Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

schießen mit 17 jahren

Begonnen von Philip2306, 10. September 2013, 01:46:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Philip2306

hallo zusammen :)
ich fange meine aga am 1.10. an und bin noch 17 (23.6.96)
und meine frage ist wie man oben erkennt ob ich schon schießen darf weil man vom gesetz her erst mit 18 an (großkalibrige) waffen darf.
macht der bund da ne ausnahme oder muss ich das nachholen wenn ich 18 bin oder wie läuft das ?

wäre schön wenn ich gute antworten bekomme :)

gruß philip

A-Bomb

Soweit mir bekannt, wird die Schiessausbildung ganz normal durchgeführt. Nur Sonderdienste wie Wache in der du u.U. die Waffe nutzen musst fallen ins Wasser. Wär ja unsinnig so mit den wichtigsten Stoff in der GA ausfallen zu lassen.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Philip2306

dankeschön
hoffe das ist dann auch wirklich so
bin ja sportschütze hab dementsprechent von waffen und gesetz und war mir daher nicht sicher

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

FrankP

Zitat von: wolverine am 10. September 2013, 07:21:37
Dann sollten Sie den § 55 Abs. 1 WaffG aber auch kennen.
Na ja... ich würde hier schon ein wenig mehr Gnade walten lassen.  ;)

Nicht jeder Sportschütze hat ständig das komplette Waffengesetz im Kopf... vor allem nicht die Fälle, die ihn gar nicht betreffen, in denen es nicht anzuwenden ist. Klar hätte man nachschauen können.

F_K

Zitatbin ja sportschütze hab dementsprechent von waffen und gesetz

@ FrankP:

... dies war der Aufhänger für wolverine - und dazu kommt noch das "kampfesmäßige Schießen" - was auch mit 18 als Zivilist nicht möglich ist.


mailman

Zitat
ZitatSoweit mir bekannt, wird die Schiessausbildung ganz normal durchgeführt. Nur Sonderdienste wie Wache in der du u.U. die Waffe nutzen musst fallen ins Wasser. Wär ja unsinnig so mit den wichtigsten Stoff in der GA ausfallen zu lassen.


Ich war damals auch 17 Jahre alt. Meine AGA endete im Dezember 2003. Und schon in der 2 Januarwoche stand ich das erste mal Wache mit 17 Jahren. Ein paar Wochecn später US-Wache in Mannheim ebenfalls mit 17 Jahren und natürlich bewaffnet.

Marcel530

Die Kameraden in meiner Grundausbildung, die 17 waren, benötigten einen Mutti-Zettel vor dem Schießen.

mailman


Tommie

Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Und ja, "a. D." ist die Bezeichnung für ehemalige Berufssoldaten! Die werden dann üblicherweise nicht wieder als OA eingestellt ;) ! Sie führen Ihren Dienstgrad mit der Zusatzbezeichnung "d. R.", weil Sie nach Ihrem GWD/FWD/SaZ Reservist sind, aber definitiv kein pensionierter BS!

Marcel530

Zitat von: Tommie am 10. September 2013, 19:35:58
Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Und ja, "a. D." ist die Bezeichnung für ehemalige Berufssoldaten! Die werden dann üblicherweise nicht wieder als OA eingestellt ;) ! Sie führen Ihren Dienstgrad mit der Zusatzbezeichnung "d. R.", weil Sie nach Ihrem GWD/FWD/SaZ Reservist sind, aber definitiv kein pensionierter BS!
Wird sofort geändert, Danke für den Hinweis.



Tankwart

Zitat von: Tommie am 10. September 2013, 19:35:58
Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Bekommt man da 'nen Wisch von der KpMutti oder reicht 'n Blatt Papier von Mama, der vor Dienstantritt geschrieben wurde?
Wenn vor DA, was muss da stehen?
"Hiermit erlaube ich meinem Sohn/meiner Tochter .... mit Schusswaffen zu schießen."?
,,Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."

Albert Einstein

PD

Die Einverständnis Erklärung hast du normalerweise schon ausgefüllt und mit dem anderen Papierzeugs rübergeschickt also so war es bei mir.

Tankwart

Also ich kann mich an keine erinnern, auf der explizit das Schießen angesprochen wurde, ist aber auch bisschen her, und Alzheimer macht's ganze nicht leichter  ;D
,,Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."

Albert Einstein

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau