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Post vom Hptm der Grundausbildung - notwendige Unterlagen Erläuterung

Begonnen von Rafael23, 12. September 2013, 13:52:31

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Rafael23

Hallo,

ich bin der Rafael und fange am 01.10 meine GA an.

Nun habe ich Post vom Hauptmann des Ausbildungszentrum bekommen, worin folgendes steht:

..bringen Sie unbedingt folgende gültigen Unterlagen mit:

- beglaubigte Kopie ziviler Führerscheine
- beglaubigte Kopie Schulabschlusszeugnis / Ausbildung
- beglaubigte Kopie des Sozialversicherungsausweises

Muss ich jetzt zum Notar? ;D In zwei Wochen ist Dienstantritt, jetzt noch ein Termin beim Berater zum beglaubigen zu bekommen klappt denke ich nicht. Was muss ich tun?

- Kopie Arbeitsvertrages -> Ich war bei Bewerbung bis Antritt arbeitslos, muss ich trotzdem den letzten Arbeitsvertrag mitbringen?

- Bescheinigung Erholungsurlaub letzter Arbeitgeber -> Wie gesagt, war von Juli '12 bis Januar '13 beschäftigt, davor selbständig. Was muss ich mitbringen?

- Brillenpass -> Datum ist 2008, weil ich da die letzte jetzige Brille bekommen habe, reicht das?

Wäre für eure Hilfe dankbar.

AGSHP

Kannst du im Kreiswehrersatzamt beglaubigen lassen...

Nimm den letzten Arbeistvertrag einfach mit... lieber irgendwas zuviel mitgenommen als das es dann fehlt.
Ja der Brillenpass von der aktuellen brille reicht.

KlausP

Kann man auch durch den Kompaniefeldwebel beglaubigen lassen. Sowas wurde in meiner Kompanie nie verlangt und mir erschließt sich auch nicht, wieso man z.B. eine Kopie des Führerscheins mitbringen soll. Aber ich muss auch nicht (mehr) alles verstehen.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Zitat von: KlausP am 12. September 2013, 14:17:01
Kann man auch durch den Kompaniefeldwebel beglaubigen lassen. Sowas wurde in meiner Kompanie nie verlangt und mir erschließt sich auch nicht, wieso man z.B. eine Kopie des Führerscheins mitbringen soll. Aber ich muss auch nicht (mehr) alles verstehen.  ::)

Ich durfte während meiner Dienstzeit 4! mal eine Kopie meines zivilen Führerscheins einreichen(allerdings unbeglaubigt). Da bei jeder Aktenprüfung unter anderem der jedes mal in der Akte fehlte.

Mein Vorschlag den PersFw am Flaggenmast aufzuknüpfen wurde vom Spieß leider abgelehnt...

BSG1966

Zum beglaubigen eines Dokuments muss man ja nun nicht zum Notar, das können viele Ämter, auch Pfarreien - aber klar, Original mit Kopie vorzeigen, dann geht das auch durch.

Andi

Zitat von: BSG1966 am 12. September 2013, 20:59:26
das können viele Ämter

Also Ämter müssten es auf Grund ihres Zwecks immer können, ansonsten kann das jede Dienststelle des öffentlichen Dienstes, welche über ein Dienstsiegel verfügt. Ob die beglaubigung auch vorgenommen wird hängt u.U. vom thematischen Bezug des zu beglaubigenden Dokuments/des Beglaubigungsgrundes zum Aufgabenbereich der Dienststelle zusammen.
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christoph1972

Statt Arbeitsvertrag ist der Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit mitzubringen, daraus folgt dann: Bescheinigung über Erholungsurlaub durch den letzten Arbeitgeber entfällt, ist kein SVA vorhanden, kann der auch nicht mitgebracht werden.

Wieso etwas beglaubigt sein soll, wenn das Original vorgelegt werden kann, ist mir allerdings schleierhaft ... vor allem hat man den ganzen genannten Kram bis auf den aktuellen Arbeitsvertrag und den SVA schon bei der Bewerbung vorgelegt und beglaubigen lassen ...
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

ZitatWieso etwas beglaubigt sein soll, wenn das Original vorgelegt werden kann, ist mir allerdings schleierhaft ... vor allem hat man den ganzen genannten Kram bis auf den aktuellen Arbeitsvertrag und den SVA schon bei der Bewerbung vorgelegt und beglaubigen lassen ...

Dias frage ich mich als ehemaliger Spieß einer AGA-Kompanie auch immer. Es kann höchstens mal passieren, dass der Perser bei der Aktensichtung feststellt, das das eine oder andere Papierchen fehlt, das kann man dann aber in der Zeit der GA immer noch nachreichen und die paar Blatt kann der Spieß "so nebenbei" auch noch beglaubigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rafael23

Zitat von: christoph1972 am 13. September 2013, 11:54:14
Wieso etwas beglaubigt sein soll, wenn das Original vorgelegt werden kann, ist mir allerdings schleierhaft ... vor allem hat man den ganzen genannten Kram bis auf den aktuellen Arbeitsvertrag und den SVA schon bei der Bewerbung vorgelegt und beglaubigen lassen ...

Richtig! Deswegen wunder ich mich darüber auch, habe ich alles bereits bei Bewerbung beglaubigen lassen und mit abgeschickt.

Naja, aber da die Aufforderung "unbedingt" als fett und unterstrichen geschrieben wurde, werde ich im KWEA bei mir in der Nähe anrufen und fragen ob die mal 2 Minuten zeit haben um mir die Sachen zu beglaubigen. Krr ;D :)

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