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Unehrenhafte endlassung und wiedereinstieg als zivilist

Begonnen von mopel, 09. September 2013, 22:11:42

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mopel

Bin vor 15 jahren  als Saz 4 nach 2 jahren  wegen BTMG vorzeitig endlassen >:(,ohne dienst und sachbezuge.-
Nun sind 15 jahre vergangen und es ist mir duch aus bewusst das ich nicht mehr als soldat wieder einsteigen kann(39 jahre alt).-habe mich in zwischen weitergebildet und kann als quer einsteiger Fluggerätemechaniker werden (zivil).-Brauche dafur keine neue lehre (3,5 jahre),nur Weiterbildungslehrgänge.-da mir meine Berufsausbildung und Weiterbildung angerechnet wird.

Nun zur meine frage ,werde ich nachteile dadurch haben beim einstieg alös zivilist ,was die endlassung vor 15 jahren  anbetrifft ,da es sich um den selben Arbeitgeber handelt ,die Bundeswehr ?Nur damals war es auf einen Dienst ebene ,und jetzt ist es die zivile ebene.-

Ubrigens  es war ein bagatel dilikt  vor 15 jahren ,ich wurde verpffifen beim joint rauchen mit mehreren kameraden  ,danach  folgte eine ärztliche untersuchung,darauf dan der rauschmiss.-mit degradierung

wan erlöscht sowas eigentlich ?oder erlölscht sowas nie ?

InstUffzSEAKlima

Was bringt dich zur Feststellung, dass es ein Bagatelldelikt war? Drogengebrauch stellt mit das schlimmste Dienstvergehen dar und hat deshalb in den allermeisten Fällen eine sofortige Entfernung aus dem Dienst zur Folge, wie du ja selber erfahren hast. Also wiederspricht sich deine eigene Erfahrung mit einem "Bagatelldelikt". Wenn ein Instsoldat einen Fingerhut voll Schmierfett stielt, mag das auch eine Bagatelle sein, aber er hat gestohlen. Damit steht für den Dienstherren fest, dass dieser Soldat für den Dienst nicht brauchbar ist und möglicherweise auch andere Dinge von Wert unberechtigt entwenden wird.
Damit dürfte einleuchten, dass eine Bewerbung, auch nach vielen Jahren, deine Chancen eher mau aussehen läßt. Für dich mag die Bw ein krisensicherer Arbeitgeber sein, aber sie fordert auch zuverlässige loyale Beschäftigte, was bei BTM-Missbrauch nun einmal nicht der Fall ist.

So selten ist dein Beruf nicht, dass die Bw auch dich angewiesen wäre. Du musst es einfach realistisch sehen und dir keine falschen Hoffnungen machen. Dass diese Antwort nicht das ist, was du gern hören möchtest oder erhofft hast, ist mir klar, aber warum soll man was beschönigen oder verschweigen?

justice005

Bei einer fristlosen Entlassung und dem Verlust des Dienstgrades unterliegt man meines Wissens nach nicht mehr der Wehrüberwachung. Das bedeutet, dass die Personalakte nach einigen Jahren vernichtet wird. Allerdings dürfte Ihre PK noch in den Computern sein und ich vermute, dass es da auch einen Hinweis darauf gibt, dass eine fristlose Entlassung erfolgt ist.

Sie müssen im Einstellungsverfahren höchstwahrscheinlich die damalige Entlassung angeben. Ob man dennoch Chancen auf eine Einstellung hat, kann ich nicht sagen, ich bin aber skeptisch.


mopel

Bitte nur seriöse antworten ,da das beispiel mit die fett tube absolut daneben ist.-und ein bagateldilikt war es alle male,da ich kein junkie war.-
es ist einfach dumm gelaufen,fur mich und 4 anderen kameraden .-Es gab unter uns einen so genaten kameraden schwein ,der gerne den staffel kapitän den arsch leckte ,und deswegen mussten 4 leute gehen .Und glaube mir ,wurden sie heute regelmässige unerwartete Ärztliche kontrollen durchfuhren,musste unsere truppe um 20 % verringert werden

Angenommen die akte existiert nicht mehr ,nur die pk  mit einen vermerk endlassung nach § 55 SG ,ubrigens in den § 55 SG steht nichts das ich auch in meinen Zivilen karriere deswegen benachteiligt sein sollte.

