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Wiederspruch bei Absage, Wiedereinsteller

Begonnen von marcelschaefer, 28. August 2013, 09:27:38

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wolverine

#30
Hier schreiben Sie von einem Strafbefehl
Zitat von: marcelschaefer am 29. August 2013, 09:27:31
Die sache steht im Bundeszentralregister, weil es natürlich einen Strafbefehl gab wegen unfallflucht.
Und jetzt lesen Sie einmal hier den Absatz 3: Sie sind rechtskräftig mittels Strafbefehl verurteilt!

Das haben Sie damals offensichtlich nicht verstanden, ändert aber nichts. Und an eine strafrechtliche Verurteilung sollte man sich erinnern.
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marcelschaefer

Zitat von: Andi am 29. August 2013, 16:43:35
Zitat von: marcelschaefer am 29. August 2013, 16:38:42
Das Strafverfahren wurde eingestellt

Nein, mit dem Akzeptieren des Strafbefehls wurde es rechtskräftig beendet und nicht eingestellt.

Zitat von: marcelschaefer am 29. August 2013, 16:38:42
Es geht um das erwaehnen jeder sache, die jemand erleben durfte, selbst wenn es nur eine kleinigkeit war

Es geht aber ja nicht um eine Kleinigkeit, sondern um eine Vorstrafe.

Wo ist die Rede von einer Vorstrafe? Das Ermittlungsverfahren wurde Eingestellt und die Anzeige zurückgezogen, es gab nur polizeilich einen vermerk und ein fahrbverbot. die Sache wurde vor ort aussergerichtlich geklärt, es gibt nichtmal ein Urteil. Es geht hier um das nicht erwähnen eines fahrverbots, habe eben nochmal nachgeschsut, in dem tesr der Bundeswehr wird schwerpunktmässig auf das erwaehnen eines fahrverbots hingewiesen.

marcelschaefer

Ich errinere daran, dass sogar die Polizei mich zum Einstellungstest einlud und ich sogar nach der absage nach neuer Bewerbung an einem erneuten Auswahlverfahren der Polizei teilnehnen darf, wohlkaum wenns eine Vorstrafe gewesen wäre...

wolverine

Können Sie sich jetzt mal entscheiden? So ist es Unsinn was Sie schreiben! Dann stünde es nicht im BZR und es gäbe auch keine Probleme bei Ihrer Einstellung.

Sie selbst schrieben von einem Strafbefehl und der steht einem Urteil gleich (vgl. § 410 Abs. 3 StPO). Dann wären Sie rechtskräftig verurteilt und hätten das nicht angegeben. Das erklärt wiederum die Eintragung im BZR und die aktuelle Prüfung durch das AmtPersManagement Bw
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Procuris

Zitat von: marcelschaefer am 29. August 2013, 17:20:23
Zitat von: Andi am 29. August 2013, 16:43:35
Zitat von: marcelschaefer am 29. August 2013, 16:38:42
Das Strafverfahren wurde eingestellt

Nein, mit dem Akzeptieren des Strafbefehls wurde es rechtskräftig beendet und nicht eingestellt.

Zitat von: marcelschaefer am 29. August 2013, 16:38:42
Es geht um das erwaehnen jeder sache, die jemand erleben durfte, selbst wenn es nur eine kleinigkeit war

Es geht aber ja nicht um eine Kleinigkeit, sondern um eine Vorstrafe.


Wo ist die Rede von einer Vorstrafe? Das Ermittlungsverfahren wurde Eingestellt und die Anzeige zurückgezogen, es gab nur polizeilich einen vermerk und ein fahrbverbot. die Sache wurde vor ort aussergerichtlich geklärt, es gibt nichtmal ein Urteil. Es geht hier um das nicht erwähnen eines fahrverbots, habe eben nochmal nachgeschsut, in dem tesr der Bundeswehr wird schwerpunktmässig auf das erwaehnen eines fahrverbots hingewiesen.

Kann es sein das sie Begriffe durcheinanderwürfeln und im Bewerbungsbogen gefragt wurde, ob gegen Sie mal ein Ermittlungsverfahren lief, die dann zu benennen sind ?

Es scheint ja auch nicht darum gegangen zu sein, das die Art des Vergehens eine Rolle gespielt hat, sondern das Sie das nicht erwähnt haben. Da können Sie sich ja dann schlecht drüber aufregen, wenn Sie derart gravierende Umstände nicht erwähnen. Zumal ich den Paragraphen jetzt nicht kenne, dieser aber höchstwahrscheinlich eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters darstellt und diese somit nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar wäre. Kann mir auch irgendwie nur schlecht vorstellen, das man einen Strafbefehl tatsächlich vergisst. Somit bleibt wohl nur die Hoffnung auf den good will der bearbeitenden Mitarbeiter zu hoffen, aufregen kann oder sollte man sich darüber aber eigtl. nur über sich selbst...

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