabsoffizier" - selten so gelacht ....

StOPfr

Zitat von: AGSHP am 27. August 2013, 14:00:21
...er aber dort Druck macht...
Nur glaube ich inzwischen nicht mehr wirklich dran das es noch klappt in diesem Quartal.

Selbst wenn er das so gesagt hat weiß hier jeder wie das gemeint ist...  ::)
Da die Bearbeitung eines Vorgangs beim RB leicht mehrere Monate dauern kann, könntest du mit deiner Vermutung Recht haben.
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apollo98

Zitat von: F_K am 27. August 2013, 14:03:40
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.

Ist klar ... ein Einplaner (Portepeeunteroffizier) macht "Druck" bei einem zivilen Beschaeftigten in der Klasse "Stabsoffizier" - selten so gelacht ....

Das klappt sehr gut. Aber nur, wenn man keinen "Druck" macht, sondern freundlich darum bittet.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

F_K

@ Apollo:

Eben - Druck machen beinhaltet aber die Position, dies tun zu koennen (siehe Druckmittel).

Selbstverstaendlich gibt es die Moeglichkeit, mit einer Bitte an eine Dienststelle heranzutreten und etwas zu erbitten - dies funktioniert aber nach anderen Mechanismen.

BulleMölders

Wie hört sich das denn gegenüber einem Bewerber an, "Ich habe gebeten....".
Da hat doch "Ich habe mal Druck gemacht...." doch ganz anders an.

AGSHP

Zitat von: KlausP am 27. August 2013, 14:03:27
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt...

Tja, dann ist das wohl so. Wird ja nicht umsonst dort liegen, oder?

jap hat seine Gründe.
War eine Jugendsünde aber aus Fehlern lernt man.
Zitat von: F_K am 27. August 2013, 14:03:40
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.

Ist klar ... ein Einplaner (Portepeeunteroffizier) macht "Druck" bei einem zivilen Beschaeftigten in der Klasse "Stabsoffizier" - selten so gelacht ....

oha, Kristallkugel befragt?
Woher wollen Sie wissen welchen Rang der Zuständige Einplaner hatte?
Unnötiger Kommentar mit falschem Inhalt.




Zitat von: BulleMölders am 27. August 2013, 17:09:53
Wie hört sich das denn gegenüber einem Bewerber an, "Ich habe gebeten....".
Da hat doch "Ich habe mal Druck gemacht...." doch ganz anders an.

Richtig. Also ich warte ab was nun wird.


Ich hoffe natürlich das es noch klappt.

F_K

 AGSHP:

Selbst wenn der Einplaner ein junger Offizier gewesen sein sollte, tut dies nichts zur Sache.
Jedenfalls hat der Einplaner NIEMALS den Dienstgrad / die Gehaltsstufe des RB.

Da diese nicht in einer Einheit dienen, und der andere Zivilist ist, ist da eh nichts mit Druck.

Zitat"Ich habe gebeten....".
Da hat doch "Ich habe mal Druck gemacht...." doch ganz anders an.

.. und was hilft eine Aussage, die wahrheitswdrig ist, bzw. ueberhaupt keinen Informationsgehalt hat?

Nichts.

Abt.Fw



Zitat

.. und was hilft eine Aussage, die wahrheitswdrig ist, bzw. ueberhaupt keinen Informationsgehalt hat?

Nichts.

Ist halt ein "Potemkinsches Dorf". Der Schein billigt die Mittel (Aussage). Nicht mehr, nicht weniger!

F_K

@ AbtFw:

Nicht mal der Zweck heiligt die Mittel = dann erst recht nicht der Schein.

Die Geschichte mit dem Dorf ist nochmal anders ...

Was willst Du also sagen?

Abt.Fw

Ich wollte damit sagen, dass der Einplaner den Bewerber durch seine Aussage beruhigen will (meine Annahme)!
Das er gegenüber dem RB keinen "Druck" ausüben kann, spielt in dem Augenblick der Aussage, die gleiche Rolle, wie der berühmte "chinesische Reissack".
Mit ein bißchen Phantasie kann man dann auch das Wort "Druck" als Fassade für den Bewerber sehen! Denn dieser geht nach Hause und schlendert entlang der Ankündigung des Einplaners vorbei wie an "Potemkineschen Dörfern" und erzählt seiner Mama, dass der Einplaner ein ganzer "harter Hund" ist und dass man ihn nicht veralbern sollte.

Jetzt mal ernsthaft: Man sollte die "Goldwaage" wieder zurückstellen, denn obwohl ich nur ca. 6mm langes Resthaar habe, "raufe ich mir diese auch des öfteren" und wenn ich mal wieder einen "Anfall" bekommen habe, dann bin ich auch immer ohne ärztlichen Beistand wieder zurecht gekommen!

Also immer "locker durch die Hose atmen". (auch wenn es schwer ist!!!)  ;)


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