Schliesslich werde ich nicht nach Sold bezahlt ,sonndern nach einen Tarifvertrag fur Zivilisten.Ob sie ubrigens auf mich verzichten konnen weiss ich nicht ,aber es gibt einen arsch voll arbeit .-den grade die Soldaten sind es ,die plötzlich beim instadsetzungs arbeiten andere Aufgaben haben .-glaube mir ich war 2 jahre da und habe das system durchschaut.-



ich möchte einfach nicht das mir jemand beim vorstellungs gespräch sagt ,wir konnen sie leider nicht einstellen wegen ihren endlassung  1996

und ich wiederhole nochmal ,das es sich um eine endlassung auf dienst ebenen handelte ,und die bewerbung und einstellung jezt auf zivilen ebenen erfolgen.-sind das zwei verschiedenen paar schuhe

es were net wen wirklich jemand ahnung hatte ,und mir einen kompetente Atwort geben könnte






MMG

Ich sachs mal platt: Auch der zivile Bereich (Bw) möchte sich mit §55 SG Kandidaten kein Loch ins Knie schießen wollen.

mopel

das ist ja mal eine atwort 100 punkte,wieder nichts konkretes,ist es in irgend einemBW gesetzes text verankert ? ZDV ?


ich deffiniere die frage mal anders,um möglichst eine konkrete antwort zur bekommen

Kann ich von Arbeitgeber Bundeswehr auf zivilen ebene als fluggerätemech.- einegstellt werden ,obwohl in vergangenheit (vor 15 jahren) eine dienstendlassung nach § 55 SG (vorzeitge endlassung ohne dienst und sachbezuge) hinter mir habe ?

Paramedic

Zitatund ein bagateldilikt war es alle male,da ich kein junkie war.-

Ein mal ne Bank ausgeraubt ist auch okay, war ja kein Serienräuber.....


ZitatKann ich von Arbeitgeber Bundeswehr auf zivilen ebene als fluggerätemech.- einegstellt werden ,obwohl in vergangenheit (vor 15 jahren) eine dienstendlassung nach § 55 SG (vorzeitge endlassung ohne dienst und sachbezuge) hinter mir habe ?

Wir haben deine Frage schon von Anfang an verstanden, aber wir können nicht hellsehen.

Wie wäre es, wenn du dich bewirbst und dann wirst du ja eine Antwort bekommen, woher sollen wir wissen wie eine zivile Karriere bewertet wird, wenn 99% der User Soldaten sind?
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

christoph1972

Die Wahrscheinlichkeit ist gering, Personalakten werden mind. 30 Jahre aufbewahrt. Also wird darin Einblick genommen und es gibt genug geeignetere Kandidaten ohne Entlassung wegen Dienstvergehen und untadeliger Führung.

Die Ausdrucksweise und Rechtsschreibung dürfte den Rest dazu geben, damit der SB des BAPersBw die Bewerbung gleich auf den Stapel "Absagen" legt. Zivile und militärische Bewerbungen werden nunmehr in einem gemeinsamen Bundesamt bearbeitet.

Delikt, Entlassung, wäre, nett, wenn, Antwort, Staffelkapitän, ...
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

mopel

Tja was die Rechtschreibung abetrifft ,meine tastatur spinnt leider.-

Das es zu 99 % Soldaten hier sind  ist klar, ich war selbst mal einer.-Hätte sein können das sich einer von euch auch mit solchen sachen Internen  Stabsangelegenheiten auskennt.

Es wird mir nichts anderes ubrig bleiben als es selbst rauszufinden.

Der beispiel mit dem Bankrub ist auch der hammer ,das ist als wen du Äpffel mit Birnen vergleichst .Klar mach aus mir gleich einen serien Mörder.-

Firli



SanFw/RettAss

KlausP

ZitatTja was die Rechtschreibung abetrifft ,meine tastatur spinnt leider.-

Ja, nee ... ist klar ... Sie kriegen keinen einzigen Satz in halbwegs richtigem Deutsch zustande und dann ist die Tastatur schuld. Nicht nur Ihre Rechtschreibung ist grottenschlecht (das könnte an der Tastatur liegen) sondern Ihre Grammatik strotzt ebenfalls nur so von Fehlern. Dafür kann die Tastatur aber nichts.

Mann, Mann ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ich kann das Rumgeheule von den ganzen Kiffern nicht mehr hören. Jedes Mal das gleiche. Immer sollen die Kameraden/Freunde/Musterungsarzt/Truppenarzt schuld am unerwarteten Karriereende sein. Jede Woche hier das gleiche.

IHR habt gekifft,IHR habt am Joint gezogen obwohl ihr wusstet,dass das mit dem militärischen Dienst nicht vereinbar ist. Also seid IHR selber dran schuld,dass die Bundeswehr euch nicht will.

Was das vermeintliche Kameradenschwein angeht: In dem Fall hat er genau das Richtige gemacht und letztendlich zum Schutz von anderen Kameraden. In so einem Fall ist der das Kameradenschwein der es nicht meldet und damit seine Kameraden gefährdet.
ICH will keinen Kameraden mit ner Kriegswaffe neben mir haben,der seine Finger nicht von Drogen lassen kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Das ist ja wieder mal ein richtiges Highlight für mich.

Ulli hat es genau auf den Punkt gebracht. Es ist sicherlich nicht der Meldende ein Kameradenschwein sondern die Jenigen die den Joint geraucht haben sind sowas von selber schuld.

Ich frag mich jetzt allerdings auch wieso der Arbeitgeber Bundeswehr eine zivile Person einstellen sollte die mal, ich nenn es einfach mal in einer anderen Abteilung, über den § 55 Soldatengesetzt entlassen wurde. Da stell man doch logischerweise lieber ein unbeschriebnes Blatt oder von mir aus einen ex Soldaten der ganz normal aus dem Dienst ausgeschiedenen ist ein.

Ich stell ja auch bei keiner Geldtransportfirma einen ex Bankräuber ein. Ja ich Vergleich Äpfel mit Birnen, aber vom Sinn her das gleiche.

Paramedic

ZitatDer beispiel mit dem Bankrub ist auch der hammer ,das ist als wen du Äpffel mit Birnen vergleichst .Klar mach aus mir gleich einen serien Mörder.-

Beispiel passt genau:

Deine Logik: Was ich einmal mache (einmal Birne wegkiffen) und nicht ständig (Junkie) ist doch in Ordnung.

Meine Schlussfolgerung: Wenn ich einmal gegen geltendes Recht (Beispiel Banküberfall) verstoße dann ist das doch auch in Ordnung.

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

Zitat von: Paramedic am 10. September 2013, 10:39:31
ZitatDer beispiel mit dem Bankrub ist auch der hammer ,das ist als wen du Äpffel mit Birnen vergleichst .Klar mach aus mir gleich einen serien Mörder.-

Beispiel passt genau:

Deine Logik: Was ich einmal mache (einmal Birne wegkiffen) und nicht ständig (Junkie) ist doch in Ordnung.

Meine Schlussfolgerung: Wenn ich einmal gegen geltendes Recht (Beispiel Banküberfall) verstoße dann ist das doch auch in Ordnung.


Du meinst, dass er es jetzt versteht? Ich hab da so meine Zweifel. Warum wohl?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen